Full text : Historische Blicke auf das Land an der Saar

dings  weitgehend  unbeachtet  durch  die  „Unruheforschung“3.  Neuerdings  gelang  es
sogar,  den  „Kontext“  für  diese  Unruhen  zu  rekonstruieren:  Als  Ludwig  XIV.  nach
1680  an  der  Ostgrenze  Frankreichs  die  „Province  de  la  Sarre“  etablierte,  wurden
die  Einwohner  weitgehend  von  der  Leibeigenschaft  befreit.  Nach  der  Auflösung
der  Saarprovinz  (1697)  wurden  den  Herrschaften  ihre  Rechte  restituiert,  und  in  diesem
  Zusammenhang  erwuchsen  in  der  Saarregion  -  in  Wadern-Dagstuhl,  in  Hüttersdorf-Buprich,
  in  Illingen  und  in  Saarwellingen  -  Konflikte,  weil  sich  die  Untertanen
  in  unterschiedlichen  Formen  dagegen  wehrten,  dass  ihnen  verliehene  Rechte
wieder  genommen  wurden4.  Die  Saarregion  war  gewissermaßen  in  mehreren  Herrschaften
  zu  einer  „Unruheregion“  geworden.  Im  Folgenden  soll  an  dem  herausragenden
  Beispiel  der  Reichsherrschaft  Hüttersdorf-Buprich  in  der  Jubiläumsschrift
  der  „Kommission  für  saarländische  Landesgeschichte  und  Volksforschung“
die  „Unruhesituation“  zusammenfassend  dargestellt  werden  .
Die  Reichsherrschaft  Hüttersdorf-Buprich  im  18.  Jahrhundert:
Verfassung,  Recht,  Gesellschaft,  Wirtschaft
Doch  bevor  die  Untertanenkonflikte  in  ihrem  Ablauf  erörtert  werden,  ist  der  rechtliche
  und  gesellschaftlich-wirtschaftliche  Kontext  vorzustellen,  in  den  diese  Konflikte
  einzuordnen  sind,  das  heißt  Verfassung,  Recht,  Gesellschaft  und  Wirtschaft,
auch  ansatzweise  die  Kultur  der  Reichsherrschaft  Hüttersdorf-Buprich  im  18.  Jahrhundert
  zu  skizzieren.
Seit  der  Ausbildung  des  frühneuzeitlichen  Territorialstaates  hatten  sich  in  der
Saarregion,  das  heißt  etwa  in  dem  Gebiet  des  heutigen  Saarlandes,  gewissermaßen
in  einer  Konkurrenzzone  und  einem  Herrschafts-  beziehungsweise  Mächtedreieck
zwischen  dem  Kurfürstentum  Trier,  dem  Herzogtum  Lothringen  und  der  Grafschaft
  Saarbrücken  noch  kleinere  Reichsherrschaften  halten  können,  insbesondere
an  der  Prims  und  an  der  Theel.  Zu  ihnen  gehörten  die  beiden  Dörfer  Hüttersdorf
und  Buprich.  Diese,  an  der  mittleren  Prims  gelegen,  umfassten  eine  Fläche  von
rund  17  Quadratkilometern  und  hatten  im  Jahre  1720,  grob  geschätzt,  etwa  250
Einwohner.  Um  1700  waren  Hüttersdorf  und  Buprich  gemeinsamer  Besitz  der
Vögte  (Freiherren,  später  Grafen)  von  Hunolstein  und  der  Freiherren  von  Hagen,
beide  Reichsritter  in  der  Niederrheinischen  Ritterschaft,  und  sie  bildeten  zusammen
  die  unmittelbare  Reichsherrschaft  oder  „Pflege“  Hüttersdorf-Buprich.  Der
Herrschaftsanteil  der  Hunolsteiner  Linie  lässt  sich  bis  ins  späte  Mittelalter  verfolgen,
  der  der  Freiherren  von  Hagen  mag  auch  schon  mittelalterlichen  Ursprungs
sein,  aber  erst  seit  den  70er  Jahren  des  16.  Jahrhunderts  war  die  Herrschaft  bis  zu
ihrem  Ende  1797/98  infolge  der  Französischen  Revolution  zweiherrisch.  Die  Herlm

  Einzelnen  aufgeführt  bei  Johannes  Schmitt,  Französische  Freiheiten?  Herrschaftskonflikte
  in  Dagstuhl,  Hüttersdorf/Buprich,  Illingen  und  Saarwellingen,  in:  Zeitschrift  für
die  Geschichte  der  Saargegend  56/57  (2008/2009),  S.  150f.,  Anm.  19.
4  Schmitt,  Französische  Freiheiten?  (wie  Anm.  3),  S.  141-143;  neuerdings  dazu  auch  Eva
Kell,  „Irrungen  und  Mishelligkeiten“.  Untertanenkonflikte  in  der  Herrschaft  Saarwellingen
  im  17.  und  18.  Jahrhundert,  in:  Zeitschrift  für  die  Geschichte  der  Saargegend  59
(2011),  S.  77-98.
Die  Zusammenfassung  beruht  überwiegend  auf  Schmitt,  Jagd  I-IV  (wie  Anm.  1).  Zur
Entlastung  des  Anmerkungsapparates  werden  lediglich  die  Zitate  nachgewiesen.
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