Full text : Historische Blicke auf das Land an der Saar

zu  halten.  Anlass  dafür  war  wohl  die  ihr  zugekommene  Nachricht,  in  Hüttersdorf
und  Buprich  hätten  die  Untertanen  förmlich  ein  Bündnis,  einen  Pakt,  geschlossen,
zusammenzuhalten  und  ihre  Rechte  geschlossen  gegen  die  Obrigkeit  zu  verteidigen.
Als  der  Herr  von  Oberhausen  bei  dem  Versuch  scheiterte,  ebenfalls  widerständige
  hunolsteinische  Untertanen  in  Hüttersdorf  arretieren  zu  lassen,  dabei  sogar  bei
einem  Handgemenge  tätlich  angegriffen  und  verletzt  wurde,  wandte  er  sich  in  einem
  Hilferuf  gegen  die  „Rebellen“  an  den  Nassau-Saarbrücker  Lehnsherren.  Dieser
  ließ  deshalb  einige  Tage  später  zwölf  Untertanen  der  Hunolsteiner  durch  eine
militärische  Aktion  gefangen  setzen  und  nach  Ottweiler  ins  Gefängnis  überfuhren.
Die  beiden  Gemeinden  ihrerseits  riefen  gegen  diese  Gefangennahmen  den  lothringischen
  Herzog,  ihren  Schirm-  und  Schutzherrn,  an.  Aber  eine  Intervention  des
lothringischen  Amtmannes,  eine  Freilassung  der  Untertanen  in  Lebach  und  Ottweiler
  zu  erreichen,  scheiterte.  Deshalb  ließen  die  beiden  Gemeinden  von  einem
Losheimer  Notar  ein  Dokument  verfassen,  mit  dem  sie  sich  an  das  Reichskammergericht
  in  Wetzlar  wandten.
In  diesem  für  die  Geschichte  der  Reichsherrschaft  Hüttersdorf-Buprich  bedeutsamen
  Zeugnis  dokumentierten  die  Untertanen  zum  ersten  Male  in  der  Öffentlichkeit
  ausführlich  einen  grundlegenden  Konflikt  mit  den  beiden  Herren  der  unmittelbaren
  Reichsherrschaft  Hüttersdorf-Buprich8 9:  Sie  schilderten  die  Gebote  und  Verbote
  der  Herrschaften,  die  den  Gemeindemitgliedern  ein  uhralte(s),  unerdenkliche(s),
  ihnen  zustehendes  Recht  genommen,  das  sie  bis  zu  diesem  Zeitpunkt  stets
ruhigh  ausgeübt  hätten,  und  stellen  die  Gefangennahme  von  Gemeindegenossen
dar.  Diese  Einkäerckerungh  dauere  nun  schon  sieben  oder  acht  Wochen  und  ziele
auf  den  Ruin  der  Landleute,  da  dies  gerade  in  die  Zeit  falle,  in  der  die  bäuerliche
Bevölkerung  wegen  der  Ernte  die  meiste  Arbeit  habe.  Weil  ihnen  so  durch  Zwang
ihre  Gerechtigkeitt  genommen  werden  solle,  bleibe  den  Untertanen  nur  der  Weg
zum  Reichskammergericht  in  Wetzlar  -  die  Zuflucht  in  der  Hoffnung,  dort  in  der
Gerechtigkeitt  Hüelff  zu  erlangen.  Zu  diesem  Zweck  hätten  sie  einen  gegenseitigen
Eid  geschworen  und  damit  einen  Pactum  geschlossen,  zusammenzustehen  und
sammenter  Hand  beim  höchsten  Reichsgericht  ihr  Recht  zu  suchen,  sogar  mit
Handt  undt  Mündt  die  gegenseitige  Treue  versprochen,  dabei  auch  gelobt,  künftig
zusammenzuhalten  und  sich  nicht  scheiden  zu  lassen.
Anrufen  des  Reichskammergerichts
Matthias  Schommer  von  Hüttersdorf  und  Philipp  Müller  von  Buprich  wurden  in
diesem  Zusammenhang  von  den  Gemeinden  mit  Gewaldt  und  Vollmacht  ausgestattet,
  um  sich  als  deren  Vertreter  unverzüglich  nach  Wetzlar  zu  begeben  und  dort
einen  Anwalt  zu  beauftragen,  beim  Reichskammergericht  alle  Rechtsgewohnheitten
  und  Rechtsmittellen  anzuwenden,  das  heißt  letztlich  einen  Prozess  anzustrengen,
  der  ihnen  zu  ihrem  Alten  Recht  verhelfen  sollte>.
Mit  diesem  herausragenden  Dokument  eines  starken  bäuerlichen  Rechtsempfindens
  und  zugleich  hartnäckigen  Widerstandswillens,  das  aber  ebenso  auch  die
Hoffnung  widerspiegelt,  im  Vertrauen  auf  Kaiser  und  Reich  gegen  ihre  Landesherrschaft
  Recht  zu  bekommen,  wurde  ein  prozessualer  Konflikt  in  Gang  gesetzt,

8  Ebd.  S.  57f.
9  Ebd.  S.  57.
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