Full text : Historische Blicke auf das Land an der Saar

Übernahme  der  Akten  ins  Landesarchiv
Am  1.  April  1965  wurde  das  Landesarchiv  davon  verständigt,  dass  das  sogenannte
„Weiße  Haus“  in  Saarbrücken  in  der  Bismarckstraße  11-13,  bis  1958  Sitz  des  Ministerpräsidenten,
  ab  1.  Mai  1965  abgerissen  werden  sollte24.  In  den  Kellern  des
Gebäudes  lagerten  noch  Akten  des  Wirtschaftsministeriums,  und  zwar  solche  der
Abteilungen  2  -  Energieversorgung  -  und  4  -  Verkehr  -  und  der  ehemaligen  saarländischen
  Sequesterverwaltung.  Die  Generalakten  der  Sequesterverwaltung  wurden
  als  archivwürdig  betrachtet.  Dagegen  besteht  aus  historischen  Gründen  kein
Interesse  an  der  A  ufbewahrung  der  Spezialakten  über  die  Verwaltung  eines  kleinen
sequestrierten  Vermögens.  Es  ist  zu  vermuten,  dass  sich  aber  auch  Unterlagen
über  die  Verwaltung  großer  sequestrierter  Objekte,  z.  B.  Neunkircher  Eisenwerk,
Röchling  'sehe  Eisen-  und  Stahlwerke,  Röchling-Bank  unter  den  Akten  der  Gruppe
3  finden.  Aufgrund  der  Kürze  der  zur  Verfügung  stehenden  Zeit  wurde  vereinbart,
dass  Gefangene  die  Akten  aus  dem  Keller  ins  Erdgeschoss  transportieren  sollten,
wo  dann  Personal  des  Landesarchivs  die  Ermittlung  der  archivwürdigen  Akten
vornehmen  sollte.
Dies  erfolgte  in  der  Zeit  vom  20.  bis  22.  April  19652\  Es  wurden  ins  Landesarchiv
  übernommen  II  laufende  Meter  Akten  des  ehemaligen  Landesamtes  Saar  für
Vermögensverwaltung  (Sequesterverwaltung).  Die  große  Masse  der  Akten  dieser
Behörde  wurden  für  den  Einstampf  freigegeben.  [...]  Die  Auswahl  der  Akten  des
ehemaligen  Landesamtes  für  Vermögensverwaltung  erfolgte,  [...],  nur  nach  historischer
  Bedeutung.  Übernommen  wurden  Generalakten  über  die  Einrichtung  und
Organisation  des  Landesamtes  für  Vermögensverwaltung,  [außerdem]  von  jeder
Aktengruppe  ein  Beispiel,  und  zwar  PL  -  Sequestrierung  des  Vermögens  von  politischen
  Leitern,  MSS  dito  von  Mitgliedern  der  SS,  MSA  dito  von  Mitgliedern  der
SA,  IH  dito  von  inhaftierten  Personen,  KV  dito  von  Kriegsverbrechern,  DN  dito
von  durch  Entnazifizierung  Betroffenen,  A  g  dito  von  Ausgewiesenen,  P  Sequestrierung
  von  Parteivermögen,  R  von  Reichsvermögen,  W  von  Wehrmachtsvermögen,
AB  von  Judenvermögen,  SPL  ehemals  lothringischer  ins  Saarland  geflüchteter
Vermögen,  OG  Sequestrierung  auf  Grund  des  Ordre  Général  Nr.  1  des  Kontrollrates
  [richtig:  Alliierten  Oberkommandos],  Prüfungsberichte  über  sequestrierte
Wirtschaftsunternehmen,  Sequestrierungsakten  von  Vermögen  bekannter  Persönlichkeiten,
  z.  B.  Freiherr  von  Gemmingen-Hornberg  (—  Schwiegersohn  Hermann
Röchlings),  Gebrüder  Braun  von  Stumm,  Sequestrierungsakten  des  Vermögens  von
Kreisleitern  und  Gauamtsleitern.
Der  Aktenbestand  im  Keller  des  „Weißen  Hauses“  in  Saarbrücken  bestand  aus
Akten  der  Hauptstelle  des  Landesamtes  und  aus  Akten  einiger  Außenstellen.  Die
meisten  erhaltenen  Generalakten  stammen  von  den  Außenstellen.  Vor  allem  die
Auflösung  des  Landesamtes  ist  nicht  dokumentiert.  Bei  den  Verfahrensakten  sind
in  mehreren  Fällen  sowohl  die  Akten  der  Hauptstelle  als  auch  die  Akte  der  zuständigen
  Außenstelle  vorhanden.  Eine  Kassation  wurde  bei  der  Verzeichnung  nicht
vorgenommen,  da  verschiedene  Schriftstücke  nur  in  einer  dieser  Akten  vorhanden
waren.  Sequesterakten  über  die  oben  erwähnten  wichtigen  Unternehmen  des  Saarlandes
  liegen  nicht  vor.  Unterlagen  der  Abwicklungsstelle  im  Wirtschaftsministe¬Vermerk

  Dr.  Herrmann  vom  2.  April  1965,  Registratur  des  Landesarchivs
Vermerk  Dr.  Herrmann  vom  29.  April  1965,  ebd.

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