Full text : Historische Blicke auf das Land an der Saar

Flüßchensowohl  eine  ernste  Bedrohung  ihrer  Subsistenzgrundlage  als  auch  die
radikale  Zerstörung  eines  Teiles  ihrer  natürlichen  Umwelt,  der  sie  in  ihrer  Kindheit
oder  Jugend  noch  völlig  anders  begegnet  waren.  Die  Auswirkungen  dieser  Entwicklung
  zeigten  sich  zunächst  im  Rückgang  beziehungsweise  völligen  Verschwinden
  der  einst  reichen  Fischbestände  in  der  Blies,  so  dass  die  Blies  im  Raum
Neunkirchen  spätestens  um  die  Jahrhundertwende  ein  toter  Fluss  war.  Im  August
1900  stellte  der  Gemeinderat  Wellesweiler  fest,  daß  sich  kaum  oder  nur  sehr  wenige
  Fische  wegen  Einmündung  schlechter  Wasser  in  die  Blies  mehr  aufhalten  können.
  Zugleich  räumte  man  dem  Fischereipächter  Karl  aus  Neunkirchen  das  Recht
ein,  nach  Ablauf  des  ersten  Pachtjahres  die  Fischerei  zu  kündigen.  Eine  Rückzahlung
  des  schon  gezahlten  Pachtzinses  für  das  1  Jahr  wird  von  der  Vertretung  nicht
genehmigt.  Pächter  möge  sich  an  diejenigen  Personen  wenden,  die  Schuld  sind,
daß  keine  Fische  mehr  in  der  Blies  sind34  Zehn  Jahre  später  klagte  dasselbe  Gremium:
  Durch  die  Einläufe  schlechten  Wassers  der  industriellen  Werke  der  Gebrüder
  Stumm  und  Bergfiskus  in  die  Blies  sind  die  Fische  krepiert  und  mußte  die  Gemeinde
  dem  Pächter  die  schon  erhobene  Pacht  von  60,-  M  wieder  zurückerstatten,
weil  keine  lebenden  Fische  mehr  vorhanden  waren  und  bis  jetzt  auch  nicht  vorhanden
  sind''.
Die  Klagen  des  Wellesweiler  Gemeinderates  machen  deutlich,  dass  sich  das
Problem  der  Wasserverschmutzung  langsam  flußabwärts  verlagerte,  ohne  dass  in
Neunkirchen  selbst  eine  Besserung  eingetreten  wäre.  Verantwortlich  dafür  war
auch  der  Beschluss  der  Gemeinde  Neunkirchen  zur  Bliesbegradigung:  In  mehreren
Etappen  -  1899-1902,  1907/08,  1919/20  und  schließlich  1935  -  wurde  der  kurvenreiche
  Verlauf  der  Blies  im  Sinne  der  veränderten  kommunalen  Bedürfnisse  zunächst
  innerhalb  des  Neunkirchener  Stadtgebietes  und  schließlich  bis  nach  Wellesweiler
  begradigt  und  kanalisiert.  Begründet  wurden  die  Maßnahmen  zum  einen
mit  der  dadurch  erhofften  Beseitigung  der  alljährlichen  Überschwemmungen  der
flussnahen  Wiesen  durch  das  Hochwasser  der  Blies.  Zum  andern  sollten  sie
Neunkirchens  Bürger  vor  dem  verschmutzten  Wasser  der  Blies  schützen,  indem
die  Fließgeschwindigkeit  des  Flusses  innerhalb  des  Stadtgebiets  erhöht  wurde.
Ferner  benötigte  die  gerade  um  die  Jahrhundertwende  expandierende  Gemeinde
neues  Bauland,  das  bislang  in  den  Talauen  nicht  zur  Verfügung  gestanden  hatte.
Und  schließlich  feierte  das  nationalsozialistische  Regime  wenige  Monate  nach  der
Rückkehr  des  Saargebietes  ins  Deutsche  Reich  die  Baumaßnahmen  des  Jahres
1935  als  größte  Arbeitsbeschaffung  im  Saarland,  mit  deren  Hilfe  Arbeit  und  Brot

So  K.  Wildberger,  Die  Blies  in  Neunkirchen,  Heimatkundliche  Betrachtungen  über  unser
  schwarzes  Flüßchen,  in:  Saarländische  Tageszeitung  vom  29.  November,  2.,  6.,  13.
und  20.  Dezember  1941.  Wildberger  beklagte  keineswegs  die  Verschmutzung  der  Blies,
sondern  wollte  sie  verlegt  sehen,  damit  eine  Reihe  weiterer  Nebensächlichkeiten,  wie  offene
  industrielle  Einläufe,  die  auch  unsichtbar  der  Blies  zugeführt  werden  können,  ferner
die  einen  unästhetischen  Anblick  bietenden,  auf  der  Blies  schwimmenden  braunen  und
weißen  Schaumgebilde  [...]  dann  verschwinden  werden.
34  StAN,  Beschlussbuch  des  Gemeinderates  Wellesweiler,  4.7.1891-7.3.1905,  Eintrag  vom
4.  August  1900,  S.  240.
35  Beschlussbuch  des  Gemeinderates  Wellesweiler  vom  5.3.1910,  zit.  nach:  Ellen  Lore,
Die  Blies  in  Neunkirchen.  Betrachtungen  zur  Geschichte  eines  Flusses,  in:  Unsere  Umwelt-
  Mitteilungen  für  die  Schützer  von  Natur  und  Landschaft,  H.  3+4  (1987),  S.  10.
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