Full text : Historische Blicke auf das Land an der Saar

ersten  fränkischen  Dynastie  der  Merowinger  abgesetzt.  Außer  dem  wertlos  gewordenen
  Königstitel  habe  dieser  vor  seiner  Absetzung  angeblich  nur  noch  ein  einziges
  Landgut  mit  geringen  Einkünften  besessen,  so  dass  ihm  der  damals  zweite
Mann  im  Staate,  der  Hausmeier  Pippin  aus  der  Familie  der  Karolinger,  ein  prekarisches,
  will  heißen  leihweises,  widerrufliches  und  somit  ungesichertes  Stipendium
zum  Lebensunterhalt  gewährt  habe.
Die  Prekarie  konnte  im  frühen  Mittelalter  des  8.  und  9.  Jahrhunderts  in  Lebenssituationen
  auftauchen,  die  denen  ähnelten,  die  mit  dem  modernen  Wort  des  Prekariats
  angesprochen  werden.  Verwitwete  alleinerziehende  Frauen  sahen  die  Sicherung
  ihrer  Zukunft  darin,  Prekatorinnen  zu  werden.  Sie  schenkten  ihre  kleinen
Landgüter  an  einen  kirchlichen  Grundherrn,  empfingen  diese  zum  Nießbrauch  zurück
  und  ließen  sich  die  lebenslange  materielle  Absicherung  durch  jährliche  Versorgungsleistungen
  in  Naturalien  und  Handwerksprodukten  zusichern.  Die  Verträge
  gingen  bis  ins  Detail,  denn  nicht  nur  die  Höhe  und  die  Art  der  Versorgungsgüter,
  sondern  auch  der  Transport  wurde  regelt.  Eine  Witwe  mit  Kindern  erwirkte
beispielsweise,  dass  das  Kloster  St.  Gallen  die  Naturalien  bis  zu  ihrem  Haus  lieferte,
  ja  sogar  dass  sie  eine  Kuh  in  den  klösterlichen  Stall  stellen  durfte,  damit  sie
dort  gehütet  und  gemolken  wurde.  Die  Klosterleitung  wird  außer  der  karitativen
Verpflichtung  ein  hohes  Interesse  am  Besitz  gerade  dieses  Landguts  gehabt  haben,
um  einen  solchen,  für  sie  recht  kostspieligen  Vertrag  abzuschließen.
Bei  Fällen  dieser  Art  war  durch  den  Wegfall  des  Familienoberhaupts  tatsächlich
eine  prekäre  Lage  entstanden.  Die  Bewirtschaftung  des  ursprünglich  selbständigen
Landguts  war  nicht  mehr  in  ausreichender  Weise  möglich.  Durch  solche  Schicksalsschläge
  waren  bäuerliche  Familien  nicht  nur  in  ihrem  gewohnten  wirtschaftlichen
  Lebensstandard,  sondern  auch  in  ihrem  Rechtsstatus  gefährdet,  drohte  ihnen
doch  der  Verlust  der  persönlichen  Freiheit.  Wohl  dem,  der  noch  über  ein  attraktives
  Gehöft  verfügte,  mit  dem  er  eine  Prekarie  einrichten  und  dadurch  den  sozialen
  Abstieg  abbremsen  oder  gar  verhindern  konnte.  Die  Prekarie  erscheint  dabei  als
Strategie,  die  Verarmung  aufzuhalten.
Modem  mutet  es  auch  an,  wenn  alte  Leute  sich  mit  einer  Landschenkung  an  ein
Kloster  eine  Versorgung  erkauften,  wie  sie  heute  derjenigen  in  einem  Seniorenstift
entspräche,  mit  dem  dezidiert  geäußerten  Ziel,  sich  von  unwilligen  oder  unvermögenden
  Kindern  unabhängig  zu  machen.  Damit  die  vorhandenen  Erben  nichts  gegen
  derartige  Gütertransaktionen  unternahmen,  die  ihr  Erbe  zweifellos  schmälerten,
  wurden  Teile  der  Schenkung  als  prekarische  Rückleihe  zu  Nießbrauch  für  den
Schenker  und  seine  direkten  Erben  auf  Lebenszeit  ausgenommen.
Alle  bisher  genannten  Beispiele  sind  jedoch  selten  dokumentierte,  vereinzelt
auftretende  Fälle.  Die  Prekarie  hat  vielmehr  in  der  Art  und  Weise,  wie  sie  im  Mittelalter
  am  meisten  benutzt  wurde,  nichts  mit  Zukunftsangst  oder  Armut  zu  tun,
denn  nur  der  Grundeigner  ist  befähigt,  überhaupt  ein  Prekator  zu  werden,  das  heißt
sein  Eigentums-  in  ein  Nutzungsrecht  umzuwandeln.  Die  prekarische  Leihe  kann
somit  in  der  Regel  nur  von  der  relativ  gutsituierten  Schicht  der  Grundbesitzer  in
Anspruch  genommen  werden.
Die  vielen  hundert  mittelalterlichen  Urkunden  über  Schenkung  von  Eigengut
und  Rückleihe  desselben  weisen  zu  einem  sehr  hohen  Prozentsatz  eine  relativ  vermögende
  Gesellschaftsschicht  aus,  die  sich  an  diesem  Geschäft  mit  zumeist  klösterlichen
  Grundherrschaften  beteiligt.  Es  sind  Könige,  weibliche  Mitglieder  der
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