Full text: Zur Lehre vom Gemüt

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Zur Lehre vom Gemüt. 
ein starkes Gefühl (Lust oder Unlust), wenn auch diese 
Besonderung des Zuständlichen, wie wir wissen, nicht ein 
allein den sogenannten Affekt kennzeichnendes Merkmal be¬ 
deutet, da wir auch „Gefühle“ mit starkem Gefühl (Zuständ- 
lichem) und ebenfalls Stimmungen mit starkem Gefühl kennen. 
Das Gegenständliche des Affektes aber weist ebenso, wie 
wir es im Gegenständlichen der Bestimmtheitsbesonderheit, 
die wir als „Gefühl“ bezeichnet haben, nachwiesen, jene zwei 
besonderen Stücke auf, das „maßgebende“ und das „be¬ 
gleitende“ Gegenständliche. 
Das „maßgebende“ Gegenständliche des Affektes sind 
Wahrnehmungen und Vorstellungen verschiedenster Art, 
wie wir es auch im „Gefühl“ finden; es ist eben dasjenige, 
das die Psychologen, die irrtümlicherweise dem sogenannten 
„Gefühlszustande“ d. i. dem Zuständlichen im Bewußtsein 
neben Grad und Art noch eine andere Besonderung, die von ihnen 
als „qualitative“ oder als „Färbung“ vorgebracht wird, an- 
hängen, die „den Gefühlszustand veranlassende nVorstellungen“ 
nennen. Auch wir könnten 'wohl diese Behauptung aufnehmen, 
wenn unter „Gefühlszustand“ allein das nach Art und Grad 
bestimmte Gefühl verstanden würde, da ja tatsächlich jene 
„veranlassenden Vorstellungen“ eben das „maßgebende“ 
Gegenständliche für die in Frage stehende Bestimmtheits¬ 
besonderheit sind, als deren eines Stück wir dann aller¬ 
dings jene „Vorstellungen“ auch wieder ansprechen müßten. 
Darum aber kann in dem „maßgebenden“ Gegenständlichen 
eben nicht das kennzeichnende Merkmal des Affektes als einer 
angeblich besonderen Bestimmtheitsbesonderheit des Bewußt¬ 
seins gegenüber dem „Gefühl“, das doch ganz dasselbe bietet, 
gesucht werden. 
Liegt aber im „maßgebenden“ Gegenständlichen des so¬ 
genannten Affekts nicht sein unterscheidendes Kennzeichen, 
so bleibt für dieses eben allein das „begleitende“ Gegen¬ 
ständliche noch übrig, das in der, „Affekt“ genannten Be¬ 
stimmtheitsbesonderheit der Seele ebenfalls, wie wir es von dem 
„Gefühl“ feststellen konnten, die „Körperempfindung“ ist. 
Ist dieses aber der Fall, so haben wir keinen Grund mehr, 
den Affekt als eine besondere Bestimmtheitsbesonderheit oder,
	        
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