Full text : Historische Blicke auf das Land an der Saar

Die  Familienzulage  als  Besonderheit  im  Recht
des  Saarlandes  zwischen  1947  und  1959

Thomas  Gergen
I. «Tag  X“  und  das  besondere  Recht  des  Saarlandes  seit
Kriegsende
Die  Eingliederung  in  das  Wirtschafts-  und  Währungssystem  der  Bundesrepublik
Deutschland  im  Jahre  1959  („Tag  X“  am  5.  Juli  1959)  schloss  die  politische  und
damit  staats-  und  völkerrechtliche  Entwicklung  des  Saarlandes  entscheidend  ab.
Das  Gesetz  zur  Einführung  von  Bundesrecht  im  Saarland  vom  30.  Juni  1959  hatte
diesen  Beitritt  vorbereitet* 1.  Mit  dem  1.  Januar  1957  war  das  Saarland  bereits  Land
der  Bundesrepublik  geworden;  die  durch  die  wirtschaftliche  Überleitung  bedingten
Unterschiede  gegenüber  der  Rechtsstellung  der  anderen  Bundesländer  sollten  danach
  ausgeglichen  werden2.  Das  Bundesverfassungsgericht  hatte  in  seinem  „Saarurteil“
  vom  4.  Mai  1955  klargestellt,  dass  das  Saarland  trotz  der  faktischen  Trennung
  vom  übrigen  Deutschland  und  ungeachtet  des  deutsch-französischen  Saarabkommens
  vom  23.  Oktober  1954  ein  Teil  des  Deutschen  Reiches  sei  und  ferner,
dass  die  saarländischen  Gerichte  auch  deutsche  Gerichte  seien3.  Saarländische  Gerichte
  zitierten  auch  bundesdeutsche  Entscheidungen.  Das  spezielle  Publikationsorgan
  aller  Gerichtszweige  im  Saarland  war  die  „Saarländische  Rechts-und  Steuerzeitschrift“
  (SRuStZ),  die  ab  August  1957  als  „Justizblatt  des  Saarlandes“  (JB1S)
weitergeführt  wurde  und  Ende  1967  ihr  Erscheinen  einstellte.  An  die  Stelle  des
Justizblattes  trat  sodann  das  Gemeinsame  Ministerialblatt  Saarland,  in  welchem
fast  ausschließlich  amtliche  Texte  veröffentlicht  wurden.  In  der  Zeitschrift  „Saar-Wirtschaft“
  erschienen  von  1949  bis  Februar  1956  ebenfalls  Artikel  zum  Recht  des
Saarlandes.
Auf  vielen  Rechtsgebieten  bestand  besonderes  saarländisches  Recht,  das  zwar
den  heute  tätigen  Juristen  wegen  Verstreichens  von  Übergangsfristen  nicht  mehr
interessiert,  gleichwohl  für  die  juristische  Zeitgeschichte  des  Landes  und  damit
auch  für  die  deutsche  und  europäische  Rechtsgeschichte  von  Belang  sein  sollte.
Viel  geschrieben  wurde  im  Bereich  des  Staats-  und  Völkerrechts,  des  Staatsangehörigkeits-
  und  Personenstandsrechts  sowie  zum  allgemeinen  Verwaltungs-  und
Verwaltungsstreitverfahrensrecht.  Neben  dem  Kulturrecht  finden  sich  Beiträge
zum  Recht  der  Gebietskörperschaften,  Bau-,  Jagd-,  Spoliationsrecht,  sodann  etliches
  zum  Finanz-,  Steuer-,  Zoll-  und  Steuerstrafrecht.  Auch  fanden  Gewerbe-  und
Arbeitsrecht,  das  Recht  des  öffentlichen  Dienstes  oder  das  Gerichtsverfassungsrecht
  speziellen  Nachhall  im  Schrifttum.  Wohnbewirtschaftungs-  und  Mietrege¬'

  BGBl.  I  S.  313,  644,  T-Blatt  „Saarland“.
Thomas  Gergen,  Von  der  Saarprovinz  zum  Saarland.  Die  Vorgängerorganisationen  des
Saarlandes  bis  zu  den  Volksabstimmungen  von  1935  und  1955,  in:  Saarländische  Kommunalzeitschrift
  (SKZ)  9/2005,  S.  211-230,  S.  222.
Neue  Juristische  Wochenschrift  (künftig:  NJW)  1955,  865;  BVerfG  v.  6.  Oktober  1955  -
1  BvR  85/55,  in:  Betriebs-Berater  (künftig:  BB)  1955,  909.

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