Full text : Historische Blicke auf das Land an der Saar

Mai  1925:  Da  die  französische  Verwaltung  gegenwärtig  die  bis  zu  20  m  mächtigen
Flöze  unter  Schnappach  mit  trockenem  Versatz  in  höchstens  100  m  Tiefe  abbaue,
müsse  damit  gerechnet  werden,  dass  ein  Niederziehen  der  Oberfläche  von  10  m
eintritt.  Wenn  auch  dieses  Absenken  der  Oberfläche  nur  allmählich  und  nach  gewissen
  Plänen  stattfindet,  so  wird  u.  E.  die  Ortschaft  Schnappach  hierbei  vernichtet
  werden55.
Die  vorhergesagte  Vernichtung  Schnappachs  trat  unter  der  französischen  Bergwerksverwaltung
  nicht  ein.  Bis  zum  Ende  der  Völkerbundsregierung  entspann  sich
allerdings  ein  Kleinkrieg  zwischen  Bergwerksverwaltung  und  lokalen  Behörden,
die  ihre  jeweilige  Sicht  der  Dinge  hartnäckig  durchzusetzen  suchten.  So  schrieben
die  Mines  Domaniales  Françaises  de  la  Sarre  dem  St.  Ingberter  Landrat  im  August
1929:  Wie  wir  in  Erfahrung  gebracht  haben,  sollte  am  25.  August  eine  Kirmes  in
Schnappach  stattfinden.  8  Tage  vorher,  und  zwar  am  17.  August,  wurde  aber  an  2
Eingängen  des  Dorfes  (Richtung  Altenwald  sowie  Richtung  Sulzbach)  je  ein  Schild
angebracht  mit  der  Aufschrift:  ,  Vorsicht!  Einsturzgefahr.  Gezeichnet  BürgermeistereiAufgrund
  dieser  öffentlichen  Anschläge  fand  die  Kirmes  nicht  wie  üblich
statt,  und  kein  Schausteller  oder  Marktverkäufer  erhielt  eine  Genehmigung,  in
Schnappach  seinen  Stand  aufzuschlagen.  Diese  Maßnahme,  so  die  Bergwerksverwaltung,
  sollte  sicher  die  Schnappacher  Bevölkerung  davon  überzeugen,  daß  der
Grubenbau  die  öffentliche  Sicherheit  gefährde,  was  gar  nicht  zutrifft,  da  die  Grubenverwaltung
  alle  notwendigen  Vorkehrungen  getroffen  hat,  sodaß  ein  Einsturz
der  Häuser  ausgeschlossen  ist56 58.
Nicht  nur  diese  relativ  banale  Episode  lässt  erkennen,  dass  die  Bergschäden  in
der  kleinen  Ortschaft,  die  1949  aus  insgesamt  71  Wohngebäuden  bestand,  niemals
derart  stark  in  der  Öffentlichkeit  thematisiert  und  derart  stark  gebrandmarkt  wurden
  wie  in  der  Zeit  der  Völkerbundsregierung^7,  waren  sie  doch  geeignet,  die  französischen
  „Besatzer“,  die  aus  reiner  Profitgier  die  deutsche  Kulturlandschaft  zerstörten,
  zu  diskreditieren.  Zwischen  1925  und  1931  führten  insgesamt  51  Hausbesitzer
  lS  Prozesse  gegen  die  französische  Administration  des  Mines;  diese  Prozesse
waren  politisch  gewollt  und  wurden  -  sicherlich  nicht  aus  reiner  Menschenfreundlichkeit
  -  von  den  ehemaligen  „Landesherren“  Preußen  und  Bayern  finanziert.  Die
bayerische  Staatskanzlei  stellte  dem  Haus-  und  Grundbesitzer-Verein  Schnappach
in  den  Jahren  1925-1927  insgesamt  11.000  Reichsmark  als  Darlehen  zur  Durchführung
  der  Prozesse  gegen  den  französischen  Bergfiskus  zur  Verfügung,  und  zwar
aus  dem  Haushaltstitel  „Vollzug  des  Friedensvertrages“;  Bayern  erhielt  vom  Deutschen
  Reich  5.500  Reichsmark  zurückerstattet,  die  aus  Mitteln  des  Ministeriums
für  die  besetzten  Gebiete  flössen.  1935  beziehungsweise  1937  mussten  sowohl  die
bayerische  Staatskanzlei  als  auch  das  Reichsministerium  des  Innern  die  Darlehen
als  „verloren“  erklären  und  den  Versuch,  eine  Rückzahlung  zu  erwirken,  aufgeben.
Dafür,  dass  die  ursprünglichen  Darlehen  zu  staatlichen  Geschenken  wurden,
gibt  es  zumindest  zwei  Gründe.  Im  Februar  1935  teilte  der  Bürgermeister  von  St.

55  LA  SB,  Bestand  NL  Peter  Scheuer,  Nr.  397,  o.  S.
56  LA  SB,  Bestand  LRA.IGB,  Nr.  4234,  o.  S.
Vgl.  für  die  unmittelbare  Nachkriegs-  und  Saarstaatszeit  LA  SB,  Bestand  Staatskanzlei,
Nr.  630.
58  Vgl.  die  Auflistung  der  Klageführenden  in:  LA  SB,  Best.  LRA.WND,  Nr.  378  (Grubenschäden
  in  Schnappach,  1931-1937),  o.  S.
390
            
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