muss zunächst ebenso außer Betracht bleiben, wie die Frage nach unmittelbaren Vorläufern
und Vorbildern. So richtet sich der Blick auf das fränkische und das frühe
römisch-deutsche Reich, beginnend im 6. Jahrhundert. Spätantike Bezüge ergeben
sich zwangsläufig, stehen aber nicht im Mittelpunkt der Betrachtung, die insofern
auch nur sehr bedingt als Beitrag zur Kontinuitätsdebatte von der Spätantike zum
Frühmittelalter anzusehen ist16. Stark verknüpft ist unsere Fragestellung jedoch mit
der nach fortdauernden Strukturen oder auch nur Resten des spätantiken römischen
Steuersystems. Dieser Thematik gilt seit langem ein besonderes Forschungsinteresse,
das freilich nicht identisch ist mit der Frage nach Ressourcen überhaupt
oder präziser: mit der Frage, ob der Herrscher relevante Kenntnisse über materielle
Grundlagen seiner Macht hatte, mindestens bemüht war, solche zu erwerben.
Bevor die Betrachtung mit Chlodwig begonnen werden soll, mahnt eine erheblich
frühere Episode, nicht ausschließlich an römische Vorbilder und Erfassungstechniken
zu denken. In seinem „Gallischen Krieg“ berichtet Caesar von einem
bemerkenswerten Faktum17. Danach hätten die keltischen Helvetier über listenförmige
Erfassungsunterlagen verfügt, die in Caesars Hände gerieten. Auf diesen tabulae
[...] litteris Graecis confectae waren im Sinne militärischer Erfassungsregister
die Daten der Helvetier und weiterer keltischer Stämme (Tulinger, Latobriger,
Rauraker, Boier) verzeichnet18. Es ist beachtlich, dass diese militärischen Erfassungsregister
offenbar konsequent die demographischen Gesamtdaten ebenfalls berücksichtigten
und entsprechend auswiesen. Dabei waren die Größenordnungen
enorm19. Sie stellen den Erfassern ein beeindruckendes Zeugnis aus, das nicht allein
mit Hinweisen auf Massilia (Marseille) und seine Attraktivität für keltische
Oberschichten erklärt werden kann20. Bemerkenswert bleibt jedenfalls, dass für Erfassungsfragen
nicht ausschließlich auf römische Vorbilder rekurriert werden
muss, sondern auch mit anderen Traditionen gerechnet werden kann.
Spätestens mit dem berühmten Brief des Bischofs Remigius von Reims an
Chlodwig aus dem Jahre 482 ist der Frankenkönig nicht mehr dominant als gallorömischer
Sprengelkommandant anzusprechen, sondern er übt gewiss eine Königsherrschaft
im Vollsinne aus. Da Remigius auch berichtet, er habe erfahren,
„daß du die Verwaltung (administratio) der Belgica secunda übernommen hast“21,
16 Von der Spätantike zum frühen Mittelalter: Kontinuitäten und Brüche, Konzeptionen und
Befunde, hg. von Theo Kölzer und Rudolf Schieffer (Vorträge und Forschungen 70),
Ostfildern 2009. Darin besonders die Beiträge von Stefan Esders, „öffentliche“ Abgaben
und Leistungen im Übergang von der Spätantike zum Frühmittelalter (S. 189-244) und
Reinhold Kaiser, Spätantike und Frühmittelalter - das Problem der Periodenbildung,
Kontinuitäten und Brüche, Konzeptionen und Befunde.Versuch einer Zusammenfassung
(S. 319-338).
17 C. lulii Caesaris Commentarii, edidit Alfred KLOTZ, vol. 1: Commentarii Belli Gallici
(Leipzig 1952), Buch 1, c. 29, S. 17f.
IX Alexander Demandt, Die Kelten, München 620 0 7, S. 36, spricht von „Bürgerlisten“.
19 Nach Caesar betrug die Gesamtzahl 368.000. Gegliedert wurde nach Waffenfähigen und
Leuten, die auszogen. Die Zurückgekehrten (110.000) gliederten sich nach pueri, senes
und mulieres.
20 Demandt, Kelten (wie Anm, 18).
21 Epistolae Austrasicae 2, ed. Wilhelm Gundlacfi (MGH Epp. 3), Berlin 1957, S. 113.
Vgl. Reinhard SCHNEIDER, König und Königsherrschaft bei den Franken, in: Von Sacer-100