Full text : Historische Blicke auf das Land an der Saar

chen  führten  zur  Begründung  eines  privaten  Patronats  der  einflussreichen  Großgrundbesitzer.
  Offensichtlich  zahlreiche  Angehörige  der  Unter-  und  Mittelschicht
verzichteten  lieber  auf  ihr  Eigentumsrecht,  als  weiterhin  von  Vertretern  des  Staates
ausgepresst  zu  werden.  Sie  ließen  ihr  Landgut  den  mächtigen  Inhabern  der  großen
Latifundien  auf,  um  es  künftig  zu  Nießbrauchrecht  innezuhaben.
Dies  geschah  durch  usufruktuarische  oder  prekarische  Leihe,  wobei  im  letztgenannten
  Fall  eine  Bitte  vorangegangen  sein  musste.  Der  Patron  schützte  dafür
seinen  Klienten,  der  nun  zum  Beispiel  als  Kolone  das  Land  weiterbewirtschaftete,
das  ihm  vorher  gehört  hatte.  Die  Abgaben  an  den  Großgrundbesitzer  waren  für  ihn
um  so  viel  günstiger  als  die  Steuern,  dass  die  Änderung  des  Rechtstitels  vom  Eigentum
  zum  Nießbrauch  im  Vergleich  dazu  das  geringere  Übel  zu  sein  schien.
Römische  Bauern  scheuten  im  Bemühen  um  die  Bewahrung  ihres  wirtschaftlichen
Lebensstandards  nicht  davor  zurück,  auch  Germanen  wie  Franken,  Burgunder,  Goten
  zu  ihren  Patronen  zu  wählen,  legte  Salvian  von  Marseille  offen.
Im  politisch-ökonomischen  Kontext  der  Spätantike  wurden  prekarische  Leiheverhältnisse
  so  sehr  in  das  Bewusstsein  der  intellektuell  tonangebenden  Gesellschaft
  gehoben,  dass  ihre  gedankliche  Konstruktion  auf  theologische  Zusammenhänge
  angewandt  werden  konnten,  um  sie  zu  veranschaulichen.  So  wurde  die  Stellung
  des  Menschen  in  Gottes  Schöpfung  damit  verglichen.  Wiederum  ist  Salvian
der  Kronzeuge  dafür.  Die  Menschen  seien  lediglich  prekarische  Besitzer  der  Gaben,
  die  ihnen  Gott  gewährt  habe  -  mit  anderen  Worten:  Sie  seien  nichts  weiter  als
Nutznießer  auf  Zeit  und  auf  Widerruflichkeit,  während  Gott  der  wahre  Eigentümer
auch  der  irdischen  Güter  sei.
Ein  weiterer  Kontext  findet  sich  in  der  gallischen  Kirche.  Bei  der  Begründung
des  Klerikerstandes  im  Gallien  um  400  wurde  ein  dem  prekarischen  Besitz  verwandtes
  Rechtskonstrukt  benutzt.  Kleriker,  die  von  Kirchengütern  leben  wollten,
sollten  zuvor  ihre  Eigengüter  der  Kirche  urkundlich  schenken.  Die  Kirche  könne
ihnen  aufgrund  dessen  den  Nießbrauch  auf  Lebenszeit  an  den  geschenkten  Gütern
als  eine  Wohltat  (beneficium)  einräumen.  Die  vorherige  Auflassung  des  eigenen
Besitzes  diente  der  Kirche  als  Sicherheit  für  den  zu  zahlenden  Lebensunterhalt  für
den  Kleriker.
Wir  befinden  uns  damit  bereits  in  der  Transformationsphase  von  der  Antike  zum
Mittelalter.  Die  christianisierte,  frühmittelalterliche  Gesellschaft  der  Franken,  der
Eroberer  Galliens,  adaptierte  das  römische  Rechtskonstrukt  der  Prekarie  mit  gewissen
  Veränderungen.  Die  ökonomische  Organisation  der  Bischofskirchen  baute
beispielsweise  darauf  auf.
Davon  ist  im  Testament  des  Adalgisel  Grimo  von  634  ein  Reflex  zu  finden.
Grimo  erwähnt  in  dankbarer  Erinnerung,  dass  er  seine  geistliche  Ausbildung  an  der
Bischofskirche  von  Verdun  erhalten  und  währenddessen  von  dieser  Kirche  Stipendien
  empfangen  habe.  Ein  Stipendium  ist  eine  Zuwendung  zum  Lebensunterhalt.
Da  Grimo  aus  keiner  armen  Familie  stammte,  mag  dies  erstaunen.  Einen  Hinweis
zur  Lösung  des  vermeintlichen  Widerspruchs  gibt  der  gallische  Romane  Prosper
Tiro  von  Aquitanien  (ca.  390  bis  etwa  463),  der  eine  Zeit  lang  in  Marseille  lebte,
bevor  er  nach  Rom  ging,  um  in  päpstliche  Dienste  einzutreten.  Er  erlebte  die  Konstituierung
  des  Klerus  als  Stand  in  Gallien  um  400.  Ihm  zufolge  sollten  Kleriker,
die  von  Kirchengütern  leben  wollten,  ihre  Eigengüter  zuvor  urkundlich  der  Kirche
schenken.  Diese  könne  ihnen  anschließend  das  Nießbrauchrecht  auf  Lebenszeit  da¬88


            
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