Mai 1925: Da die französische Verwaltung gegenwärtig die bis zu 20 m mächtigen
Flöze unter Schnappach mit trockenem Versatz in höchstens 100 m Tiefe abbaue,
müsse damit gerechnet werden, dass ein Niederziehen der Oberfläche von 10 m
eintritt. Wenn auch dieses Absenken der Oberfläche nur allmählich und nach gewissen
Plänen stattfindet, so wird u. E. die Ortschaft Schnappach hierbei vernichtet
werden55.
Die vorhergesagte Vernichtung Schnappachs trat unter der französischen Bergwerksverwaltung
nicht ein. Bis zum Ende der Völkerbundsregierung entspann sich
allerdings ein Kleinkrieg zwischen Bergwerksverwaltung und lokalen Behörden,
die ihre jeweilige Sicht der Dinge hartnäckig durchzusetzen suchten. So schrieben
die Mines Domaniales Françaises de la Sarre dem St. Ingberter Landrat im August
1929: Wie wir in Erfahrung gebracht haben, sollte am 25. August eine Kirmes in
Schnappach stattfinden. 8 Tage vorher, und zwar am 17. August, wurde aber an 2
Eingängen des Dorfes (Richtung Altenwald sowie Richtung Sulzbach) je ein Schild
angebracht mit der Aufschrift: , Vorsicht! Einsturzgefahr. Gezeichnet BürgermeistereiAufgrund
dieser öffentlichen Anschläge fand die Kirmes nicht wie üblich
statt, und kein Schausteller oder Marktverkäufer erhielt eine Genehmigung, in
Schnappach seinen Stand aufzuschlagen. Diese Maßnahme, so die Bergwerksverwaltung,
sollte sicher die Schnappacher Bevölkerung davon überzeugen, daß der
Grubenbau die öffentliche Sicherheit gefährde, was gar nicht zutrifft, da die Grubenverwaltung
alle notwendigen Vorkehrungen getroffen hat, sodaß ein Einsturz
der Häuser ausgeschlossen ist56 58.
Nicht nur diese relativ banale Episode lässt erkennen, dass die Bergschäden in
der kleinen Ortschaft, die 1949 aus insgesamt 71 Wohngebäuden bestand, niemals
derart stark in der Öffentlichkeit thematisiert und derart stark gebrandmarkt wurden
wie in der Zeit der Völkerbundsregierung^7, waren sie doch geeignet, die französischen
„Besatzer“, die aus reiner Profitgier die deutsche Kulturlandschaft zerstörten,
zu diskreditieren. Zwischen 1925 und 1931 führten insgesamt 51 Hausbesitzer
lS Prozesse gegen die französische Administration des Mines; diese Prozesse
waren politisch gewollt und wurden - sicherlich nicht aus reiner Menschenfreundlichkeit
- von den ehemaligen „Landesherren“ Preußen und Bayern finanziert. Die
bayerische Staatskanzlei stellte dem Haus- und Grundbesitzer-Verein Schnappach
in den Jahren 1925-1927 insgesamt 11.000 Reichsmark als Darlehen zur Durchführung
der Prozesse gegen den französischen Bergfiskus zur Verfügung, und zwar
aus dem Haushaltstitel „Vollzug des Friedensvertrages“; Bayern erhielt vom Deutschen
Reich 5.500 Reichsmark zurückerstattet, die aus Mitteln des Ministeriums
für die besetzten Gebiete flössen. 1935 beziehungsweise 1937 mussten sowohl die
bayerische Staatskanzlei als auch das Reichsministerium des Innern die Darlehen
als „verloren“ erklären und den Versuch, eine Rückzahlung zu erwirken, aufgeben.
Dafür, dass die ursprünglichen Darlehen zu staatlichen Geschenken wurden,
gibt es zumindest zwei Gründe. Im Februar 1935 teilte der Bürgermeister von St.
55 LA SB, Bestand NL Peter Scheuer, Nr. 397, o. S.
56 LA SB, Bestand LRA.IGB, Nr. 4234, o. S.
Vgl. für die unmittelbare Nachkriegs- und Saarstaatszeit LA SB, Bestand Staatskanzlei,
Nr. 630.
58 Vgl. die Auflistung der Klageführenden in: LA SB, Best. LRA.WND, Nr. 378 (Grubenschäden
in Schnappach, 1931-1937), o. S.
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