und Eisenbahnlinien verursachten. Seit den 1860er/1870er-Jahren häuften sich
nicht nur die Entschädigungszahlungen für Hausbesitzer, sondern auch die Gerichtsverfahren
wegen verweigerter oder ungenügender Kompensationen51, und das
Sulzbachtal mit seinen zahlreichen Gruben bildete dabei keine Ausnahme.
Im Februar 1911 etwa wandten sich die Haus- und Grundbesitzer des Sulzbachtals
mit einer Petition auf Abänderung des allgemeinen Berggesetzes für den preußischen
Staat an den Preußischen Landtag. Sie machten geltend, dass es bei der
Kohlengewinnung bis zu Tiefen von WOG Metern und darüber und dem intensiven
Abbau der vorhandenen Kohlelager selbstverständlich sei, daß die schädlichen
Einwirkungen auf die Erdoberfläche und die aufstehenden Gebäude in weit stärkerem
Maße auflreten, und sich auf größere Flächen erstrecken, als dies bei der Beratung
des Allgemeinen Berggesetzes von 1865 ins Auge gefaßt werden konnte.
Vor allem die §§ 150 und 151 des Berggesetzes bedürften einer Überarbeitung, da
sie den Bergbautreibenden erlaubten, alle Ersatzansprüche abzuweisen, beziehungsweise
den gerichtlichen Klageweg bereits drei Jahre nach Auftreten der
Schäden unmöglich machten5". Auch das Ende der Glasproduktion in Schnappach
stand in unmittelbarem Zusammenhang mit Bergbauschäden: Beide Schnappacher
Glashütten, die unrentabel arbeiteten, wurden kurz vor oder nach dem Ersten Weltkrieg
stillgelegt und an den bayerischen Staat verkauft, die Fabrikgebäude wurden
wegen Bergschäden größtenteils abgerissen. Die ehemalige Vopeliussche Glashütte
ging im Zuge des Konzentrationsprozesses in der saarländischen Glasindustrie in
der Vereinigten Vopeliusschen & Wentzelschen Glashütten GmbH auf. Bis 1914
hatten die beiden Familien Vopelius und Wentzel ihre Immobilien in Friedrichsthal
und Sulzbach an die Bergwerksverwaltung verkauft und vertraglich auf Ersatzansprüche
wegen Bergschäden verzichtet. Ihre neue gemeinsame Glashütte wurde
1918 in St. Ingbert fertiggestellt, wo keine Bergschäden zu erwarten waren.
Die wirtschaftliche Zukunft Schnappachs sah also um 1920 nicht sehr rosig aus,
und gleiches galt für den Zustand seiner Häuser. Das Volksschulgebäude musste
bereits 1918 geräumt werden und fiel in den 1920er-Jahren zusehends in sich zusammen,
andere Gebäude wurden gesperrt oder nur durch massive Stützmaßnahmen
weiterhin bewohn- und nutzbar gehalten53 *. Es bildete sich ein „Haus- und
Grundbesitzer-Verein e.V. Schnappach“, dessen Mitglieder versuchten, von der
verhassten französischen Grubenverwaltung möglichst hohe Entschädigungen zu
erhalten oder ihren bereits geschädigten Besitz an die Bergwerksverwaltung zu
verkaufen. Es blieb umstritten, ob die neuen französischen Herren der Gruben den
Abbau unter Schnappach rücksichtsloser betrieben als die alten bayerischen. In jedem
Fall gab es - auch in den Medien - genügend Stimmen, die behaupteten, dass
für den Fall eines weiterhin unter Schnappach vorangetriebenen Abbaus man in
zwei Jahren von Schnappach nichts mehr sieht5,4. Ähnlich äußerte sich ein Gutachten
der bayerischen Generaldirektion der Berg-, Hütten- und Salzwerke vom 9.
Vgl. dazu vor allem die einschlägigen Akten in LA SB (Landesarchiv Saarbrücken), Bestand
Bergwerksdirektion.
" Vgl. LA SB, Bestand Bergwerksdirektion, Nr. 1242, S. 70-78.
Vgl. die genaue Beschreibung der Schäden an einzelnen Anwesen in Schnappach in: LA
SB, Bestand LRA.IGB, Nr. 1083.
St. Ingberter Anzeiger, 7. Mai 1925, S. 2; vgl. auch: „Die Zerstörung Schnappachs vor
dem bayerischen Landtag“, in: Saarbrücker Zeitung, 13. März 1925.
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