Zur Lehre vom G-emüt.
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ist es unseres Erachtens zurückzuführen, daß man beim Affekt
von Gemütsbewegung, beim sonstigen „Gefühl“ aber von
Gemütsruhe redet, geht doch diese Unterscheidung augen¬
scheinlich nur auf das „begleitende“ Gegenständliche des „Ge¬
fühls“ überhaupt zurück. Indem man nämlich auf die „unklare“
Körperempfindung den Blick einstellt und sie nur in dem
Affekt, nicht aber im sonstigen „Gefühl“ anzutreffen meint,
kommt es zur Bezeichnung des Gemütszustandes im Affekte
als einer Gemütsbewegung, und im sonstigen „Gefühl“
als einer Gemütsruhe (Fehlen der Gemütsbewegung).
Und je mehr man sich gewöhnt, dies „begleitende“ Stück aus¬
schließlich dem Affekte beizulegen, um so mehr befestigt sich
die Meinung, daß der Affekt nicht als ein besonderes „Ge¬
fühl“, sondern als eine eigenartige Bestimmtheitsbesonder¬
heit gegenüber dem „Gefühl“ überhaupt zu erweisen sei. Wir
haben aber dargelegt, daß jedes „Gefühl“ die unklare
Körperempfindung in sich habe, und eben deshalb ist es nicht
angängig, den Affekt als eine besondere Art von dem „Gefühl“
überhaupt abzusondern, da seine Verschiedenheit von dem
übrigen „Gefühl“ doch nur auf der großen Intensität seiner
„begleitenden“ Körperempfindung beruht.
Und auch, wenn wir noch tiefer eiuzudringen versuchen,
kommen wir zu keinem anderen Ergebnis. Die Gründe, daß
bestimmtes Gegenständliches des Bewußtseins (Wahrnehmung —
Vorstellung außer Körperempfindung) sich als „maßgebendes“
erweist, und demgemäß die Bedingung für das Auftreten der
„begleitenden“ Körperempfindung bildet und mit dieser zusam¬
men dasjenige Gegenständliche, das die „besondere“ Bedingung
des Gefühls dieses Bewußtseinsaugenblickes ist, ausmacht,
entziehen sich hier im Einzelnen unserer Darstellung, im All¬
gemeinen aber lassen sie sich bezeichnen als das Bewußtsein
und der Körper des einzelnen Menschen. Wie dann ein Gegen¬
ständliches im besonderen Falle zum „maßgebenden“ werden und
wie es das Auftreten einer bestimmten Körperempfindung be¬
dingen könne, das hängt eben ab von dem besonderen ein¬
zelnen Bewußtsein und dem besonderen einzelnen Körper,
vor Allem auch von der besonderen Entwicklung beider
und ihrer durch diese Entwicklung bedingten augenblicklichen