Full text : Historische Blicke auf das Land an der Saar

men,  wo  der  Kirchengründer  selbst  zum  Geistlichen  ausgebildet  worden  war.  Bischof
  Paulus  von  Verdun  sowie  einige  Diakone  unterschrieben  dementsprechend
als  Zeugen  das  Testament.
Um  die  Besitzrechte  an  der  Kirche  von  Tholey  scheint  es  zu  Diskussionen  zwischen
  dem  Erblasser  sowie  den  Bischöfen  von  Trier  und  Verdun  gekommen  zu
sein,  denn  im  Zusatz  zum  Testament  bekräftigte  Adalgisel  Grimo  die  Eigentumsrechte
  Verduns  an  Tholey  in  seiner  Ganzheit,  konzedierte  aber  dem  Trierer  eine
Einnahme,  die  aus  seiner  geistlichen  Befugnis  als  Ortsbischof  herrührte.  Das  Tauföl
  mussten  die  Tholeyer  Kleriker  jährlich  für  31  Goldmünzen  von  der  Trierer  Bischofskirche
  kaufen,  doch  sollte  diese  darüber  hinaus  keine  weitere  Abgabe  von
ihnen  erheben  dürfen.  Andere  Vereinbarungen  könne  künftig  lediglich  die  Bischofskirche
  von  Verdun  treffen.  Hinter  dieser  rechtlichen  Präzisierung  standen  wohl
weniger  Auseinandersetzungen  um  den  kirchlichen  oder  monastischen  Charakter
der  Klerikergemeinschaft  von  Tholey  noch  um  die  vermutete  kontroverse  Haltung
der  beiden  Bischöfe  zur  iroschottischen  Mission,  sondern  eher  um  die  Abklärung
kirchenrechtlicher  Bestimmungen.  Gemäß  der  spätantiken  und  merowingischen
Kirchenstruktur  hatte  der  Bischof  die  unumschränkte  geistliche  und  administrative
Gewalt  in  seinem  Bistum.  „Wen  und  was  der  Bischof  geweiht  hat,  gehört  bleibend
zu  seiner  Diözese“  (Arnold  ANGENENDT,  Das  Frühmittelalter,  21995,  S.  177).
Durch  Grimos  Schenkung  erlitt  der  Trierer  Bischof  nicht  nur  eine  Einbuße  in  seiner
  Amtshoheit,  sondern  es  ging  ihm  darüber  hinaus  Kirchengut  verloren.  Die  Zusatzregelung
  des  Testaments  stellt  also  einen  Kompromiss  zwischen  Grimo  als
„Eigenkichenherr“  und  den  beiden  beteiligten  Bischöfen  dar.
Die  früher  sehr  rege  geführte  Diskussion,  ob  Tholey  von  Anfang  an  eine
Mönchskongregation,  unter  Umständen  halb  columbanischer,  halb  benediktinischer
  Prägung,  oder  nur  eine  Gemeinschaft  von  Weltklerikem  war,  ist  vor  dem
Hintergrund  der  erweiterten  Stiftskirchendefinition  von  geringerer  Bedeutung  für
die  heutige  Forschung  geworden.  Wichtiger  ist  es  festzuhalten,  dass  die  Kirche  in
Tholey,  wie  am  Taufrecht  zu  erkennen,  eine  Pfarrkirche  sein  sollte  und  dies  die
Ansiedlung  von  mehreren  Klerikern,  darunter  mindestens  einem  Priester,  erforderte,
  da  der  Pfarrbezirk  in  diesen  frühen  Zeiten  des  Mittelalters  recht  groß  war.
Die  Installierung  von  mehreren  Klerikern  spricht  im  Übrigen  für  die  ansehnliche
Wirtschaftskraft  der  Ländereien  von  Tholey,  denn  die  Kleriker  mussten  von  der
Überschussproduktion  der  landwirtschaftlichen  Erträge  leben  können.  Die  wertvollen
  Informationen  des  Testamentes  über  die  landwirtschaftlichen  Betriebsstätten
und  -formen  sind  daher  dementsprechend  von  der  wirtschaftsgeschichtlichen  Forschung
  ausgewertet  worden.  Die  Zwischenstellung  der  im  Testament  von  634  erwähnten
  agrarischen  Organisationseinheiten  zwischen  der  älteren  Betriebsform  der
spätantiken  Gutsherrschaft  und  der  frühmittelalterlichen  Grundherrschaft  mit  ihrem
charakteristischen  Villikationssystem  hat  Franz  Irsigler  eingehend  analysiert.
Ebenso  genau  wurden  die  sozialgeschichtlichen  Aspekte  hervorgehoben,  vermachte
  Adalgisel  Grimo  doch  den  Löwenanteil  seines  immobilen  Vermögens  verschiedenen
  Kirchen  und  Klöstern  und  davon  war  wiederum  ein  guter  Teil  für  die  überwiegend
  kirchlich  geführten  Armenhäuser  und  -matrikel  sowie  für  Leprosenhospitäler
  gedacht.
Auf  der  Basis  des  Testamentes  ist  der  Grundbesitz  des  Adalgisel  Grimo  kartiert
worden.  Dieser  erstreckte  sich  als  typischer  Streubesitz  frühmittelalterlicher
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