Full text : Historische Blicke auf das Land an der Saar

Neben  der  ernstzunehmenden  religiösen  Motivation  sind  jedoch  auch  handfeste
Interessen  erkennbar,  die  einen  Grundeigentümer  zum  Nutznießer  werden  ließen.
Mit  Hilfe  der  Prekarie  konnte  er  seinen  Grundbesitz  verdoppeln  oder  gar  verdreifachen
  oder  sein  Landstück  gegen  ein  anderes  an  einem  anderen  Ort  eintauschen.
Dadurch  waren  Güterarrondierungen  bei  den  durch  häufige  Erbteilungen  zersplitterten
  Besitzverhältnissen  auf  dem  Land  möglich.  Attraktiv  war  auch  das  Partizipieren
  an  wirtschaftlich  aufstrebenden  Regionen,  wie  zum  Beispiel  den  Weinanbaugebieten
  an  der  Mosel,  den  Salzproduktionsstätten  im  Seillegau  oder  den  Rodungszonen
  am  Rand  des  Schwarzwaldes.  Es  wurden  ferner  künftige  Erbteilungen
verhindert,  denn  der  prekarische  Besitz  blieb  so  erhalten,  wie  er  geschenkt  worden
war.
Auffällig  ist,  dass  die  laikalen  Grundeigentümer  für  derlei  Immobiliengeschäfte
regelmäßig  neuen,  erst  in  der  eigenen  Generation  oder  von  den  Eltern  erworbenen
Besitz  dafür  verwandten,  fast  nie  patrimonialen  Erbbesitz,  der  aus  der  Großelterngeneration
  stammte.  Sie  spekulierten  niemals  und  schon  gar  nicht  mit  ihrem  Gesamtvermögen.

Die  Saarbrücker  Prekarienforschung  vermag  durch  diese  Ergebnisse  einen  erweiternden
  Blick  auf  den  frühmittelalterlichen  Umgang  mit  Grund  und  Boden  zu
richten,  der  weniger  statisch  war,  als  bisher  angenommen.  Sie  erfasst  die  grundbesitzenden
  Schichten,  die  an  diesem  wechselseitigen  Leihesystem  partizipierten.  Sie
kann  die  -  nicht  nur  in  Krisenzeiten  -  durch  Anleihen  gestützte  frühmittelalterliche
Staatsfinanzierung  in  einen  breiteren  ökonomischen  Rahmen  einordnen.  Sie  leistet
darüber  hinaus  einen  fundamentalen  Beitrag  zu  der  seit  1994  geführten  vollkommenen
  Neuorientierung  hinsichtlich  der  Bedeutung  des  Lehnswesen  für  den  mittelalterlichen
  Staat  des  Früh-  und  Hochmittelalters,  ist  somit  auch  in  der  Verfassungsgeschichte
  verankert.  Das  Leihesystem  des  Lehnswesen  zeichnet  sich  allerdings  im
Testament  des  Diakons  Adalgisel  Grimo  von  634,  um  auf  den  Ausgangspunkt  dieses
  Beitrags  zurückzukommen,  noch  nicht  ab,  wohl  aber,  wie  hinreichend  erörtert
worden  ist,  das  umfassendere  Leihesystems  von  Prekarie  und  Usufrukt,  aus  dem
das  später  aufkommende  Lehnswesen  lediglich  einen  Ausschnitt  darstellt.
Bibliographie  raisonnée:
A.  Adalgisel  Grimo  und  Tholey:
Die  Grabungsergebnisse  in  Tholey  publizierte  Alfons  KOLLING,  Grabungen  im
römischen  und  mittelalterlichen  Tholey,  in:  20.  Bericht  der  staatlichen  Denkmalpflege
  im  Saarland  (Abteilung  B),  Saarbrücken  1973,  S.  5-50  und  öfter;  zur  Baugeschichte
  vgl.  auch  Franz-Josef  REICHERT,  Die  Baugeschichte  der  Benediktinerabtei
Tholey  (Veröffentlichungen  des  Instituts  für  Landeskunde  3),  Saarbrücken  1961.
Zu  den  Äbten  von  Tholey  und  zur  sprachgeschichtlichen  Analyse  der  Ortsnamen
im  Testament  des  Adalgisel-Grimo  vgl.  Wolfgang  HAUBRICHS,  Die  Tholeyer  Abtslisten
  des  Mittelalters.  Philologische,  onomastische  und  chronologische  Untersuchung
  (Veröffentlichungen  der  Kommission  für  saarländische  Landesgeschichte
und  Volksforschung  15),  Saarbrücken  1986,  hier  S.  81-85;  Hans-Walter  HERR-MANN,
  Das  Testament  des  Adalgisel-Grimo,  in:  22.  Bericht  der  staatlichen  Denkmalpflege
  im  Saarland  (Abteilung  B),  Saarbrücken  1975,  S.  67-89.  Theorien  zum

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