ohnehin vertraut. 972 gilt das Postulat auch der Königin, und in König Rudolfs Urkunde
von 1287 ist das ganze Reich gemeint, in dem sich Gerechtigkeit und Frieden
behutsam entfalten sollen.
So bestechend der Traum vom zärtlichen Wechselspiel von Frieden und Gerechtigkeit
im Reiche ist, er bedarf gewiss mancher Ergänzungen. Eine solche findet
sich beispielsweise in Brunos Buch vom Sachsenkrieg, das der Magdeburger
Domscholaster etwa 1081/83 beendet hat. Bruno inseriert in seine Darstellung
zahlreiche Briefe, darunter ein Schreiben der aufständischen Sachsen an die römische
Synode von Anfang 1079\ Herausgehoben aus diesem sehr umfangreichen
Schriftstück sei eine einzige Passage, nämlich die der beredten Klage über König
Heinrich IV.: Er „mißachtete diese Verfügungen der heiligen römischen Kirche
wie so viele andere, bemächtigte sich erneut des Reichs, das ihm schon zum zweiten
Mal abgesprochen war und vernichtete dasselbe durch derartige Verschleuderung,
daß man schon gar nicht mehr von einem Reich reden kann, da kaum noch
Reichsgut (nulla paene regalia) übrig ist.“ Im Folgenden wird von regnifacultates
gesprochen, was der Herausgeber des Textes wie regalia als „Reichsgut“ übersetzt5
6 *. Damit wird in wünschenswerter Weise verdeutlicht: Unter einem bestimmten
Maß an (nutzbaren) Reichsrechten kann von einem Reich (regnum) nicht gesprochen
werden, denn die Ressourcen des Reiches (regni facultates) genügen
nicht, „Anhänger zu gewinnen“. Anders ausgedrückt heißt dies: Ein Königreich
braucht zwingend ausreichende materielle Grundlagen, ohne entsprechende Ressourcen
ist Reichspolitik, ja selbst die Erhaltung des Reiches nicht möglich, kann
von einem Reich nicht mehr gesprochen werden.
War aber mittelalterlichen Königen und Kaisern ein solcher Zusammenhang im
Regelfall überhaupt bewusst? Obwohl diese Frage prinzipiell bejaht werden kann,
stellen sich weitere Fragen: Wie viel wussten sie von der materiellen Basis ihrer
Königsherrschaft? Wie konnten sie sich einschlägige und vor allem verlässliche
Kenntnisse verschaffen, um die eigene Politik auch an den ermittelten Daten zu
orientieren?
Aus dem Spätmittelalter gibt es eine präzise Antwort. Der Burgunderherzog
Karl der Kühne jedenfalls war darum bemüht, „las“ er doch regelmäßig am Rechentisch
den Staatshaushalt, um seinen politischen Schritten die gebotene Sicherheit
zu geben / Wie aber verhielten sich Herrscher des Früh- und Hochmittelalters?
Wollten sie überhaupt einen entsprechenden Überblick beziehungsweise eine systematische
Erfassung ihrer materiellen und personellen Machtgrundlagen? Vorauszusetzen
wäre gewiss auch die Verfügung über Erfassungsmöglichkeiten und
hinfuhrende Techniken.
Der Versuch, Antworten zu finden, soll in möglichst deutlicher Abgrenzung von
kirchlichen Erfassungsformen erfolgen, so hilfreich Vergleiche auch sein könnten.
Beispielsweise wäre an Bischof Rather von Verona (um 887-974) zu denken. Er
5 Brunos Buch vom Sachsenkrieg, in: Quellen zur Geschichte Kaiser Heinrichs IV., neu
übers, von Franz-Josef Schmale, Darmstadt 1963, c. 112, S. 364-371.
6 Ebd. S. 367.
Olivier de la Marche, L'Estât de la maison de Duc Charles de Burgoingue, dit le Hardi
(S. 10f.); vgl. Reinhard Schneider, Vom Klosterhaushalt zum Stadt- und Staatshaushalt.
Der zisterziensische Beitrag (Monographien zur Geschichte des Mittelalters 38), Stuttgart
1994, S. 160.
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