Full text : Historische Blicke auf das Land an der Saar

Verfasser  um  die  Überlassung  eines  Belegexemplars  zu  bitten  hatte.  Diese
Sammeltätigkeit  lieferte  den  Bearbeitern  kontinuierlich  die  für  die
Bibliographie  benötigten  Titel.
3. Begrenzung:  Die  Zahl  der  Titel  war  mit  ca.  2000  pro  Jahr  begrenzt  und  konnte
unter  den  bestehenden  Arbeitsbedingungen  bearbeitet  werden.  Die  Bibliographie
  erschien  so  in  Zweijahresbänden  mit  ca.  eineinhalb  Jahren  Verzug,  für
eine  Fachbibliographie  in  konventioneller  Bearbeitung  eine  gute  Zeit’3.
Vergleicht  man  diese  Arbeitsbedingungen  mit  denen  von  Dr.  Dillinger,  der  die
Arbeit  teils  in  der  Dienstzeit,  teils  privat  erledigte,  so  wird  deutlich,  dass  die  Aufgabe,
  der  er  sich  unterzog,  vielleicht  einfach  zu  groß  war  im  Verhältnis  zu  den  Mitteln,
  die  ihm  zur  Verfügung  standen.  Die  entsprechende  retrospektive  Pfälzische
Bibliographie  1927-1950  hatte  mit  denselben  Schwierigkeiten  zu  kämpfen.  Landesbibliothekarische
  Aufgaben  lassen  sich  offenbar  nicht  so  ohne  weiteres
improvisieren,  vor  allem  wenn  sie  eine  kritische  Größe  erreichen,  wie  dies  bei  den
beiden  retrospektiven  Bibliographien  der  Fall  war.  Außerdem  gab  es  damals  noch
keine  Datenbanken,  die  ein  titelweises  Bearbeiten  und  Korrigieren  bei  anschließend
  sofortiger  Benutzbarkeit  erlaubten.
Die  Aufgabe,  die  die  Universitätsbibliothek  mit  der  Bearbeitung  der  Saarländischen
  Bibliographie  auf  sich  nahm,  war  durch  kein  Gesetz  zugewiesen.  Weder
Sachmittel  noch  Personal  wurden  dafür  zusätzlich  gewährt.  Dennoch  war  die  Übernahme
  sinnvoll,  denn  die  Universitätsbibliothek  war  die  einzige  leistungsfähige
wissenschaftliche  Bibliothek  im  Land,  und  die  Einrichtung  einer  eigenen  Landesbibliothek
  wäre  zu  kostspielig  gewesen’4.  Im  Laufe  der  Zeit  verbesserten  sich  die
Arbeitsbedingungen.  Mussten  zu  Beginn  die  einschlägigen  Publikationen  erbeten
oder  gekauft  werden,  so  erleichterte  die  Anbietungspflicht,  die  im  Saarländischen
Pressegesetz  vom  12.5.1965  eingeführt  wurde,  die  Sammlung  des  Schrifttums
erheblich0.  Aber  erst  das  geänderte  Universitätsgesetz  von  1994  definierte  die
regionalen  Aufgaben  der  Bibliothek  und  brachte  dies  auch  nach  außen  in  einer
Namensänderung  in  Saarländische  Universitäts-  und  Landesbibliothek  zum  Ausdruck'6.
  Eine  Rechtsverordnung  vom  2.4.1996  präzisierte  diese  landesbibliothekarischen
  Aufgaben  im  einzelnen:  Sammlung  und  Archivierung  sowohl  der  im
Saarland  als  auch  über  das  Saarland  erscheinenden  Publikationen.  Letztere  sind  in
der  Saarländischen  Bibliographie  zu  verzeichnen’7.  Zum  ersten  Mal  auch  erhielt

”  Saarländische  Bibliographie/Saarländische  Universitäts-  und  Landesbibliothek,  Kommission
  für  Saarländische  Landesgeschichte  und  Volksforschung.  Saarbrücken  1964-2003.
Erscheinungsverlauf:  1.1961/62  (1964)  -  15.1989/90  (1992);  16.1991/95  (2002)  -
17.1996/2000(2003).
34  Lorenz  Drehmann,  Die  Universitätsbibliothek  Saarbrücken  und  ihre  Aufgaben  als  Landesbibliothek,
  in:  Saarheimat  15  (1971),  S.  32.
35  Allerdings  bildet  ein  modernes  Pflichtexemplargesetz,  wie  es  in  den  übrigen  Bundesländern
  besteht,  für  das  Saarland  bis  heute  ein  Desiderat.  Drehmann,  Initiativen  (wie  Anm.
10),  S.  39f;  Rudolf  Lais,  Die  Saarländische  Bibliographie,  in:  Saarheimat  30  (1986),  S.
59.  Die  Ablieferung  der  Amtsdrucksachen  wurde  durch  einen  Erlass  der  Landesregierung
vom  19.12.1967  geregelt.
36  Gesetz  Nr.  1337  zur  Änderung  hochschulrechtlicher  Vorschriften  (Hochschulrechtsänderungsgesetz),
  in:  Amtsblatt  des  Saarlandes  1994,  S.  893,  §  47.
’  Verordnung  über  die  Saarländische  Universitäts-  und  Landesbibliothek,  in:  Amtsblatt  des
Saarlandes  1996,  S.  355,  §  4.

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