Full text : Historische Blicke auf das Land an der Saar

Neben  Unterlagen,  die  an  den  Archiven  vorbei  vernichtet  werden,  liegt  ein
Hauptproblem  für  die  Archive  grundsätzlich  im  politischen  Leitungsbereich  wie
der  frühere  Präsident  des  Bundesarchivs,  Hartmut  Weber,  einmal  feststellte.  Akten
aus  dem  staatlichen  Leitungsbereich  werden  zusammen  mit  Unterlagen  aus  dem
Parteiamt,  der  Tätigkeit  in  Aufsichtsräten  und  anderen  Gremien  zusammen  abgelegt.
  Diese  Akten  werden  dann  als  persönlich  betrachtet,  als  „Privatbesitz“  gesehen
und  den  zuständigen  Archiven  erst  gar  nicht  angeboten2  ’.
Gerade  das  Saarland  leidet  nicht  nur  mit  Blick  auf  den  Bergbau  an  massiven
Überlieferungslücken.  Angesichts  der  Sondersituation  nach  dem  Zweiten  Weltkrieg
  bis  1957  sind  viele  Akten  noch  zu  Lebzeiten  der  Akteure  vernichtet  oder  versteckt
  worden.  So  sind  die  Akten  der  Christlichen  Volkspartei  (CVP)  verschollen
und  die  der  Sozialdemokratischen  Partei  des  Saarlandes  (SPS)  sollen  bald  nach  der
Fusion  mit  der  Sozialdemokratischen  Partei  Deutschlands  (SPD)  im  Frühjahr  1956
vernichtet  worden  sein.  Katastrophal  ist  auch  die  Überlieferung  der  Gewerkschaften.
  In  der  besonderen  politischen  Situation  wollte  sich  die  bis  zum  23.  Oktober
1955  regierende  politische  Klasse  nicht  angreifbar  machen,  auf  der  anderen  Seite
mieden  die  durch  die  Hoffmann-Regierung  illegalisierten  Kräfte  verständlicherweise
  die  Schriftlichkeit  ihres  Handelns,  mussten  sie  doch  fürchten,  dass  diese  gegen
  sie  verwandt  werden  konnte.  Hinzu  kommt  eine  nicht  an  den  Regeln  des  heutigen
  Verwaltungsverfahrensgesetzes  orientierte  Aktenführung  der  saarländischen
Ministerialverwaltung.  Zum  Verständnis:  die  mittlere  und  höhere  Leitungsebene
der  saarländischen  Ministerialbürokratie  war  personell  nicht  im  Lauf  der  Jahre  gewachsen,
  es  bestand  so  gut  wie  keine  Personalkontinuität  und  auch  auf  einen  erfahrenen
  Apparat  konnte  nicht  zurückgegriffen  werden.  So  unterblieb  das,  was  in  einer
  eingeübt  professionell  arbeitenden  Ministerialverwaltung  üblich  und  heute  etwa
  durch  das  Verwaltungsverfahrensgesetz  vorgeschrieben  ist  wie  etwa  die  Aufzeichnung
  von  Absprachen,  Besprechungen  und  Vorverhandlungen  und  die  Erstellung
  aussagekräftiger  Aktenvermerke,  die  Hintergründe  und  Zusammenhänge  von
Verwaltungshandeln  nachvollziehbar  machen.  Zudem  fehlten  häufig  geschäftsleitende
  Verfügungen  wie  beispielsweise  „zur  Kenntnis“  und  „zur  Mitzeichnung“
und  ebenso  fehlten  in  den  Akten  die  Bearbeitungsstufen  vom  Konzept  bis  zum  fertigen
  Entwurf,  der  Grundlage  der  Ausfertigung  war.  Die  damalige  Landesverwaltung
  wie  auch  die  Stadt  Saarbrücken  arbeiteten  zudem  nicht  systematisch
mit  einem  Aktenplan  -  die  Gegenwart  zeigt  hier  leider  eine  Kontinuität23 24.
Dies  bedeutet,  dass  die  Forschungen  zur  Geschichte  der  halbautonomen  Saar
wissenschaftlich  auf  die  Überlieferung  der  französischen  Ministerial-  und  Militärverwaltung
  angewiesen  sind  und  auch  auf  die  Überlieferung  der  Bundesregierung;
insofern  sind  das  Archiv  des  Quai  d’Orsay  sowie  das  Militärarchiv  und  das  Bundesarchiv
  für  die  saarländische  Geschichte  unverzichtbar  heranzuziehen,  nicht  nur,
um  zu  einem  ausgewogenen  Urteil  zu  kommen,  sondern  häufig,  um  überhaupt
Sachverhalte  rekonstruieren  zu  können.

23  Weber,  Kohl  (wie  Anm.  11).
24  Hans-Christian  Herrmann,  Sozialer  Besitzstand  und  gescheiterte  Sozialpartnerschaft.
Sozialpolitik  und  Gewerkschaften  im  Saarland  1945  bis  1955,  Saarbrücken  1996,  S.  23.
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