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Das menschliche Recht ist immer ein Recht
des Stärkeren, das der Schwächere zu befol¬
gen hat, und dieses Recht zwischen Stämmen
als dauernd gedacht, ist der „Friede“. Einen
solchen Frieden gibt es auch innerhalb des
Stammes, um seine Kräfte für Aufgaben nach
außen hin verfügbar zu halten: der Staat ist
die innere Ordnung eines Volkes für den äu¬
ßeren Zweck.
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Recht haben ist ein Ausdruck von Macht.
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Am unverhülltesten tritt . . . das Recht als
Ausdruck der Macht in den zwischenstaat¬
lichen Rechtssetzungen hervor, in Friedens¬
verträgen und in jenem Völkerrecht, von dem
schon Mirabeau meinte, daß es das Recht der
Mächtigen sei, dessen Innehaltung den Macht¬
losen auferlegt werde. In Rechten von dieser
Art wird ein großer Teil der welthistorischen
Entscheidungen festgelegt.
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Die Schicksalsfrage für wirklich vorhandene
und nicht in den Köpfen entworfene Staaten
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