dings weitgehend unbeachtet durch die „Unruheforschung“3. Neuerdings gelang es
sogar, den „Kontext“ für diese Unruhen zu rekonstruieren: Als Ludwig XIV. nach
1680 an der Ostgrenze Frankreichs die „Province de la Sarre“ etablierte, wurden
die Einwohner weitgehend von der Leibeigenschaft befreit. Nach der Auflösung
der Saarprovinz (1697) wurden den Herrschaften ihre Rechte restituiert, und in diesem
Zusammenhang erwuchsen in der Saarregion - in Wadern-Dagstuhl, in Hüttersdorf-Buprich,
in Illingen und in Saarwellingen - Konflikte, weil sich die Untertanen
in unterschiedlichen Formen dagegen wehrten, dass ihnen verliehene Rechte
wieder genommen wurden4. Die Saarregion war gewissermaßen in mehreren Herrschaften
zu einer „Unruheregion“ geworden. Im Folgenden soll an dem herausragenden
Beispiel der Reichsherrschaft Hüttersdorf-Buprich in der Jubiläumsschrift
der „Kommission für saarländische Landesgeschichte und Volksforschung“
die „Unruhesituation“ zusammenfassend dargestellt werden .
Die Reichsherrschaft Hüttersdorf-Buprich im 18. Jahrhundert:
Verfassung, Recht, Gesellschaft, Wirtschaft
Doch bevor die Untertanenkonflikte in ihrem Ablauf erörtert werden, ist der rechtliche
und gesellschaftlich-wirtschaftliche Kontext vorzustellen, in den diese Konflikte
einzuordnen sind, das heißt Verfassung, Recht, Gesellschaft und Wirtschaft,
auch ansatzweise die Kultur der Reichsherrschaft Hüttersdorf-Buprich im 18. Jahrhundert
zu skizzieren.
Seit der Ausbildung des frühneuzeitlichen Territorialstaates hatten sich in der
Saarregion, das heißt etwa in dem Gebiet des heutigen Saarlandes, gewissermaßen
in einer Konkurrenzzone und einem Herrschafts- beziehungsweise Mächtedreieck
zwischen dem Kurfürstentum Trier, dem Herzogtum Lothringen und der Grafschaft
Saarbrücken noch kleinere Reichsherrschaften halten können, insbesondere
an der Prims und an der Theel. Zu ihnen gehörten die beiden Dörfer Hüttersdorf
und Buprich. Diese, an der mittleren Prims gelegen, umfassten eine Fläche von
rund 17 Quadratkilometern und hatten im Jahre 1720, grob geschätzt, etwa 250
Einwohner. Um 1700 waren Hüttersdorf und Buprich gemeinsamer Besitz der
Vögte (Freiherren, später Grafen) von Hunolstein und der Freiherren von Hagen,
beide Reichsritter in der Niederrheinischen Ritterschaft, und sie bildeten zusammen
die unmittelbare Reichsherrschaft oder „Pflege“ Hüttersdorf-Buprich. Der
Herrschaftsanteil der Hunolsteiner Linie lässt sich bis ins späte Mittelalter verfolgen,
der der Freiherren von Hagen mag auch schon mittelalterlichen Ursprungs
sein, aber erst seit den 70er Jahren des 16. Jahrhunderts war die Herrschaft bis zu
ihrem Ende 1797/98 infolge der Französischen Revolution zweiherrisch. Die Herlm
Einzelnen aufgeführt bei Johannes Schmitt, Französische Freiheiten? Herrschaftskonflikte
in Dagstuhl, Hüttersdorf/Buprich, Illingen und Saarwellingen, in: Zeitschrift für
die Geschichte der Saargegend 56/57 (2008/2009), S. 150f., Anm. 19.
4 Schmitt, Französische Freiheiten? (wie Anm. 3), S. 141-143; neuerdings dazu auch Eva
Kell, „Irrungen und Mishelligkeiten“. Untertanenkonflikte in der Herrschaft Saarwellingen
im 17. und 18. Jahrhundert, in: Zeitschrift für die Geschichte der Saargegend 59
(2011), S. 77-98.
Die Zusammenfassung beruht überwiegend auf Schmitt, Jagd I-IV (wie Anm. 1). Zur
Entlastung des Anmerkungsapparates werden lediglich die Zitate nachgewiesen.
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