Full text : Historische Blicke auf das Land an der Saar

gust  1719  eine  neue,  nur  von  ihr  konzipierte  Polizeiordnung  in  der  jährlichen  Gerichtsversammlung
  verlesen  ließ  und  die  Gemeindemitglieder  zum  Gehorsam  verpflichten
  wollte.  Die  Untertanen  lehnten  dies  mit  dem  gleichen  Nachdruck  ab,  mit
dem  sie  sich  auch  weigerten,  die  nun  von  der  hagenischen  Herrschaft  geforderten
Weinfuhren  und  die  Wachen  am  Schloss  Motten,  die  vorher  in  Geld  abgelöst  werden
  konnten,  zu  leisten.  Dies  alles  dokumentiert,  dass  sich  am  Ende  des  Jahres
1721  nicht  nur  in  ihren  Rechtspositionen  die  Gemeinden  und  die  Herrschaft  unversöhnlich
  einander  gegenüberstanden,  sondern  dass  auch  das  Konfliktpotential  derart
  angewachsen  schien,  dass  es  sich  bei  gegebener  Gelegenheit  auch  gewaltsam
entladen  konnte.
Die  „Rebellion44  vom  7.  Januar  1722
Die  Ereignisse  und  Zusammenhänge  vom  7.  Januar  1722,  in  denen  dies  geschah
und  die  in  den  Quellen  als  Rebellion  bezeichnet  wurden,  sind  gut  bezeugt11:  Denn
unmittelbar  danach  ließ  der  Herr  von  Hagen  Zeugenaussagen  von  Teilnehmern,
auch  seine  eigene,  zu  Protokoll  nehmen.  Im  Juli  1727  führte  der  Amtmann  Emst
von  Koppenstein  im  Auftrag  des  Reichskammergerichts  eine  Kommission  durch,
um  die  Vorfälle  zu  untersuchen.  Dabei  hatten  beide  Seiten,  die  Untertanen  und  die
Herrschaften,  die  Möglichkeit,  Zeugen  nach  von  ihnen  formulierten  Fragen  vernehmen
  zu  lassen.  Aus  diesen  Aussagen  lässt  sich  in  notwendig  behutsamer  Rekonstruktion
  in  groben  Umrissen  der  Ereigniskomplex  des  7.  Januars  beschreibend
darstellen:  Dieser  7.  Januar  war  ein  Mittwoch,  ein  regnerischer  Tag,  nach  dem
Dreikönigsfest,  als  der  Herr  von  Hagen  und  der  Herr  von  Oberhausen  mit  Jagern
und  aufgebotenen  Untertanen,  aus  Hüttersdorf-Buprich  selbst  der  Schmied  Johannes
  Schmitt  und  der  Müller  Nikolaus  Leidinger,  auf  die  Jagd  in  den  Hüttersdorfer
Wald  ziehen  wollten.  Es  waren  insgesamt  15  oder  16  Personen,  teilweise  mit  Flinten
  und  Pistolen  bewaffnet.  Allerdings,  und  dies  wird  erst  später  durch  die  Kommissionsuntersuchung
  deutlich,  war  die  Jagd  nur  ein  Vorwand,  um  die  Holzfäller
zu  pfänden,  die  im  Auftrag  von  Holzhändlern  im  Gemeindewald  Holländerholz
zum  Schiffsbau  hieben,  das  die  Gemeinde  ihnen  verkauft  hatte.  Wohl  gezielt
suchte  die  Jagdgesellschaft  die  Stelle  auf,  und  der  Herr  von  Hagen  sprach  die
Holzhauer  an  und  befragte  sie,  wer  ihnen  den  Auftrag  gegeben  habe,  das  Holz  zu
schlagen,  ohne  die  Erlaubnis  der  Herrschaft  dafür  einzuholen.  Er  erhielt  von  den
Arbeitern,  zum  Teil  Bauern  aus  den  beiden  Gemeinden,  zur  Antwort,  dass  die  Gemeinden
  Hüttersdorf  und  Buprich  diese  Eichenbäume  verkauft  hätten  und  sie  ihrerseits
  vom  Holzhändler  beauftragt  seien,  die  Bäume  zu  fällen.  Daraufhin  befahlen
der  Herr  von  Hagen  und  der  Herr  von  Oberhausen  -  nach  einer  anderen  Version
der  hagenische  Beamte  Krebs  -  ihrer  Jagdgesellschaft,  den  Holzhauern  die  Äxte
und  das  übrige  Geschirr  abzunehmen  und  zu  pfänden.  Während  der  Pfändung  liefen
  andere  Bauern  aus  den  beiden  Gemeinden,  die  wohl  ebenfalls  im  Wald  beim
Holzmachen  waren,  dazu,  nachdem  Hans  Nikolaus  Oster  laut  gerufen  hatte:  Herbei,
  herbei!  Etwa  30  Bauern  waren  schließlich  im  Wald  zusammengekommen,  die
teilweise  Äxte  bei  sich  hatten,  teilweise  sich  mit  Äxten  große  Brugelen  gehauen
hatten.  Nun  kam  es  im  Wald  zu  einem  Handgemenge,  bei  dem  der  herrschaftliche
Jäger  Hauschild  mit  dem  Hirschfänger  Streiche  gegeben  haben  soll.  Nach  der

Zum  folgenden  Abschnitt  vgl.  Schmitt,  Jagd  II  (wie  Anm.  1),  S.  21-23.

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