Full text : Historische Blicke auf das Land an der Saar

Mit  der  Gemeinde  Primsweiler,  zur  Herrschaft  Dagstuhl  gehörig,  bildeten
Buprich  und  Hüttersdorf  seit  dem  Mittelalter  eine  Kirchengemeinde.  Ihr  Kollaturherr
  mit  dem  Recht,  den  Priester  zu  präsentieren,  war  der  Freiherr  von  Hagen.  Dieser
  hatte  auch  den  Anspruch  auf  zwei  Drittel  des  Kirchenzehnten,  während  dem
Pfarrer  nur  ein  Drittel  davon  zufloss.
Schon  diese  knappe  Skizze  der  Verfassung,  des  Rechts,  der  ökonomischen  und
gesellschaftlichen  Zusammenhänge  kann  verdeutlichen,  dass  die  Herrschaft  Hüttersdorf-Buprich
  noch  im  18.  Jahrhundert  gewissermaßen  Grundzüge  einer  sozialökonomischen
  und  politisch-rechtlichen  Ordnung  aufwies,  die  ihre  Wurzeln  weit
im  Mittelalter  hatte  und  gewissermaßen  noch  „archaische“  Formen  der  Grund-,
Leib-,  Gerichts-  und  Kirchenherrschaft  erhalten  und  bewahrt  hatte,  also  auch  kaum
von  rechtlichen  Neuerungen  berührt  wurde,  auch  nicht  von  der  allmählichen  Bürokratisierung
  und  partiellen  Modernisierung,  die  sich  in  größeren  frühneuzeitlichen
„Staaten“  rundum  allenthalben  schon  kräftig  bemerkbar  gemacht  hatten.
Symptomatisch  für  diesen  noch  urtümlichen  Zustand  der  Gemeinden  ist  wohl
auch  das  Nebeneinander  beziehungsweise  Ineinander  von  herrschaftlichen  Momenten,
  insbesondere  in  Verfassung  und  Recht,  und  genossenschaftlich-gemeindlichen
  Elementen,  die  sich  vor  allem  in  der  Ressourcennutzung  und  in  der  Regelung
sozialökonomischer  Belange  innerhalb  der  Gemeinde  artikulieren  konnten.
Kontext  und  Ursachen  der  Herrschaftskonflikte
Seit  dem  Jahre  1680  schuf  Ludwig  XIV.  an  der  Ostgrenze  seines  Königreichs,
durch  militärische  Erfolge  begünstigt  und  rechtlich  dubios  durch  die  so  genannten
„Reunionen“  legitimiert,  die  „Province  de  la  Sarre“6.  Diese  bildete  ein  der  französischen
  Souveränität  unterworfenes,  in  sich  geschlossenes  Herrschaftsgebiet,  das
etwa  35.000  Einwohner  besaß  und  von  der  oberen  Mosel  über  die  Saar  bis  weit  in
die  Pfalz  reichte.  Das  gesamte  heutige  Saarland  mit  seinen  damals  unterschiedlich
großen  Herrschaften  gehörte  dazu,  auch  die  kleine  Reichsherrschaft  Hüttersdorf-Buprich
  an  der  Prims.  ln  der  neuen  Provinz  verloren  die  Herrschaften  nicht  nur  alle
staatlichen  Hoheitsrechte,  wurden  gewissermaßen  mediatisiert,  sondern  auch  ihre
Untertanen  erhielten  im  Gegenzug  fundamentale  Rechte  zugesprochen:  Die  Leibeigenschaft
  wurde  dadurch  aufgehoben,  dass  bei  Heirat  oder  Wegzug  keine  Ablösegelder
  mehr  erhoben  und  dass  die  gezwungenen  Knechts-  und  Magddienste  nicht
mehr  verlangt  werden  durften.  Alle  ungemessenen  Fronen  waren  beseitigt,  die  gemessenen
  auf  nur  wenige  Tage  im  Jahr  begrenzt,  konnten  zudem  abgelöst  werden.
Im  Friede  von  Rijswijk  verlor  Frankreich  indes  1697  die  Province  de  la  Sarre,  die
„alten“  Herrschaften  sollten  nun  wieder  in  ihre  alten  Rechte  restituiert  werden,  die
Untertanen  hingegen  ihre  „Freiheiten“  wieder  verlieren,  was  in  der  Folgezeit  in  der
Saarregion,  im  Einzelnen  in  Saarwellingen,  Illingen  und  Dagstuhl  zu  teilweise  erbitterten
  Auseinandersetzungen  und  Konflikten  mit  den  „alten“  Herrschaften
führte.
Auch  in  Hüttersdorf-Buprich  zeigten  sich  diese  lang  anhaltend  und  sehr  intensiv,
  denn  seit  dem  Jahre  1716  erwuchsen  in  der  mittleren  Primsregion,  in  der  un-Dazu

  ausführlicher  Johannes  SCHMITT,  Province  de  la  Sarre  (1680-1697)  -  Laboratorium
der  Moderne?,  in:  Zeitschrift  für  die  Geschichte  der  Saargegend  53/54  (2005/2006),  S.
35-47.

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