Full text : Historische Blicke auf das Land an der Saar

das  Saarland  betreffende  Urkunden,  die  in  anderen  Archiven  lagerten,  sollten  nach
Lauers  Vorstellung  fotokopiert  werden  und  Orts-  und  Pfarrchroniken  abgeschrieben
  und  im  Archiv  deponiert  werden.  Die  Kernaufgabe  eines  Landesarchivs  war
noch  nicht  einmal  in  Grundzügen  erkennbar,  nämlich  die  Unterlagen  der  bestehenden
  Landesverwaltung  nach  bestimmten  Zeiträumen  zu  überprüfen  und  die  historisch
  aussagekräftigen  ins  Archiv  zu  übernehmen.  Dies  hätte  auch  eine  enge  Verbindung
  zwischen  Landesarchivar  und  Landesregierung  vorausgesetzt.  Lauer  galt  aber
als  autonomiekritisch,  und  seine  Berufung  zeigt  umgekehrt  auch  das  nicht  vorhandene
  Interesse  der  Hoffmann-Regierung,  ein  Archiv  aufzubauen.  Auch  nach  dem
Ende  der  Hoffmann-Regierung  änderte  sich  an  dieser  Konstellation  nichts.
Es  war  der  gelernte  Archivar  und  Professor  für  mittelalterliche  Geschichte  Eugen
  Meyer,  in  Püttlingen/Saar  aufgewachsen,  aber  viele  Jahrzehnte  unter  anderem
in  Münster  und  Berlin  tätig,  der  die  Misstände  erkannte  und  versuchte  entgegenzuwirken:
  Wir  werden  doch  wohl  unter  allen  Umständen  daran  festhalten  müssen,
dass  das  Staatsarchiv  wesentlich  eine  behördliche  Dienststelle  des  Staates  sein
muss,  die  zunächst  einmal  ausschließlich  staatliches  Material  übernimmt  und  sicherstellt
  und  deren  Aufgabe  es  ist,  dem  Staate  dieses  Material  für  die  Zwecke  seiner
  Politik,  seiner  Rechtsprechung  und  seiner  Verwaltung  zu  sichern  und  bereitzustellen
  und  diesem  Material  seinen  authentischen  Charakter  zu  bewahren44  Meyers
  Vorstellungen  entsprachen  Verhältnissen,  die  seit  Jahrzehnten  in  Europa  selbstverständlich
  waren  -  nur  nicht  im  Saarland.  Auch  nach  dem  Ende  der  halbautonomen
  Saar  änderte  sich  auch  im  neuen  Bundesland  Saarland  nichts  an  den  Verhältnissen.
  Das  Landesarchiv,  bisher  bei  der  Staatskanzlei  angesiedelt,  wechselte  am  5.
November  1955  in  die  Zuständigkeit  des  Ministers  für  Kultus,  Unterricht  und
Volksbildung.  Möglicherweise  veranlassten  Überlegungen,  archivreifes  Schriftgut
von  saarländischen  Behörden  dem  Landesarchiv  in  Koblenz  zu  übergeben,  Eugen
Meyer  zu  einer  mehrseitigen  Ausarbeitung,  die  er  am  20.  Oktober  1956  vorlegte,
mit  dem  Titel:  „Über  die  Begründung  eines  saarländischen  Landesarchivs“.  Darin
stellt  er  fest:  Es  dürße  klar  sein,  dass  man  auch  bei  uns,  wenn  man  Wert  darauf
legt,  den  Staatsapparat  dauernd  in  Ordnung  zu  halten,  an  die  Einrichtung  eines
staatlichen  Archivs,  das  bis  jetzt  noch  nicht  besteht,  herangehen  muss,  und  dass
man  nicht  etwa  daran  denken  kann,  die  bei  unseren  Behörden  anfallenden  Staatsakten,
  so  wie  das  in  der  preußischen  Zeit  der  Fall  war,  auch  in  Zukunft  nach  Koblenz
  und  Speyer  abzugeben44 45.
Es  sollte  vier  Jahre  dauern,  bis  die  Visionen  von  Eugen  Meyer  Wirklichkeit
wurden  und  damit  etwas  in  anderen  Ländern  völlig  Selbstverständliches  auch  im
Saarland  eingerichtet  wurde:  Das  bei  der  Staatskanzlei  errichtete  Landesarchiv
übernimmt  archivreifes  Aktengut,  ordnet  es  und  stellt  es  für  die  Zwecke  der  Landesverwaltung,
  der  Rechtspflege  und  der  wissenschaftlichen  Forschung  bereit46  -
mit  diesem  Erlass  beginnt  1961  die  Geschichte  des  heutigen  Landesarchivs,  dessen
Leitung  Hans-Walter  Herrmann,  der  Vater  des  Autors,  noch  im  selben  Jahr  übernahm.


44  Landesarchiv  Saarbrücken,  Nachlass  Eugen  Meyer,  Nr.  4,  Meyer  an  Lauer  vom  2.8.1954.
Zur  Biografie:  Hans-Walter  Herrmann,  Eugen  Meyer  1893-1972  -  eine  biographische
Skizze,  in:  Saarheimat  17/1973,  S.  74-79.
45  Ebd.
46  Amtsblatt  des  Saarlandes  1961,  Nr.  1,  S.  1.
528
            
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