ersten fränkischen Dynastie der Merowinger abgesetzt. Außer dem wertlos gewordenen
Königstitel habe dieser vor seiner Absetzung angeblich nur noch ein einziges
Landgut mit geringen Einkünften besessen, so dass ihm der damals zweite
Mann im Staate, der Hausmeier Pippin aus der Familie der Karolinger, ein prekarisches,
will heißen leihweises, widerrufliches und somit ungesichertes Stipendium
zum Lebensunterhalt gewährt habe.
Die Prekarie konnte im frühen Mittelalter des 8. und 9. Jahrhunderts in Lebenssituationen
auftauchen, die denen ähnelten, die mit dem modernen Wort des Prekariats
angesprochen werden. Verwitwete alleinerziehende Frauen sahen die Sicherung
ihrer Zukunft darin, Prekatorinnen zu werden. Sie schenkten ihre kleinen
Landgüter an einen kirchlichen Grundherrn, empfingen diese zum Nießbrauch zurück
und ließen sich die lebenslange materielle Absicherung durch jährliche Versorgungsleistungen
in Naturalien und Handwerksprodukten zusichern. Die Verträge
gingen bis ins Detail, denn nicht nur die Höhe und die Art der Versorgungsgüter,
sondern auch der Transport wurde regelt. Eine Witwe mit Kindern erwirkte
beispielsweise, dass das Kloster St. Gallen die Naturalien bis zu ihrem Haus lieferte,
ja sogar dass sie eine Kuh in den klösterlichen Stall stellen durfte, damit sie
dort gehütet und gemolken wurde. Die Klosterleitung wird außer der karitativen
Verpflichtung ein hohes Interesse am Besitz gerade dieses Landguts gehabt haben,
um einen solchen, für sie recht kostspieligen Vertrag abzuschließen.
Bei Fällen dieser Art war durch den Wegfall des Familienoberhaupts tatsächlich
eine prekäre Lage entstanden. Die Bewirtschaftung des ursprünglich selbständigen
Landguts war nicht mehr in ausreichender Weise möglich. Durch solche Schicksalsschläge
waren bäuerliche Familien nicht nur in ihrem gewohnten wirtschaftlichen
Lebensstandard, sondern auch in ihrem Rechtsstatus gefährdet, drohte ihnen
doch der Verlust der persönlichen Freiheit. Wohl dem, der noch über ein attraktives
Gehöft verfügte, mit dem er eine Prekarie einrichten und dadurch den sozialen
Abstieg abbremsen oder gar verhindern konnte. Die Prekarie erscheint dabei als
Strategie, die Verarmung aufzuhalten.
Modem mutet es auch an, wenn alte Leute sich mit einer Landschenkung an ein
Kloster eine Versorgung erkauften, wie sie heute derjenigen in einem Seniorenstift
entspräche, mit dem dezidiert geäußerten Ziel, sich von unwilligen oder unvermögenden
Kindern unabhängig zu machen. Damit die vorhandenen Erben nichts gegen
derartige Gütertransaktionen unternahmen, die ihr Erbe zweifellos schmälerten,
wurden Teile der Schenkung als prekarische Rückleihe zu Nießbrauch für den
Schenker und seine direkten Erben auf Lebenszeit ausgenommen.
Alle bisher genannten Beispiele sind jedoch selten dokumentierte, vereinzelt
auftretende Fälle. Die Prekarie hat vielmehr in der Art und Weise, wie sie im Mittelalter
am meisten benutzt wurde, nichts mit Zukunftsangst oder Armut zu tun,
denn nur der Grundeigner ist befähigt, überhaupt ein Prekator zu werden, das heißt
sein Eigentums- in ein Nutzungsrecht umzuwandeln. Die prekarische Leihe kann
somit in der Regel nur von der relativ gutsituierten Schicht der Grundbesitzer in
Anspruch genommen werden.
Die vielen hundert mittelalterlichen Urkunden über Schenkung von Eigengut
und Rückleihe desselben weisen zu einem sehr hohen Prozentsatz eine relativ vermögende
Gesellschaftsschicht aus, die sich an diesem Geschäft mit zumeist klösterlichen
Grundherrschaften beteiligt. Es sind Könige, weibliche Mitglieder der
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