„behauptete, es gehöre zu den Pflichten des Bischofs zu wissen, wieviele Zehentleute,
wieviel Hufen, wieviel Scheffel Getreide und wieviel Wein man braucht, um
eine bestimmte Anzahl von Geistlichen zu ernähren; unwissend sei der Hirte, dem
nicht bekannt sei, wo die Weiden für seine Schafe liegen“8.
Etwa zeitgleich mit Rather von Verona nimmt Gerhard von Augsburg in seiner
Vita Oudalrici Bezug auf eine (wohl gängige) Erfassungstechnik. Auf seinen Visitationsreisen
habe der Bischof die jeweilige Gemeinde zusammengerufen und
Anweisung gegeben, die pradentioresque et veraciores eidlich zu befragen9. Es
handelt sich mithin um ein Inquisitionsverfahren und ähnelt der späteren Enquête,
auch wenn im konkreten Fall ein Verfahren vor dem kirchlichen Sendgericht nicht
auszuschließen ist10. Mit der spezifisch kirchlichen Inquisition im Sinne der „Verfolgung
der Ketzerei durch Staat und Kirche“11 haben die gebotenen Beispiele aber
nichts zu tun. Das gilt auch in Gänze für unsere Betrachtung.
Nicht identisch, aber doch eng verzahnt ist die Erfassungsthematik mit dem
Problem der Rechnungslegung und dem Rechnungswesen insgesamt. Für beide ist
in jüngerer Zeit der Forschungsstand erheblich gefördert worden. Auf ihn sei
grundsätzlich verwiesen1“.
Später als etwa in England und Frankreich liegen für das römisch-deutsche
Reich erst zu den Jahren 1242, 1246 und 1303/06 Abrechnungen vor, ehe sich der
Überlieferungsstand mit Heinrich VII. erheblich bessert13. Doch soll die Rechnungslegung,
unter der „man Entstehung, Anfertigung, Abnahme und Kontrolle
von Rechnungen“ versteht, „als das gesamte System schriftgestützter Rechenschaftsleistung
und -kontrolle im Rahmen der Verwaltungsorganisation und -tätigkeit“14
hier nicht näher erörtert werden, sondern den sachlich eher vorgeschalteten
Aspekt der Erfassung von Ressourcen oder materiellen und personellen Grundlagen
königlicher Herrschaft gilt es näher zu untersuchen. Damit ergibt sich zeitlich
eine Konzentration auf das frühe Mittelalter15.
Mit den bisherigen Beispielen wurde knapp angedeutet, dass die auf Ressourcenerfassung
zielende Fragestellung mindestens für das Hochmittelalter keineswegs
anachronistisch ist. In Vorstellung und Praxis sind entsprechende Fragen
durchaus zeitgemäß, ob sie aber auch durchgängig vertraute Verhältnisse betrafen,
Zitiert nach Heinrich Fichtenau, Lebensordnungen des 10. Jahrhunderts. Studien über
Denkart und Existenz im einstigen Karolingerreich, München 1992, S. 272.
9 Gerhard von Augsburg, Vita Sancti Uodalrici. Die älteste Lebensbeschreibung des heiligen
Ulrich, hg. von Walter BERSCHIN und Angelika HÄSE (Editiones Heidelbergenses
24), Heidelberg 1993,1, c. 6, S. 144.
10 So Hatto Kalifelz in seiner Übersetzung der Vita (Lebensbeschreibungen einiger Bischöfe
des 10.-12. Jahrhunderts, übers, von Hatto Kallfelz, Darmstadt 1973, S. 81).
11 Adalbert Erler, Art. „Inquisition“, in: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte
2, Berlin 1978, Sp. 370.
12 Mark Mersiowsky, Römisches Königtum und Rechnungslegung im 13. und frühen 14.
Jahrhundert, in: Deutsches Archiv zur Erforschung des Mittelalters 64 (2008), S. 547-578.
13 Ebd. S. 551 ff.
14 Ebd. S. 547.
15 Für die etwas spätere Zeit vgl. Reinhard Schneider, Landeserschließung und Raumerfassung
durch salische Herrscher, in: Die Salier und das Reich, Bd. 1: Salier, Adel und
Reichsverfassung, hg. von Stefan Weinfurter, Sigmaringen 1991, S. 117-138.
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