Full text : Historische Blicke auf das Land an der Saar

II.  Sozialrecht  und  Familienfürsorge
Die  Familienzulage  gehört  zum  Familienlastenausgleich.  Sie  hat  zum  Ziel,  dass
Kinder  nicht  zu  einem  finanziellen  Nachteil  für  Familien  werden.  Es  gibt  viele  verschiedene
  Arten  der  Familienzulage.  Am  bekanntesten  in  Deutschland  ist  das  Kindergeld,
  das  es  für  das  erste  Kind  erst  seit  1975  gibt.  Daneben  existieren  aber  noch
andere  Ausprägungen,  wie  zum  Beispiel  Geburtsprämien  und  Ausstattungsbeihilfen
  für  die  Eltern  von  Neugeborenen  und  auch  Zulagen  für  nicht  berufstätige  Ehepartner
  von  Arbeitnehmern.
Die  erste  Familienzulage  überhaupt  wurde  erstmals  in  Frankreich  im  Jahr  1860
eingeführt10 11.  Sie  wurde  vom  damaligen  Marineministerium  allen  eingeschriebenen
Seemännern  mit  Familie  gewährt  und  betrug  0,10  Franc  für  jedes  Kind.  Nach  und
nach  wurden  dann  in  Frankreich  Familienkassen  von  den  Arbeitgebern  eingerichtet.
  Man  sah  ein,  dass  die  Löhne  dem  Preisniveau  angepasst  werden  mussten.  Das
Pflichtversicherungsgesetz  von  1932  verpflichtete  die  Unternehmen,  Familienausgleichskassen
  beizutreten,  die  bereits  einer  ministeriellen  Genehmigungspflicht  unterlagen,
  deren  Verwaltung  wie  Beitrags-  und  Leistungshöhe  sich  allerdings  noch
in  Untemehmerhand  befanden.  Ab  1939  wurde  das  System  in  Frankreich  vereinheitlicht
  und  gänzlich  in  staatliche  Kontrolle  überführt.  Über  die  nächsten  Jahrzehnte
  wurde  die  Gesetzgebung  mehrmals  reformiert  und  der  Kreis  der  Anspruchsberechtigten
  und  Verpflichteten  weiter  ausgedehnt".  Bis  zum  heutigen  Tage
  können  Familien  in  Frankreich  von  diesem  Lastenausgleich  profitieren.  Der
deutschen  Sozial-  und  Familienpolitik  waren  Familienzulagen  fremd,  auch  nach
dem  II.  Weltkrieg  waren  Diskussionen  darüber  nicht  erwünscht:  So  diskreditierte
sich  derjenige  politisch,  der  Kindergeld  oder  Familienlohn  einforderte  und  auf  die
für  die  Sozialversicherung  ungünstige  Bevölkerungsentwicklung  hinwies12.
III.  Die  Einführung  der  Familienzulage  zum  20.  November  1947
im  Saarland
Die  Familienzulage  wurde  zum  20.  November  1947  durch  Verfügung  des  „Gouverneur
  de  la  Sarre“  Gilbert  Grandval  nach  französischen  Muster  im  Saarland  eingeführt.
  Am  2.  März  1948  verabschiedete  der  Landtag  die  „Verordnung  über  Familienzulagen“
  und  machte  so  aus  der  Verfügung  des  Gouverneurs  ein  saarländisches
Gesetz,  das  rückwirkend  zum  20.  November  des  Vorjahres  in  Kraft  gesetzt  wurde.
Das  saarländische  Parlament  erfüllte  mit  dem  Gesetz  auch  den  Auftrag  der  saarländischen
  Verfassung  aus  Artikel  22,  Ehe  und  Familie  zu  schützen  und  zu  for-10

  Die  Familienzulagen,  hg.  von  Internationale  Vereinigung  für  soziale  Sicherheit,  Genf
1954,  S.  176.
11  Herrmann  (wie  Anm.  8),  S.  97-98.
12  Oswald  von  Nell-Breun  ING,  Der  Beitrag  des  Sozialkatholizismus  zur  Sozialpolitik  der
Nachkriegszeit,  in:  Katholizismus,  Wirtschaftsordnung  und  Sozialpolitik  1945-1963,  Paderborn
  1980,  S.  120;  Irene  Martin,  Zur  Frage  des  Kindergeldes,  Diss.  Marburg  1959,
S.  18.  In  gewisser  Weise  hat  sich  diesbezüglich  bis  in  die  heutigen  Tage  in  der  bundesrepublikanischen
  Politik  nichts  geändert.

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