Full text : Historische Blicke auf das Land an der Saar

und  Eisenbahnlinien  verursachten.  Seit  den  1860er/1870er-Jahren  häuften  sich
nicht  nur  die  Entschädigungszahlungen  für  Hausbesitzer,  sondern  auch  die  Gerichtsverfahren
  wegen  verweigerter  oder  ungenügender  Kompensationen51,  und  das
Sulzbachtal  mit  seinen  zahlreichen  Gruben  bildete  dabei  keine  Ausnahme.
Im  Februar  1911  etwa  wandten  sich  die  Haus-  und  Grundbesitzer  des  Sulzbachtals
  mit  einer  Petition  auf  Abänderung  des  allgemeinen  Berggesetzes  für  den  preußischen
  Staat  an  den  Preußischen  Landtag.  Sie  machten  geltend,  dass  es  bei  der
Kohlengewinnung  bis  zu  Tiefen  von  WOG  Metern  und  darüber  und  dem  intensiven
Abbau  der  vorhandenen  Kohlelager  selbstverständlich  sei,  daß  die  schädlichen
Einwirkungen  auf  die  Erdoberfläche  und  die  aufstehenden  Gebäude  in  weit  stärkerem
  Maße  auflreten,  und  sich  auf  größere  Flächen  erstrecken,  als  dies  bei  der  Beratung
  des  Allgemeinen  Berggesetzes  von  1865  ins  Auge  gefaßt  werden  konnte.
Vor  allem  die  §§  150  und  151  des  Berggesetzes  bedürften  einer  Überarbeitung,  da
sie  den  Bergbautreibenden  erlaubten,  alle  Ersatzansprüche  abzuweisen,  beziehungsweise
  den  gerichtlichen  Klageweg  bereits  drei  Jahre  nach  Auftreten  der
Schäden  unmöglich  machten5".  Auch  das  Ende  der  Glasproduktion  in  Schnappach
stand  in  unmittelbarem  Zusammenhang  mit  Bergbauschäden:  Beide  Schnappacher
Glashütten,  die  unrentabel  arbeiteten,  wurden  kurz  vor  oder  nach  dem  Ersten  Weltkrieg
  stillgelegt  und  an  den  bayerischen  Staat  verkauft,  die  Fabrikgebäude  wurden
wegen  Bergschäden  größtenteils  abgerissen.  Die  ehemalige  Vopeliussche  Glashütte
  ging  im  Zuge  des  Konzentrationsprozesses  in  der  saarländischen  Glasindustrie  in
der  Vereinigten  Vopeliusschen  &  Wentzelschen  Glashütten  GmbH  auf.  Bis  1914
hatten  die  beiden  Familien  Vopelius  und  Wentzel  ihre  Immobilien  in  Friedrichsthal
und  Sulzbach  an  die  Bergwerksverwaltung  verkauft  und  vertraglich  auf  Ersatzansprüche
  wegen  Bergschäden  verzichtet.  Ihre  neue  gemeinsame  Glashütte  wurde
1918  in  St.  Ingbert  fertiggestellt,  wo  keine  Bergschäden  zu  erwarten  waren.
Die  wirtschaftliche  Zukunft  Schnappachs  sah  also  um  1920  nicht  sehr  rosig  aus,
und  gleiches  galt  für  den  Zustand  seiner  Häuser.  Das  Volksschulgebäude  musste
bereits  1918  geräumt  werden  und  fiel  in  den  1920er-Jahren  zusehends  in  sich  zusammen,
  andere  Gebäude  wurden  gesperrt  oder  nur  durch  massive  Stützmaßnahmen
  weiterhin  bewohn-  und  nutzbar  gehalten53 *.  Es  bildete  sich  ein  „Haus-  und
Grundbesitzer-Verein  e.V.  Schnappach“,  dessen  Mitglieder  versuchten,  von  der
verhassten  französischen  Grubenverwaltung  möglichst  hohe  Entschädigungen  zu
erhalten  oder  ihren  bereits  geschädigten  Besitz  an  die  Bergwerksverwaltung  zu
verkaufen.  Es  blieb  umstritten,  ob  die  neuen  französischen  Herren  der  Gruben  den
Abbau  unter  Schnappach  rücksichtsloser  betrieben  als  die  alten  bayerischen.  In  jedem
  Fall  gab  es  -  auch  in  den  Medien  -  genügend  Stimmen,  die  behaupteten,  dass
für  den  Fall  eines  weiterhin  unter  Schnappach  vorangetriebenen  Abbaus  man  in
zwei  Jahren  von  Schnappach  nichts  mehr  sieht5,4.  Ähnlich  äußerte  sich  ein  Gutachten
  der  bayerischen  Generaldirektion  der  Berg-,  Hütten-  und  Salzwerke  vom  9.

Vgl.  dazu  vor  allem  die  einschlägigen  Akten  in  LA  SB  (Landesarchiv  Saarbrücken),  Bestand
  Bergwerksdirektion.
"  Vgl.  LA  SB,  Bestand  Bergwerksdirektion,  Nr.  1242,  S.  70-78.
Vgl.  die  genaue  Beschreibung  der  Schäden  an  einzelnen  Anwesen  in  Schnappach  in:  LA
SB,  Bestand  LRA.IGB,  Nr.  1083.
St.  Ingberter  Anzeiger,  7.  Mai  1925,  S.  2;  vgl.  auch:  „Die  Zerstörung  Schnappachs  vor
dem  bayerischen  Landtag“,  in:  Saarbrücker  Zeitung,  13.  März  1925.

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