Full text : Historische Blicke auf das Land an der Saar

rium  sind  nicht  ins  Landesarchiv  gelangt.  Da  kein  Nachweis  über  die  kassierten
Akten  vorhanden  ist,  ist  es  nicht  möglich,  einzuschätzen,  welchen  Anteil  an  den
Akten  überhaupt  der  erhaltene  Teil  umfasst.
Bei  den  vom  Finanzministerium  1965  angeforderten  Akten  könnte  es  sich  um
die  für  das  Landesentschädigungsamt  angeforderten  Akten  handeln,  die  das  Vermögen
  von  Ausgewiesenen  betrafen,  die  einen  Entschädigungsantrag  auf  Grund
des  Gesetzes  über  die  Wiedergutmachung  der  von  Personen  deutscher  Staatsangehörigkeit
  im  Saargebiet  erlittenen  Schäden  (WGG)  gestellt  hatten.  Diese  Akten
wurden  vom  Landesversorgungsamt  dem  Landesarchiv  abgegeben  und  innerhalb
des  Bestandes  „Landesamt  Saar  -  Vermögensverwaltung  verzeichnet.  Die  wenigen
  Beispiele  zeigen  die  Folgen  der  Ausweisungen  der  französischen  Militärregierung
  vor  allem  1946.  Es  handelte  sich  sowohl  um  Kreisleiter  und  Blockleiter
der  NSDAP,  aber  auch  um  Personen  in  führenden  Stellungen,  die  denunziert  worden
  waren,  sich  in  der  NS-Zeit  aber  nichts  hatten  zuschulden  kommen  lassen.
Zusammenfassung
Die  Akten  des  Landesamtes  Saar  -  Sequesterverwaltung  -  zeigen  einen  Aspekt  der
praktischen  Entnazifizierung,  der  wahrscheinlich  neben  der  Internierung  für  die
Betroffenen  weit  wesentlicher  war  als  die  oft  milden  Entscheidungen  der  Epurationsbehörden.
  Mit  der  Verfügung  über  das  Vermögen  wurden  den  Betroffenen  auch
die  Lebensgrundlagen  entzogen  oder  zumindest  die  Finanzierung  des  Lebens  erschwert,
  wenn  sie  auch  vielfach  Unterhaltsbeiträge  aus  dem  gesperrten  Vermögen
erhielten.

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