Full text: Gedanken

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Das menschliche Recht ist immer ein Recht 
des Stärkeren, das der Schwächere zu befol¬ 
gen hat, und dieses Recht zwischen Stämmen 
als dauernd gedacht, ist der „Friede“. Einen 
solchen Frieden gibt es auch innerhalb des 
Stammes, um seine Kräfte für Aufgaben nach 
außen hin verfügbar zu halten: der Staat ist 
die innere Ordnung eines Volkes für den äu¬ 
ßeren Zweck. 
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Recht haben ist ein Ausdruck von Macht. 
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Am unverhülltesten tritt . . . das Recht als 
Ausdruck der Macht in den zwischenstaat¬ 
lichen Rechtssetzungen hervor, in Friedens¬ 
verträgen und in jenem Völkerrecht, von dem 
schon Mirabeau meinte, daß es das Recht der 
Mächtigen sei, dessen Innehaltung den Macht¬ 
losen auferlegt werde. In Rechten von dieser 
Art wird ein großer Teil der welthistorischen 
Entscheidungen festgelegt. 
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Die Schicksalsfrage für wirklich vorhandene 
und nicht in den Köpfen entworfene Staaten 
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