Full text : Historische Blicke auf das Land an der Saar

sungsgericht  fest:  Die  parlamentarische  Demokratie  basiert  auf  dem  Vertrauen  des
Volkes,  Vertrauen  ohne  Transparenz,  die  erlaubt  zu  verfolgen,  was  politisch  geschieht,
  ist  nicht  möglich1'.  Akten  erlauben  es,  Entscheidungen  nachzuvollziehen,
zu  zeigen,  wer  in  welcher  Weise  wie  eine  Sache  beeinflusst  hat  und  damit  sind  sie
unverzichtbar,  um  Verwaltungshandeln  transparent  zu  machen.
Die  Archive  können  diesen  Beitrag  für  die  Demokratie  aber  nur  leisten,  wenn
die  entsprechende  Verwaltung  ihre  Akten  vollständig  führt  so  wie  es  das  nicht
strafbewehrte  Verwaltungsverfahrensgesetz  vorschreibt,  und  wenn  innerhalb  der
Verwaltung  die  Archivgesetze  beachtet  werden.  Nur  so  kann  verhindert  werden,
dass  ohne  vorherige  Abstimmung  mit  dem  Archiv  Akten  wild  vernichtet  werden.
Das  kritische  Bewusstsein  über  den  Wert  einer  ordnungsgemäßen  Aktenführung
und  den  ordnungsgemäßen  Umgang  mit  Akten  ist  sicher  noch  entwicklungsfähig.
Die  Schärfung  dieses  Bewusstseins  ist  nicht  etwas  Beliebiges  oder  eine  Extrawurst
von  Archivaren,  sondern  es  ist  von  Bedeutung  für  die  Gesamtgesellschaft  wie  folgendes
  Beispiel  zeigt.  Der  Bundesnachrichtendienst  (künftig:  BND)  vernichtete
vor  ein  paar  Jahren  ohne  Abstimmung  mit  dem  Bundesarchiv  Personalakten,  darunter
  250  Personen,  die  wichtige  BND-Positionen  bekleidet  hatten  und  während
der  NS-Zeit  wichtige  Funktionen  in  SS,  SD  und  Gestapo  ausübten.  Ein  Skandal,  da
diese  Vernichtungsaktion  nicht  etwa  1957  erfolgte,  sondern  2007  und  damit  zu  einem
  Zeitpunkt,  als  man  über  die  Brisanz  des  Themas  sehr  wohl  wusste11 12.  In  einer
Demokratie  haben  die  jeweils  zuständigen  Archive  die  Aufgabe,  zu  entscheiden,
welche  Unterlagen  nach  Ablauf  von  Aufbewahrungsfristen  zu  vernichten  sind  und
welche  als  archivwürdig  bewertet  und  ins  zuständige  Archiv  übernommen  werden.
Der  BND  ist  dem  Bundesarchiv  gegenüber  anbietungspflichtig.  Verstöße  gegen
dieses  Gesetz  sind  wie  bereits  erwähnt  nicht  strafbewehrt.  Archive  unterstehen  der
ministeriellen  Aufsicht,  und  damit  stehen  sie  auch  in  einem  Abhängigkeitsverhältnis
  zur  Exekutive.  Gerade  an  diesem  Beispiel  zeigt  sich,  dass  das  Bild  der
mächtigen  Archive  unzutreffend  ist.  Neben  dem  BND-Skandal  ist  auf  Bundesebene
  auf  die  so  genannten  „Bundeslöschtage“  1998  hinzuweisen,  das  Verschwinden
von  elektronisch  gespeicherten  Daten  und  Unterlagen  im  Bundeskanzleramt  nach
der  Abwahl  der  Regierung  von  Helmut  Kohl.  Auch  dieses  Ereignis  blieb  folgenlos13.

In  einer  parlamentarischen  Demokratie  sind  Archive  systemrelevant,  auch  der
Deutsche  Archivtag  in  Bremen  2011  machte  dies  nachhaltig  deutlich.  Archive  ermöglichen
  die  nachträgliche  Kontrolle  von  Verwaltungshandeln.  Es  stellt  sich  dabei
  die  Frage,  ob  sie  in  ihrer  bisherigen  Organisationsstruktur  diese  Rolle  wirklich
erfüllen  können14.  In  den  USA  handeln  Archive  als  unabhängige  Agencies15,  in
gewisser  Weise  mit  unseren  Datenschutzbeauftragten  und  Rechnungshöfen  vergleichbar,
  ihre  Stellung  ist  entsprechend  unabhängiger.
Gut  aufgestellte  Archive  sind  zweifellos  eine  Visitenkarte  für  gelebtes  Demokratiebewusstsein.
  Allerdings  nur  dann,  wenn  die  Verwaltung  ihre  Akten  konform
zum  Verwaltungsverfahrensgesetz  führt  und  Archiven  die  erforderlichen  Ressour¬11

  Hartmut  Weber,  Kohl  und  der  Aktenschwund,  in:  Die  Zeit,  Nr.  46/2001,  8.11.2001.
12  http://www.schmalenstroer.net  [6.12.2011].
13  Ebd.
14  http://www.schmalenstroer.net  [6.12.2011  ].
15  http://www.archives.gov/oig  [7.12.2011].

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