dem Entwurf einverstanden, monierte allerdings die Bestimmung von Artikel 6
und bat darum, ihn zu streichen. Denn obwohl das Puddlingswerk sowohl seiner
Natur, als seiner Lage nach wohl Niemand Schaden bringen wird, könne eine solche
Bestimmung doch mancherlei Auslegung erleiden, und namentlich zu mancherlei
Streitigkeiten und Schikanen benachbarter Grundbesitzer Anlaß geben, wenn
auch vielleicht erst in späterer Zeit, wo die Ausdehnung des Dorfes in diese Richtung
statt finden könnte, und schon allein der Rauch u.s.w. Ursache genug zur Entschädigungsklage
geben dürfte.
Doch der Bescheid des Bergamtes vom 18. Dezember war in kühlem Ton gehalten;
man erwiderte, jeder Hüttenbesitzer könne vorkommenden Falles entstehenden
Schadens, welcher durch hüttenmännische Anlage veranlaßt worden ist, zu vergüten
nöthigenfalls auf gerichtlichem Wege angehalten werden. Man könne deshalb
die Abänderung des zurückfolgenden Entwurfes der gewünschten Weise höhern
Ortes nicht unterstützen'0. Die Firma musste wohl oder übel den Passus zu möglichen
Entschädigungsansprüchen akzeptieren und schickte dem Bergamt am 30.
Dezember ihre Submissionserklärung zu, so dass Artikel 6 der Permissionsurkunde
vom 23. Februar 1848 gemäß dem Entwurf formuliert werden konnte ’1.
1858 trat Karl Ferdinand Stumm in die Leitung des Neunkircher Eisenwerks
ein, das er von 1871 bis zu seinem Tode im Jahr 1901 allein leitete, ln der Ära
Stumm entstand jener Industriekomplex aus Süd- und Nordwerk mit Hochofengruppe,
Stahl- und Walzwerk und Kokerei, der Neunkirchen in fast unveränderter
Form bis 1983 prägen sollte. Die Belegschaft des Werkes wuchs von rund 2.000
Arbeitern und Beamten im Jahr 1874 über 4.500 im Jahr 1905 auf etwa 5.200 am
Vorabend des Ersten Weltkriegs an, die Bevölkerung Neunkirchens vermehrte sich
- vor allem auch dank des starken Personalbedarfes der Gruben Heinitz, Dechen,
König und Wellesweiler- in dem halben Jahrhundert zwischen 1860 und 1910 von
knapp 5.000 auf über 36.000 Einwohner. Der rasante Bevölkerungsanstieg sorgte
im Verbund mit der Expansion von Hütte und Gruben dafür, dass häusliche, gewerbliche
und vor allem industrielle Einleitungen die Blies und ihre Nebenflüsse
Schritt für Schritt in reine Abzugskanäle für Schmutzwasser um funktionierten. Der
Sinnerbach etwa war bereits 1886 durch Grubenwasser derart verunreinigt, dass
sein Wasser selbst für die Betriebszwecke des Eisenwerkes nahezu unbrauchbar
war. Per Vertrag verpflichtete sich die Bergwerksdirektion Saarbrücken, der Hütte
eine einmalige Entschädigungssumme in Höhe von 80.000 Mark zu zahlen,
wodurch die durch Einführung der aus den fiskalischen Grubenbauen herriihrenden
Grubenwasser in den Sinnerthalbach zugefügten Nachtheile abgegolten werden
sollten32.
Für viele Bewohner des unteren Bliestales bedeutete die sich binnen einer oder
zweier Generationen vollziehende Metamorphose der Blies zu einem schwarzen
30 Alle Zitate aus: StAN/Dep, 1/2/28/12 (Verschiedene Permissionen mit Schriftverkehr,
1828-1850), o. S.
Vgl. StAN/Dep, Bestand Konzessionen, Mappe 25, Nr. 3.
StAN/Dep, o. Nr. (Beiakten zum Parkweiher-Prozess): Vertrag über Leistung einer Wasserentschädigung
seitens der Königlichen Bergwerksdirektion in Saarbrücken an die
Firma Gebrüder Stumm in Neunkirchen vom 29. Juni 1886.
381