Die sogenannten Einspännigen, mancherorts auch Hintersassen genannt, hatten
nur ein vermindertes Gemeinderecht, oft nur partielle Rechte an Wasser, Wald und
Weide, die von der Gemeinde erkauft werden konnten. Die Gemeinde als Korporation
hatte die Nutzung und Verwaltung eigener Güter, vor allem einen umfangreichen
eigenen Wald, in dessen Genuss - Bau-, Brenn- und Nutzholz - in der Regel
nur die Gemeindemitglieder kamen. Diese Gemeindegüter konnten von der
Gemeinde verkauft, vertauscht und auch verpfändet werden - aus der Sicht der
Gemeinden ohne herrschaftlichen Konsens, auch ohne, wie sonst üblich, die Abgabe
eines Drittels des Kauferlöses, „des Dritten Pfennigs“, den die Herrschaft
beim Verkauf der Schaftgüter für sich reklamierte.
Genossenschaftlich bestimmtes Organ der jeweiligen Gemeinde war der Heimmeier
oder Zender (auch Zenner), den die Gemeindemitglieder aus ihrer Mitte für
ein Jahr wählten. Er vertrat die Gemeinde gegenüber den Herrschaften und auch
juristisch nach außen, und er legte für die Ausgaben und Einnahmen der Gemeindegelderjährlich
Rechnung.
Über die demographische Entwicklung in den beiden Dörfern lassen sich für die
erste Hälfte des 18. Jahrhunderts nur sehr ungenaue und pauschale Angaben machen:
Hüttersdorf und Buprich hatten wohl wie viele Gemeinden der Region in den
beiden letzten Jahrzehnten des Dreißigjährigen Krieges erhebliche Bevölkerungsverluste
durch Krieg, Seuchen und Vertreibung hinzunehmen. Verwandtschaftliche
Verbindungen und Kontinuitäten zu Einwohnern vor dem verheerenden Krieg sind
nur sehr schwer festzustellen. 1680 aber schien die Bevölkerung schon derart zugenommen
zu haben, dass eine Bannrenovation, eine Art Flurbereinigung, durchgeführt
wurde, durch die die Anteile an den Schaftgütern erneut festgelegt wurden.
Kann man so annehmen, dass sich die Bevölkerungsverluste des Dreißigjährigen
Kriegs zu Beginn des 18. Jahrhunderts ausgeglichen hatten, so lässt sich die Bevölkerungszahl
zu diesem Zeitpunkt auf 200-250 schätzen.
Genaue Zahlen jedoch sind für die zweite Hälfte des 18. und die erste Hälfte des
19. Jahrhunderts überliefert. So stellt ein Familienregister, das Pfarrer Johannes
Bracken für alle Einwohner im Juni 1781 anlegte, für Hüttersdorf 370, für Buprich
256, insgesamt also 626 Einwohner zusammen. Eine von Pfarrer Theobald zu Beginn
des Jahres 1810 angelegte Liste führt insgesamt 812 Einwohner an.
Damit wird deutlich, dass sich in Hüttersdorf-Buprich - was wohl auch für die
Saarregion insgesamt angenommen werden kann - die Bevölkerung im 18. Jahrhundert
annähernd verdreifacht hat, wobei das wohl stärkere Wachstum in der
zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts zu verzeichnen sein mag. Dies hatte sicherlich
erhebliche Folgen für die Dorfgesellschaft des 18. Jahrhunderts, da wohl überproportional
- und das lässt sich in Analogie zu anderen Dörfern erschließen - die
Dorfarmut und somit die Zahl der Tagelöhner und Kleinstellenbesitzer anwuchs,
zumal in den Dörfern, in denen infolge der Realteilung die Schaftgüter - und das
trifft auch auf Hüttersdorf-Buprich zu - unter gleichnahen Erben aufgeteilt werden
konnten. So gibt das 1781 von Pfarrer Johannes Bracken angelegte und heute im
Hüttersdorfer Pfarrarchiv aufbewahrte Einwohnerverzeichnis die Besitzverhältnisse
der insgesamt 116 Haushalte an: 31 Haushalte besaßen nicht das Gemeinderecht,
18 davon waren, wohl überwiegend Dorfhandwerker und (oder) Tagelöhner,
ohne jeden Grundbesitz. 45 Haushalte, rund 40 %, bewirtschafteten einen Grundbesitz
von 3-8 Ruthen. Über den größten Grundbesitz (27-35 Ruthen) verfügten
nur 3 Familien.
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