gust 1719 eine neue, nur von ihr konzipierte Polizeiordnung in der jährlichen Gerichtsversammlung
verlesen ließ und die Gemeindemitglieder zum Gehorsam verpflichten
wollte. Die Untertanen lehnten dies mit dem gleichen Nachdruck ab, mit
dem sie sich auch weigerten, die nun von der hagenischen Herrschaft geforderten
Weinfuhren und die Wachen am Schloss Motten, die vorher in Geld abgelöst werden
konnten, zu leisten. Dies alles dokumentiert, dass sich am Ende des Jahres
1721 nicht nur in ihren Rechtspositionen die Gemeinden und die Herrschaft unversöhnlich
einander gegenüberstanden, sondern dass auch das Konfliktpotential derart
angewachsen schien, dass es sich bei gegebener Gelegenheit auch gewaltsam
entladen konnte.
Die „Rebellion44 vom 7. Januar 1722
Die Ereignisse und Zusammenhänge vom 7. Januar 1722, in denen dies geschah
und die in den Quellen als Rebellion bezeichnet wurden, sind gut bezeugt11: Denn
unmittelbar danach ließ der Herr von Hagen Zeugenaussagen von Teilnehmern,
auch seine eigene, zu Protokoll nehmen. Im Juli 1727 führte der Amtmann Emst
von Koppenstein im Auftrag des Reichskammergerichts eine Kommission durch,
um die Vorfälle zu untersuchen. Dabei hatten beide Seiten, die Untertanen und die
Herrschaften, die Möglichkeit, Zeugen nach von ihnen formulierten Fragen vernehmen
zu lassen. Aus diesen Aussagen lässt sich in notwendig behutsamer Rekonstruktion
in groben Umrissen der Ereigniskomplex des 7. Januars beschreibend
darstellen: Dieser 7. Januar war ein Mittwoch, ein regnerischer Tag, nach dem
Dreikönigsfest, als der Herr von Hagen und der Herr von Oberhausen mit Jagern
und aufgebotenen Untertanen, aus Hüttersdorf-Buprich selbst der Schmied Johannes
Schmitt und der Müller Nikolaus Leidinger, auf die Jagd in den Hüttersdorfer
Wald ziehen wollten. Es waren insgesamt 15 oder 16 Personen, teilweise mit Flinten
und Pistolen bewaffnet. Allerdings, und dies wird erst später durch die Kommissionsuntersuchung
deutlich, war die Jagd nur ein Vorwand, um die Holzfäller
zu pfänden, die im Auftrag von Holzhändlern im Gemeindewald Holländerholz
zum Schiffsbau hieben, das die Gemeinde ihnen verkauft hatte. Wohl gezielt
suchte die Jagdgesellschaft die Stelle auf, und der Herr von Hagen sprach die
Holzhauer an und befragte sie, wer ihnen den Auftrag gegeben habe, das Holz zu
schlagen, ohne die Erlaubnis der Herrschaft dafür einzuholen. Er erhielt von den
Arbeitern, zum Teil Bauern aus den beiden Gemeinden, zur Antwort, dass die Gemeinden
Hüttersdorf und Buprich diese Eichenbäume verkauft hätten und sie ihrerseits
vom Holzhändler beauftragt seien, die Bäume zu fällen. Daraufhin befahlen
der Herr von Hagen und der Herr von Oberhausen - nach einer anderen Version
der hagenische Beamte Krebs - ihrer Jagdgesellschaft, den Holzhauern die Äxte
und das übrige Geschirr abzunehmen und zu pfänden. Während der Pfändung liefen
andere Bauern aus den beiden Gemeinden, die wohl ebenfalls im Wald beim
Holzmachen waren, dazu, nachdem Hans Nikolaus Oster laut gerufen hatte: Herbei,
herbei! Etwa 30 Bauern waren schließlich im Wald zusammengekommen, die
teilweise Äxte bei sich hatten, teilweise sich mit Äxten große Brugelen gehauen
hatten. Nun kam es im Wald zu einem Handgemenge, bei dem der herrschaftliche
Jäger Hauschild mit dem Hirschfänger Streiche gegeben haben soll. Nach der
Zum folgenden Abschnitt vgl. Schmitt, Jagd II (wie Anm. 1), S. 21-23.
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