Full text : Historische Blicke auf das Land an der Saar

„behauptete,  es  gehöre  zu  den  Pflichten  des  Bischofs  zu  wissen,  wieviele  Zehentleute,
  wieviel  Hufen,  wieviel  Scheffel  Getreide  und  wieviel  Wein  man  braucht,  um
eine  bestimmte  Anzahl  von  Geistlichen  zu  ernähren;  unwissend  sei  der  Hirte,  dem
nicht  bekannt  sei,  wo  die  Weiden  für  seine  Schafe  liegen“8.
Etwa  zeitgleich  mit  Rather  von  Verona  nimmt  Gerhard  von  Augsburg  in  seiner
Vita  Oudalrici  Bezug  auf  eine  (wohl  gängige)  Erfassungstechnik.  Auf  seinen  Visitationsreisen
  habe  der  Bischof  die  jeweilige  Gemeinde  zusammengerufen  und
Anweisung  gegeben,  die  pradentioresque  et  veraciores  eidlich  zu  befragen9.  Es
handelt  sich  mithin  um  ein  Inquisitionsverfahren  und  ähnelt  der  späteren  Enquête,
auch  wenn  im  konkreten  Fall  ein  Verfahren  vor  dem  kirchlichen  Sendgericht  nicht
auszuschließen  ist10.  Mit  der  spezifisch  kirchlichen  Inquisition  im  Sinne  der  „Verfolgung
  der  Ketzerei  durch  Staat  und  Kirche“11  haben  die  gebotenen  Beispiele  aber
nichts  zu  tun.  Das  gilt  auch  in  Gänze  für  unsere  Betrachtung.
Nicht  identisch,  aber  doch  eng  verzahnt  ist  die  Erfassungsthematik  mit  dem
Problem  der  Rechnungslegung  und  dem  Rechnungswesen  insgesamt.  Für  beide  ist
in  jüngerer  Zeit  der  Forschungsstand  erheblich  gefördert  worden.  Auf  ihn  sei
grundsätzlich  verwiesen1“.
Später  als  etwa  in  England  und  Frankreich  liegen  für  das  römisch-deutsche
Reich  erst  zu  den  Jahren  1242,  1246  und  1303/06  Abrechnungen  vor,  ehe  sich  der
Überlieferungsstand  mit  Heinrich  VII.  erheblich  bessert13.  Doch  soll  die  Rechnungslegung,
  unter  der  „man  Entstehung,  Anfertigung,  Abnahme  und  Kontrolle
von  Rechnungen“  versteht,  „als  das  gesamte  System  schriftgestützter  Rechenschaftsleistung
  und  -kontrolle  im  Rahmen  der  Verwaltungsorganisation  und  -tätigkeit“14
  hier  nicht  näher  erörtert  werden,  sondern  den  sachlich  eher  vorgeschalteten
Aspekt  der  Erfassung  von  Ressourcen  oder  materiellen  und  personellen  Grundlagen
  königlicher  Herrschaft  gilt  es  näher  zu  untersuchen.  Damit  ergibt  sich  zeitlich
eine  Konzentration  auf  das  frühe  Mittelalter15.
Mit  den  bisherigen  Beispielen  wurde  knapp  angedeutet,  dass  die  auf  Ressourcenerfassung
  zielende  Fragestellung  mindestens  für  das  Hochmittelalter  keineswegs
  anachronistisch  ist.  In  Vorstellung  und  Praxis  sind  entsprechende  Fragen
durchaus  zeitgemäß,  ob  sie  aber  auch  durchgängig  vertraute  Verhältnisse  betrafen,

Zitiert  nach  Heinrich  Fichtenau,  Lebensordnungen  des  10.  Jahrhunderts.  Studien  über
Denkart  und  Existenz  im  einstigen  Karolingerreich,  München  1992,  S.  272.
9  Gerhard  von  Augsburg,  Vita  Sancti  Uodalrici.  Die  älteste  Lebensbeschreibung  des  heiligen
  Ulrich,  hg.  von  Walter  BERSCHIN  und  Angelika  HÄSE  (Editiones  Heidelbergenses
24),  Heidelberg  1993,1,  c.  6,  S.  144.
10  So  Hatto  Kalifelz  in  seiner  Übersetzung  der  Vita  (Lebensbeschreibungen  einiger  Bischöfe
  des  10.-12.  Jahrhunderts,  übers,  von  Hatto  Kallfelz,  Darmstadt  1973,  S.  81).
11  Adalbert  Erler,  Art.  „Inquisition“,  in:  Handwörterbuch  zur  deutschen  Rechtsgeschichte
2,  Berlin  1978,  Sp.  370.
12  Mark  Mersiowsky,  Römisches  Königtum  und  Rechnungslegung  im  13.  und  frühen  14.
Jahrhundert,  in:  Deutsches  Archiv  zur  Erforschung  des  Mittelalters  64  (2008),  S.  547-578.

13  Ebd.  S.  551  ff.
14  Ebd.  S.  547.
15  Für  die  etwas  spätere  Zeit  vgl.  Reinhard  Schneider,  Landeserschließung  und  Raumerfassung
  durch  salische  Herrscher,  in:  Die  Salier  und  das  Reich,  Bd.  1:  Salier,  Adel  und
Reichsverfassung,  hg.  von  Stefan  Weinfurter,  Sigmaringen  1991,  S.  117-138.

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