Full text : Historische Blicke auf das Land an der Saar

ran  gewähren.  Durch  die  Aufteilung  der  Nutzungsrechte  an  den  Gütern,  die  von
den  reicheren  Klerikern  der  Kirche  übertragen  wurden,  zwischen  den  Schenkern
und  armen  Klerikern  konnte  den  letztgenannten  ein  Unterhalt  finanziert  werden.
Da  die  näheren  Umstände  von  Grimos  Stipendien  in  Verdun  nicht  bekannt  sind,
ist  lediglich  zu  mutmaßen,  dass  seine  Ausbildung  durch  eine  Schenkung  seiner
Familie  an  die  Bischofskirche  von  Verdun  finanziert  wurde,  die  ihm  davon  Stipendien
  gab,  oder  aber,  dass  dies  nicht  ausreichte  und  er  von  der  Kirche  zusätzliche
Unterhaltszahlungen  erhielt.  Seine  Dankbarkeit  drückte  er  634  jedenfalls  durch
mehr  als  eine  erbrechtliche  Verfügung  zugunsten  Verduns  aus.  In  den  Zusammenhang
  der  Ausbildungsfinanzierung  stellte  er  insbesondere  das  Legat  der  villa
Wichimonhiaga  im  Sprengel  von  Verdun.  Die  Abmachungen  über  den  Unterhalt
könnten  vertraglich  als  Prekarie  gestaltet  worden  sein,  die  in  ihrer  am  häufigsten
angewendeten  Form  durch  Schenkung  von  Eigenbesitz  und  Rückleihe  desselben
oder  eines  gleichwertigen  anderen  Besitzes  gekennzeichnet  ist.  Im  Testament  von
634  ist  allerdings  noch  eine  andere  Art  des  Unterhalts  aufgezeigt,  nämlich  durch
die  Anweisung  von  Naturalien  aus  einer  Liegenschaft,  ohne  diese  ganz  zu  Nießbrauch
  inne  zu  haben.  Grimo  unterstützte  so  den  Trierer  Priester  Banto  auf  dessen
Lebenszeit  mit  (jährlich)  100  Malter  Weizen,  10  Schweinen  und  40  Käsen,  zu  liefern
  vom  Abt  des  Klosters  der  heiligen  Agatha  in  Longuyon,  der  von  Grimo  zum
Haupterben  eingesetzten  Institution.
Als  Bischof  Chrodegang  von  Metz  um  755  eine  Klerikergemeinschaft  an  seiner
Kathedralkirche  gründete,  die  mönchsähnlich  gemäß  dem  Postulat  der  Armut  und
in  Gemeinschaft  leben  sollte,  knüpfte  er  für  die  ökonomische  Realisierung  seines
Plans  direkt  an  Prosper  Tiro  von  Auqitanien  an,  nannte  das  rechtliche  Vertragskonstrukt
  nun  aber  ausdrücklich  eine  Prekarie.
Der  Domkleriker  sollte  sein  immobiles  Eigentum  an  die  Bischofskirche  schenken,
  um  es  danach  als  Prekarie  zur  Bedingung  des  Nießbrauchs  auf  Lebenszeit
vom  Bischof  zurückzuerhalten.  Dies  bedeutete,  dass  der  Kleriker  ausschließlich
über  die  Erträge  verfügen,  die  reale  Liegenschaft  aber  weder  mindern  noch  verkaufen
  noch  tauschen  durfte.  Die  Prekarie  wandelte  zwar  die  Eigentumsrechte,  bedeutete
  jedoch  für  den  tatsächlichen  Umgang  des  Domklerikers  mit  seinem  Besitz  eine
kaum  merkliche  Änderung.  Es  war  diesem  nämlich  zeit  seines  Lebens  erlaubt,  aus
den  Einkünften  von  Grund  und  Boden  seine  materiellen  Bedürfnisse  zu  erfüllen
und  sogar  Schenkungen  nach  freiem  Willen  zu  tätigen,  doch  wurde  ihm  die  Begünstigung
  der  Klerikergemeinschaft  und  der  Armen  nahegelegt.  Über  die  eine
Hälfte  der  Erträge  durfte  der  Kleriker  auf  seinen  Todesfall  Legate  ausstellen,
wenngleich  ihm  auch  hier  wieder  Stiftungen  zu  frommen  Zwecken  und  zugunsten
Bedürftiger  ans  Herz  gelegt  wurden.  Die  andere  Hälfte  fiel  nach  seinem  Tod  an
den  Domklerus.
Chrodegang  erklärte  den  doppelten  Vorteil  von  Auflassung  und  prekarischer
Rückieihe  der  Güter:  Zum  einen  sei  auf  diese  Weise  das  Armutsgebot  erfüllt,  da
der  Domkleriker  sein  Eigentum  ja  verschenkt  habe,  und  zum  anderen  könnte  die
Kirche  mit  dem  so  entstandenen  Gemeinschaftsgut  die  Grundbedürfnisse  an  Nahrung
  und  Kleidung  von  weniger  vermögenden  Klerikern  absichem.
Der  Zusammenhang  von  prekarischer  Leihe  und  Gewährung  eines  Stipendiums
zum  Lebensunterhalt  tritt  nicht  allein  bei  diesem  kirchlichen  Beispiel,  sondern
auch  auf  der  höchsten  politischen  Ebene  hervor.  751  wurde  der  letzte  König  der
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