men, wo der Kirchengründer selbst zum Geistlichen ausgebildet worden war. Bischof
Paulus von Verdun sowie einige Diakone unterschrieben dementsprechend
als Zeugen das Testament.
Um die Besitzrechte an der Kirche von Tholey scheint es zu Diskussionen zwischen
dem Erblasser sowie den Bischöfen von Trier und Verdun gekommen zu
sein, denn im Zusatz zum Testament bekräftigte Adalgisel Grimo die Eigentumsrechte
Verduns an Tholey in seiner Ganzheit, konzedierte aber dem Trierer eine
Einnahme, die aus seiner geistlichen Befugnis als Ortsbischof herrührte. Das Tauföl
mussten die Tholeyer Kleriker jährlich für 31 Goldmünzen von der Trierer Bischofskirche
kaufen, doch sollte diese darüber hinaus keine weitere Abgabe von
ihnen erheben dürfen. Andere Vereinbarungen könne künftig lediglich die Bischofskirche
von Verdun treffen. Hinter dieser rechtlichen Präzisierung standen wohl
weniger Auseinandersetzungen um den kirchlichen oder monastischen Charakter
der Klerikergemeinschaft von Tholey noch um die vermutete kontroverse Haltung
der beiden Bischöfe zur iroschottischen Mission, sondern eher um die Abklärung
kirchenrechtlicher Bestimmungen. Gemäß der spätantiken und merowingischen
Kirchenstruktur hatte der Bischof die unumschränkte geistliche und administrative
Gewalt in seinem Bistum. „Wen und was der Bischof geweiht hat, gehört bleibend
zu seiner Diözese“ (Arnold ANGENENDT, Das Frühmittelalter, 21995, S. 177).
Durch Grimos Schenkung erlitt der Trierer Bischof nicht nur eine Einbuße in seiner
Amtshoheit, sondern es ging ihm darüber hinaus Kirchengut verloren. Die Zusatzregelung
des Testaments stellt also einen Kompromiss zwischen Grimo als
„Eigenkichenherr“ und den beiden beteiligten Bischöfen dar.
Die früher sehr rege geführte Diskussion, ob Tholey von Anfang an eine
Mönchskongregation, unter Umständen halb columbanischer, halb benediktinischer
Prägung, oder nur eine Gemeinschaft von Weltklerikem war, ist vor dem
Hintergrund der erweiterten Stiftskirchendefinition von geringerer Bedeutung für
die heutige Forschung geworden. Wichtiger ist es festzuhalten, dass die Kirche in
Tholey, wie am Taufrecht zu erkennen, eine Pfarrkirche sein sollte und dies die
Ansiedlung von mehreren Klerikern, darunter mindestens einem Priester, erforderte,
da der Pfarrbezirk in diesen frühen Zeiten des Mittelalters recht groß war.
Die Installierung von mehreren Klerikern spricht im Übrigen für die ansehnliche
Wirtschaftskraft der Ländereien von Tholey, denn die Kleriker mussten von der
Überschussproduktion der landwirtschaftlichen Erträge leben können. Die wertvollen
Informationen des Testamentes über die landwirtschaftlichen Betriebsstätten
und -formen sind daher dementsprechend von der wirtschaftsgeschichtlichen Forschung
ausgewertet worden. Die Zwischenstellung der im Testament von 634 erwähnten
agrarischen Organisationseinheiten zwischen der älteren Betriebsform der
spätantiken Gutsherrschaft und der frühmittelalterlichen Grundherrschaft mit ihrem
charakteristischen Villikationssystem hat Franz Irsigler eingehend analysiert.
Ebenso genau wurden die sozialgeschichtlichen Aspekte hervorgehoben, vermachte
Adalgisel Grimo doch den Löwenanteil seines immobilen Vermögens verschiedenen
Kirchen und Klöstern und davon war wiederum ein guter Teil für die überwiegend
kirchlich geführten Armenhäuser und -matrikel sowie für Leprosenhospitäler
gedacht.
Auf der Basis des Testamentes ist der Grundbesitz des Adalgisel Grimo kartiert
worden. Dieser erstreckte sich als typischer Streubesitz frühmittelalterlicher
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