Mit der Gemeinde Primsweiler, zur Herrschaft Dagstuhl gehörig, bildeten
Buprich und Hüttersdorf seit dem Mittelalter eine Kirchengemeinde. Ihr Kollaturherr
mit dem Recht, den Priester zu präsentieren, war der Freiherr von Hagen. Dieser
hatte auch den Anspruch auf zwei Drittel des Kirchenzehnten, während dem
Pfarrer nur ein Drittel davon zufloss.
Schon diese knappe Skizze der Verfassung, des Rechts, der ökonomischen und
gesellschaftlichen Zusammenhänge kann verdeutlichen, dass die Herrschaft Hüttersdorf-Buprich
noch im 18. Jahrhundert gewissermaßen Grundzüge einer sozialökonomischen
und politisch-rechtlichen Ordnung aufwies, die ihre Wurzeln weit
im Mittelalter hatte und gewissermaßen noch „archaische“ Formen der Grund-,
Leib-, Gerichts- und Kirchenherrschaft erhalten und bewahrt hatte, also auch kaum
von rechtlichen Neuerungen berührt wurde, auch nicht von der allmählichen Bürokratisierung
und partiellen Modernisierung, die sich in größeren frühneuzeitlichen
„Staaten“ rundum allenthalben schon kräftig bemerkbar gemacht hatten.
Symptomatisch für diesen noch urtümlichen Zustand der Gemeinden ist wohl
auch das Nebeneinander beziehungsweise Ineinander von herrschaftlichen Momenten,
insbesondere in Verfassung und Recht, und genossenschaftlich-gemeindlichen
Elementen, die sich vor allem in der Ressourcennutzung und in der Regelung
sozialökonomischer Belange innerhalb der Gemeinde artikulieren konnten.
Kontext und Ursachen der Herrschaftskonflikte
Seit dem Jahre 1680 schuf Ludwig XIV. an der Ostgrenze seines Königreichs,
durch militärische Erfolge begünstigt und rechtlich dubios durch die so genannten
„Reunionen“ legitimiert, die „Province de la Sarre“6. Diese bildete ein der französischen
Souveränität unterworfenes, in sich geschlossenes Herrschaftsgebiet, das
etwa 35.000 Einwohner besaß und von der oberen Mosel über die Saar bis weit in
die Pfalz reichte. Das gesamte heutige Saarland mit seinen damals unterschiedlich
großen Herrschaften gehörte dazu, auch die kleine Reichsherrschaft Hüttersdorf-Buprich
an der Prims. ln der neuen Provinz verloren die Herrschaften nicht nur alle
staatlichen Hoheitsrechte, wurden gewissermaßen mediatisiert, sondern auch ihre
Untertanen erhielten im Gegenzug fundamentale Rechte zugesprochen: Die Leibeigenschaft
wurde dadurch aufgehoben, dass bei Heirat oder Wegzug keine Ablösegelder
mehr erhoben und dass die gezwungenen Knechts- und Magddienste nicht
mehr verlangt werden durften. Alle ungemessenen Fronen waren beseitigt, die gemessenen
auf nur wenige Tage im Jahr begrenzt, konnten zudem abgelöst werden.
Im Friede von Rijswijk verlor Frankreich indes 1697 die Province de la Sarre, die
„alten“ Herrschaften sollten nun wieder in ihre alten Rechte restituiert werden, die
Untertanen hingegen ihre „Freiheiten“ wieder verlieren, was in der Folgezeit in der
Saarregion, im Einzelnen in Saarwellingen, Illingen und Dagstuhl zu teilweise erbitterten
Auseinandersetzungen und Konflikten mit den „alten“ Herrschaften
führte.
Auch in Hüttersdorf-Buprich zeigten sich diese lang anhaltend und sehr intensiv,
denn seit dem Jahre 1716 erwuchsen in der mittleren Primsregion, in der un-Dazu
ausführlicher Johannes SCHMITT, Province de la Sarre (1680-1697) - Laboratorium
der Moderne?, in: Zeitschrift für die Geschichte der Saargegend 53/54 (2005/2006), S.
35-47.
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