Neben Unterlagen, die an den Archiven vorbei vernichtet werden, liegt ein
Hauptproblem für die Archive grundsätzlich im politischen Leitungsbereich wie
der frühere Präsident des Bundesarchivs, Hartmut Weber, einmal feststellte. Akten
aus dem staatlichen Leitungsbereich werden zusammen mit Unterlagen aus dem
Parteiamt, der Tätigkeit in Aufsichtsräten und anderen Gremien zusammen abgelegt.
Diese Akten werden dann als persönlich betrachtet, als „Privatbesitz“ gesehen
und den zuständigen Archiven erst gar nicht angeboten2 ’.
Gerade das Saarland leidet nicht nur mit Blick auf den Bergbau an massiven
Überlieferungslücken. Angesichts der Sondersituation nach dem Zweiten Weltkrieg
bis 1957 sind viele Akten noch zu Lebzeiten der Akteure vernichtet oder versteckt
worden. So sind die Akten der Christlichen Volkspartei (CVP) verschollen
und die der Sozialdemokratischen Partei des Saarlandes (SPS) sollen bald nach der
Fusion mit der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) im Frühjahr 1956
vernichtet worden sein. Katastrophal ist auch die Überlieferung der Gewerkschaften.
In der besonderen politischen Situation wollte sich die bis zum 23. Oktober
1955 regierende politische Klasse nicht angreifbar machen, auf der anderen Seite
mieden die durch die Hoffmann-Regierung illegalisierten Kräfte verständlicherweise
die Schriftlichkeit ihres Handelns, mussten sie doch fürchten, dass diese gegen
sie verwandt werden konnte. Hinzu kommt eine nicht an den Regeln des heutigen
Verwaltungsverfahrensgesetzes orientierte Aktenführung der saarländischen
Ministerialverwaltung. Zum Verständnis: die mittlere und höhere Leitungsebene
der saarländischen Ministerialbürokratie war personell nicht im Lauf der Jahre gewachsen,
es bestand so gut wie keine Personalkontinuität und auch auf einen erfahrenen
Apparat konnte nicht zurückgegriffen werden. So unterblieb das, was in einer
eingeübt professionell arbeitenden Ministerialverwaltung üblich und heute etwa
durch das Verwaltungsverfahrensgesetz vorgeschrieben ist wie etwa die Aufzeichnung
von Absprachen, Besprechungen und Vorverhandlungen und die Erstellung
aussagekräftiger Aktenvermerke, die Hintergründe und Zusammenhänge von
Verwaltungshandeln nachvollziehbar machen. Zudem fehlten häufig geschäftsleitende
Verfügungen wie beispielsweise „zur Kenntnis“ und „zur Mitzeichnung“
und ebenso fehlten in den Akten die Bearbeitungsstufen vom Konzept bis zum fertigen
Entwurf, der Grundlage der Ausfertigung war. Die damalige Landesverwaltung
wie auch die Stadt Saarbrücken arbeiteten zudem nicht systematisch
mit einem Aktenplan - die Gegenwart zeigt hier leider eine Kontinuität23 24.
Dies bedeutet, dass die Forschungen zur Geschichte der halbautonomen Saar
wissenschaftlich auf die Überlieferung der französischen Ministerial- und Militärverwaltung
angewiesen sind und auch auf die Überlieferung der Bundesregierung;
insofern sind das Archiv des Quai d’Orsay sowie das Militärarchiv und das Bundesarchiv
für die saarländische Geschichte unverzichtbar heranzuziehen, nicht nur,
um zu einem ausgewogenen Urteil zu kommen, sondern häufig, um überhaupt
Sachverhalte rekonstruieren zu können.
23 Weber, Kohl (wie Anm. 11).
24 Hans-Christian Herrmann, Sozialer Besitzstand und gescheiterte Sozialpartnerschaft.
Sozialpolitik und Gewerkschaften im Saarland 1945 bis 1955, Saarbrücken 1996, S. 23.
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