In Artikel VI wurden folgende Grundlagen festgestellt: Das Landesamt Saar hat
behördlichen Charakter und besitzt verwaltungsmäßige und finanzielle Selbstän¬
digkeit. Sein Haushalt, der getrennt von dem der Landesverwaltung des Saarlandes
geführt wird, setzt sich in der Einnahmeseite aus Eingängen zusammen, die aus
Erträgen oder aus dem Guthaben der durch das Landesamt Saar kontrollierten
Vermögen entnommen werden. Die Ausgaben setzen sich zusammen aus Personal-
und Sachausgaben des Landesamtes Saar. Die Vergütung der Verwalter wird
direkt aus den Eingängen oder Guthaben der von ihnen verwalteten Vermögen
bestritten und zwar nach einem Tarif, der von dem Generaldirektor des
Landesamtes Saar festgelegt wird. Die folgenden Artikel VII bis XVI11 regelten
die Haushalts- und Rechnungsführung. Im Dezember 1946 folgte die
Bekanntmachung4 der eingerichteten Außenstellen in Saarbrücken, St. Ingbert -
auch für den Kreis Homburg -, Ottweiler - auch für den Kreis St. Wendel -,
Saarlouis, Merzig und Saarburg.
In derselben Sitzung der Verwaltungskommission vom 22. November 1946
wurde Frédérique Schlachter zum Generaldirektor ernannt5. Sowohl der Text des
Erlasses der Verwaltungskommission als auch die Ernennung Schlachters waren in
einem Schreiben des Militärgouvemeurs Grandval vom 7. November 1946 ange¬
ordnet worden6. Grandval wies dabei ausdrücklich auf die ständige Aufsicht der zu¬
ständigen Mitglieder der französischen Militärregierung über die neue saarländi¬
sche Verwaltungsbehörde in allen einzelnen Entscheidungen hin.
Friedrich Wilhelm Schlachter wurde am 19. November 1892 in Kirn geboren7.
Er war jüdischen Glaubens. Er besuchte die Gymnasien in Kirn und Birkenfeld.
1910 kam Friedrich Schlachter nach Saarbrücken. 1911 und 1912 absolvierte er die
Ausbildung als kaufmännischer Lehrling bei der Gebr. Röchling Bank. Von 1913
bis zum 1. August 1914 war er kaufmännischer Angestellter bei dieser Bank. Nach
dem Wehr- und Kriegsdienst als Vizefeldwebel vom 2. August 1914 bis Ende 1918
nahm er 1919 seine Tätigkeit bei der Gebr. Röchling Bank als Prokurist und Fili¬
alleiter wieder auf. Ab 1920 arbeitete er als Bankier und Direktor bei der Saar-
Handelsbank AG Saarbrücken, einer schwedischen Bank. Gleichzeitig war er
Mitinhaber dieser Bank. Außerdem gehörten ihm Anteile der Pfälzischen Putz- und
Poliermaterialienfabrik St, Ingbert und der Firma Ferd. Garelly AG Saarbrücken,
daneben ein Anteil des Websweiler Hofes in Jägersburg. Wegen seines Judentums
und wegen seiner Aktivitäten für die Einheitsfront an der Saar emigrierte er am 22.
Februar 1935 nach Frankreich. Nachdem er sich zuerst in Straßburg - wo er eine
kleine Privatbank betrieb - und Paris aufgehalten hatte, begab er sich 1938 nach
Südfrankreich in die Gegend von Montauban. Am 4. Juli 1934 hatte er bereits die
französische Staatsangehörigkeit erworben. Nach der deutschen Besetzung musste
er sich an mehreren Orten in Südfrankreich versteckt halten, da ihn die Gestapo
nicht nur als Juden, sondern auch aus politischen Gründen suchte. Am 23. August
1945 kehrte er an die Saar zurück. Am 1. Dezember 1957 trat er als Oberregie¬
rungsrat und Generaldirektor der Saarländischen Vermögensverwaltung in den Ru-
4 AB1.SAL, S. 262
5 AB1.SAL, S. 236
LA.SB, Bestand „Verwaltungskommission“ (= VK) 53
LA.SB, Bestand „Landesentschädigungsamt“ (= LEA) 5993 und 8187. Eine Personalakte
ist im Landesarchiv nicht vorhanden.
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