Full text : Historische Blicke auf das Land an der Saar

ohnehin  vertraut.  972  gilt  das  Postulat  auch  der  Königin,  und  in  König  Rudolfs  Urkunde
  von  1287  ist  das  ganze  Reich  gemeint,  in  dem  sich  Gerechtigkeit  und  Frieden
  behutsam  entfalten  sollen.
So  bestechend  der  Traum  vom  zärtlichen  Wechselspiel  von  Frieden  und  Gerechtigkeit
  im  Reiche  ist,  er  bedarf  gewiss  mancher  Ergänzungen.  Eine  solche  findet
  sich  beispielsweise  in  Brunos  Buch  vom  Sachsenkrieg,  das  der  Magdeburger
Domscholaster  etwa  1081/83  beendet  hat.  Bruno  inseriert  in  seine  Darstellung
zahlreiche  Briefe,  darunter  ein  Schreiben  der  aufständischen  Sachsen  an  die  römische
  Synode  von  Anfang  1079\  Herausgehoben  aus  diesem  sehr  umfangreichen
Schriftstück  sei  eine  einzige  Passage,  nämlich  die  der  beredten  Klage  über  König
Heinrich  IV.:  Er  „mißachtete  diese  Verfügungen  der  heiligen  römischen  Kirche
wie  so  viele  andere,  bemächtigte  sich  erneut  des  Reichs,  das  ihm  schon  zum  zweiten
  Mal  abgesprochen  war  und  vernichtete  dasselbe  durch  derartige  Verschleuderung,
  daß  man  schon  gar  nicht  mehr  von  einem  Reich  reden  kann,  da  kaum  noch
Reichsgut  (nulla  paene  regalia)  übrig  ist.“  Im  Folgenden  wird  von  regnifacultates
gesprochen,  was  der  Herausgeber  des  Textes  wie  regalia  als  „Reichsgut“  übersetzt5
 6 *.  Damit  wird  in  wünschenswerter  Weise  verdeutlicht:  Unter  einem  bestimmten
  Maß  an  (nutzbaren)  Reichsrechten  kann  von  einem  Reich  (regnum)  nicht  gesprochen
  werden,  denn  die  Ressourcen  des  Reiches  (regni  facultates)  genügen
nicht,  „Anhänger  zu  gewinnen“.  Anders  ausgedrückt  heißt  dies:  Ein  Königreich
braucht  zwingend  ausreichende  materielle  Grundlagen,  ohne  entsprechende  Ressourcen
  ist  Reichspolitik,  ja  selbst  die  Erhaltung  des  Reiches  nicht  möglich,  kann
von  einem  Reich  nicht  mehr  gesprochen  werden.
War  aber  mittelalterlichen  Königen  und  Kaisern  ein  solcher  Zusammenhang  im
Regelfall  überhaupt  bewusst?  Obwohl  diese  Frage  prinzipiell  bejaht  werden  kann,
stellen  sich  weitere  Fragen:  Wie  viel  wussten  sie  von  der  materiellen  Basis  ihrer
Königsherrschaft?  Wie  konnten  sie  sich  einschlägige  und  vor  allem  verlässliche
Kenntnisse  verschaffen,  um  die  eigene  Politik  auch  an  den  ermittelten  Daten  zu
orientieren?
Aus  dem  Spätmittelalter  gibt  es  eine  präzise  Antwort.  Der  Burgunderherzog
Karl  der  Kühne  jedenfalls  war  darum  bemüht,  „las“  er  doch  regelmäßig  am  Rechentisch
  den  Staatshaushalt,  um  seinen  politischen  Schritten  die  gebotene  Sicherheit
  zu  geben  /  Wie  aber  verhielten  sich  Herrscher  des  Früh-  und  Hochmittelalters?
Wollten  sie  überhaupt  einen  entsprechenden  Überblick  beziehungsweise  eine  systematische
  Erfassung  ihrer  materiellen  und  personellen  Machtgrundlagen?  Vorauszusetzen
  wäre  gewiss  auch  die  Verfügung  über  Erfassungsmöglichkeiten  und
hinfuhrende  Techniken.
Der  Versuch,  Antworten  zu  finden,  soll  in  möglichst  deutlicher  Abgrenzung  von
kirchlichen  Erfassungsformen  erfolgen,  so  hilfreich  Vergleiche  auch  sein  könnten.
Beispielsweise  wäre  an  Bischof  Rather  von  Verona  (um  887-974)  zu  denken.  Er

5  Brunos  Buch  vom  Sachsenkrieg,  in:  Quellen  zur  Geschichte  Kaiser  Heinrichs  IV.,  neu
übers,  von  Franz-Josef  Schmale,  Darmstadt  1963,  c.  112,  S.  364-371.
6  Ebd.  S.  367.
Olivier  de  la  Marche,  L'Estât  de  la  maison  de  Duc  Charles  de  Burgoingue,  dit  le  Hardi
(S.  10f.);  vgl.  Reinhard  Schneider,  Vom  Klosterhaushalt  zum  Stadt-  und  Staatshaushalt.
Der  zisterziensische  Beitrag  (Monographien  zur  Geschichte  des  Mittelalters  38),  Stuttgart
  1994,  S.  160.
98
            
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