Full text : Historische Blicke auf das Land an der Saar

dem  Entwurf  einverstanden,  monierte  allerdings  die  Bestimmung  von  Artikel  6
und  bat  darum,  ihn  zu  streichen.  Denn  obwohl  das  Puddlingswerk  sowohl  seiner
Natur,  als  seiner  Lage  nach  wohl  Niemand  Schaden  bringen  wird,  könne  eine  solche
  Bestimmung  doch  mancherlei  Auslegung  erleiden,  und  namentlich  zu  mancherlei
  Streitigkeiten  und  Schikanen  benachbarter  Grundbesitzer  Anlaß  geben,  wenn
auch  vielleicht  erst  in  späterer  Zeit,  wo  die  Ausdehnung  des  Dorfes  in  diese  Richtung
  statt  finden  könnte,  und  schon  allein  der  Rauch  u.s.w.  Ursache  genug  zur  Entschädigungsklage
  geben  dürfte.
Doch  der  Bescheid  des  Bergamtes  vom  18.  Dezember  war  in  kühlem  Ton  gehalten;
  man  erwiderte,  jeder  Hüttenbesitzer  könne  vorkommenden  Falles  entstehenden
Schadens,  welcher  durch  hüttenmännische  Anlage  veranlaßt  worden  ist,  zu  vergüten
  nöthigenfalls  auf  gerichtlichem  Wege  angehalten  werden.  Man  könne  deshalb
die  Abänderung  des  zurückfolgenden  Entwurfes  der  gewünschten  Weise  höhern
Ortes  nicht  unterstützen'0.  Die  Firma  musste  wohl  oder  übel  den  Passus  zu  möglichen
  Entschädigungsansprüchen  akzeptieren  und  schickte  dem  Bergamt  am  30.
Dezember  ihre  Submissionserklärung  zu,  so  dass  Artikel  6  der  Permissionsurkunde
vom  23.  Februar  1848  gemäß  dem  Entwurf  formuliert  werden  konnte  ’1.
1858  trat  Karl  Ferdinand  Stumm  in  die  Leitung  des  Neunkircher  Eisenwerks
ein,  das  er  von  1871  bis  zu  seinem  Tode  im  Jahr  1901  allein  leitete,  ln  der  Ära
Stumm  entstand  jener  Industriekomplex  aus  Süd-  und  Nordwerk  mit  Hochofengruppe,
  Stahl-  und  Walzwerk  und  Kokerei,  der  Neunkirchen  in  fast  unveränderter
Form  bis  1983  prägen  sollte.  Die  Belegschaft  des  Werkes  wuchs  von  rund  2.000
Arbeitern  und  Beamten  im  Jahr  1874  über  4.500  im  Jahr  1905  auf  etwa  5.200  am
Vorabend  des  Ersten  Weltkriegs  an,  die  Bevölkerung  Neunkirchens  vermehrte  sich
-  vor  allem  auch  dank  des  starken  Personalbedarfes  der  Gruben  Heinitz,  Dechen,
König  und  Wellesweiler-  in  dem  halben  Jahrhundert  zwischen  1860  und  1910  von
knapp  5.000  auf  über  36.000  Einwohner.  Der  rasante  Bevölkerungsanstieg  sorgte
im  Verbund  mit  der  Expansion  von  Hütte  und  Gruben  dafür,  dass  häusliche,  gewerbliche
  und  vor  allem  industrielle  Einleitungen  die  Blies  und  ihre  Nebenflüsse
Schritt  für  Schritt  in  reine  Abzugskanäle  für  Schmutzwasser  um  funktionierten.  Der
Sinnerbach  etwa  war  bereits  1886  durch  Grubenwasser  derart  verunreinigt,  dass
sein  Wasser  selbst  für  die  Betriebszwecke  des  Eisenwerkes  nahezu  unbrauchbar
war.  Per  Vertrag  verpflichtete  sich  die  Bergwerksdirektion  Saarbrücken,  der  Hütte
eine  einmalige  Entschädigungssumme  in  Höhe  von  80.000  Mark  zu  zahlen,
wodurch  die  durch  Einführung  der  aus  den  fiskalischen  Grubenbauen  herriihrenden
  Grubenwasser  in  den  Sinnerthalbach  zugefügten  Nachtheile  abgegolten  werden
  sollten32.
Für  viele  Bewohner  des  unteren  Bliestales  bedeutete  die  sich  binnen  einer  oder
zweier  Generationen  vollziehende  Metamorphose  der  Blies  zu  einem  schwarzen

30 Alle  Zitate  aus:  StAN/Dep,  1/2/28/12  (Verschiedene  Permissionen  mit  Schriftverkehr,
1828-1850),  o.  S.
Vgl.  StAN/Dep,  Bestand  Konzessionen,  Mappe  25,  Nr.  3.
StAN/Dep,  o.  Nr.  (Beiakten  zum  Parkweiher-Prozess):  Vertrag  über  Leistung  einer  Wasserentschädigung
  seitens  der  Königlichen  Bergwerksdirektion  in  Saarbrücken  an  die
Firma  Gebrüder  Stumm  in  Neunkirchen  vom  29.  Juni  1886.

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