12. 5. 1948, die durch die Verordnung vom 31. 5. 1949 aufgehoben worden
ist,
e) durch die laufend durchgeführten Aufhebungen aufgrund der oben erwähnten
Ermächtigungsverordnungen.
Eine Statistik über die erfolgten Arbeiten 1948 und in den ersten neun Monaten
1949 ergab folgendes:
1948
1949, bis 30. Sept.
Aufhebungsanträge
2.083
1.571
Unterhaltsgenehmigungen
2.481
883
Freigabeanträge für besondere Ausgaben
824
320
Genehmigungen für Verfahren der streitigen
und freiwilligen Gerichtsbarkeit
855
1.056
Genehmigungen für grundbuchamtliche
Eintragungen
857
319
T ransportgenehmigungen
566
527
Veranlagungen zur Verwaltungsabgabe
5.378
6.036
Nach Ansicht des Generaldirektors Schlachter bedeutete diese Statistik zwar,
dass die Arbeiten auf einzelnen Gebieten zurückgehen würden, aber auch dass
durch die stärker einsetzende Abwicklung - wie Übergabe des Parteivermögens,
Rückgabe des Vereinsvermögens usw. - mit einem wesentlich stärkeren Arbeitsanfall
zu rechnen ist. Entsprechend war die Beschäftigtenzahl von 125 zu Beginn
des Jahres 1948 auf 86 im Stellenplan 1949 zurückgegangen. Bis zum 30. September
1949 waren davon 30 Stellen eingespart worden, so dass nur noch 56 Stellen
besetzt waren. Dieser straffe Abbau war naturgemäß nur durch eine restlose Auslastung
der verbliebenen Arbeitskräfte möglich. Die bevorstehenden Abwicklungsarbeiten
auf dem Gebiet des Partei- und Vereinsvermögens, die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen
für die etwa 6.000 zur Zeit noch gesperrten Vermögen aller
Gruppen sowie die Vorbereitungsarbeiten für die Übertragung des Reichs- und
Wehrmachtsvermögens, deren gesetzliche Regelung ebenfalls noch zu erwarten ist,
werden weitere erhöhte Anforderungen an alle Angestellten stellen. Daraus schloss
der Generaldirektor, dass die Lage der Angestellten verbessert werden müsse, deren
Verträge auf Zeit abgeschlossen seien und alle zum 31. Dezember 1949 ausliefen.
Neu einzustellende Angestellte sollten nicht in niedrigere Gehaltsstufen zurückgestuft
werden.
Zum 31. Dezember 1951 wurde das Landesamt Saar aufgelöst23. Eine Abwicklungsstelle
im Wirtschaftsministerium erledigte die restlichen Aufgaben.
LA.SB, LAS 151
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