rium sind nicht ins Landesarchiv gelangt. Da kein Nachweis über die kassierten
Akten vorhanden ist, ist es nicht möglich, einzuschätzen, welchen Anteil an den
Akten überhaupt der erhaltene Teil umfasst.
Bei den vom Finanzministerium 1965 angeforderten Akten könnte es sich um
die für das Landesentschädigungsamt angeforderten Akten handeln, die das Ver¬
mögen von Ausgewiesenen betrafen, die einen Entschädigungsantrag auf Grund
des Gesetzes über die Wiedergutmachung der von Personen deutscher Staatsange¬
hörigkeit im Saargebiet erlittenen Schäden (WGG) gestellt hatten. Diese Akten
wurden vom Landesversorgungsamt dem Landesarchiv abgegeben und innerhalb
des Bestandes „Landesamt Saar - Vermögensverwaltung verzeichnet. Die we¬
nigen Beispiele zeigen die Folgen der Ausweisungen der französischen Militärre¬
gierung vor allem 1946. Es handelte sich sowohl um Kreisleiter und Blockleiter
der NSDAP, aber auch um Personen in führenden Stellungen, die denunziert wor¬
den waren, sich in der NS-Zeit aber nichts hatten zuschulden kommen lassen.
Zusammenfassung
Die Akten des Landesamtes Saar - Sequesterverwaltung - zeigen einen Aspekt der
praktischen Entnazifizierung, der wahrscheinlich neben der Internierung für die
Betroffenen weit wesentlicher war als die oft milden Entscheidungen der Epurati-
onsbehörden. Mit der Verfügung über das Vermögen wurden den Betroffenen auch
die Lebensgrundlagen entzogen oder zumindest die Finanzierung des Lebens er¬
schwert, wenn sie auch vielfach Unterhaltsbeiträge aus dem gesperrten Vermögen
erhielten.
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