Full text : Historische Blicke auf das Land an der Saar

machen  zusätzlich  einige  Posten  der  Gemeinderechnungen  von  1797/98  aus'2,  so
dass  nach  wie  vor  ein  Großteil  der  Einträge  von  Kriegseinwirkungen  bestimmt
wurde.
Immerhin  wurden  vor  allem  1798  wieder  Kredite  und  Forderungen  zurückgezahlt,
  da  der  Saldo  deutlich  positiver  ausfiel  als  in  den  vergangenen  Jahren.  Für
1797  ergab  sich  ein  Überschuss  von  273  Livres,  1798  betrug  das  Defizit  des
Flameiers  91  Livres,  die  er  der  Gemeinde  schuldig  blieb.  Bis  1796  war  jeweils  die
Gemeinde  den  Hameiem  Geld  schuldig  geblieben,  wobei  die  Summen  zwischen
219  und  553  Livres  betrugen.  Die  Verantwortung  für  das  Amt  des  Hameiers
schloss  demnach  die  persönliche  Haftung  für  Verluste  mit  ein* 53.
(3)  Kriegswirtschaft  und  Zugriffe  von  Militär  oder  Besatzern  sowie  letztendlich
die  französische  Verwaltungsintensivierung  zeigen  nur  eine  Seite  der  Gemeinderechnungen.
  Die  Arbeit  des  Hameiers  legt  zugleich  Zeugnis  ab  von  kommunaler
Selbstverwaltung  und  ihren  Zuständigkeiten  und  Spielräumen  und  damit  von  einem
  Anteil  an  Autonomie  sowohl  gegenüber  den  alten  wie  den  neuen  Machthabern.
  Bereits  in  den  ständigen  Verhandlungen  mit  den  wechselnden  Kriegsparteien,
den  Botengängen,  der  Schuldenaufnahme,  der  Gemeinde  internen  Verteilung  von
Lasten  und  Leistungen  während  des  Krieges  hatte  kein  herrschaftlicher  Ansprechpartner
  zur  Verfügung  gestanden  und  die  Gemeinde  war  auf  sich  gestellt.  Dieser
Verantwortung  waren  der  Meier,  die  Schöffen  und  der  jeweilige  Hameier  stets  gerecht
  geworden,  indem  zugleich  mit  der  Abzeichnung  der  Rechnung  eine  Kontrolle
stattfand.  Zugleich  mit  den  kriegsbedingten  Anforderungen  kam  der  Hameier  aber
auch  seinen  hergebrachten  Aufgaben  nach,  wiederum  ein  Bereich  kommunaler
Selbstbestimmung,  sozusagen  der  Exekutive.  Dazu  zählten  die  Überwachung  der
Banngrenzen,  die  Durchführung  von  Flur-  und  Holzversteigerungen,  die  Einnahme
von  Abgaben,  zum  Beispiel  das  Weidegeld  der  Juden  oder  Heiratsgelder  (bis
1795),  die  Lohnauszahlungen  an  die  Gemeindehirten,  die  Durchführung  von  Reparaturen
  am  Schulhaus,  den  Hirtenhäusem,  der  Kirchenuhr,  an  Brücken  und  Wegen,
die  Ausführung  oder  Vergabe  von  Schreibarbeiten,  die  Auszahlungen  an  Gemeindearme,
  die  Bezahlung  von  sakralen  Gegenständen  wie  Hostien,  Krisam  oder  Osterkerzen
  oder  auch  einmal  die  Veranlassung,  ein  verendetes  Pferd  begraben  zu
lassen54.
Mit  den  Entscheidungen,  die  Juden  an  den  Kriegslasten  zu  beteiligen,  das  Amt
eines  Kriegs-Hameiers  einzuführen  oder  die  Versteigerung  von  ehemals  herrschaftlichem
  Grundbesitz  durchzuführen,  übernahm  die  Gemeinde  auch  legislative  Aufgaben.
  Keineswegs  herrschte  ein  kriegsbedingtes  Chaos  oder  ein  administratives
Vakuum,  sondern  zum  einen  ein  verantwortungsvoller  und  weitgehend  solidarischer
  Umgang  mit  den  Anforderungen  des  Militärs.  Zum  anderen  blieb  ein  Großteil
  der  traditionalen  Lebensbereiche  und  des  Wirtschaftslebens  trotz  des  Krieges
intakt,  vor  allem  der  existenzielle  agrarische  Jahreszyklus,  die  Verwaltung  der  Res¬Mayer,

  Gemeinderechnungen  (wie  Anm.  2),  A  5,  S.  41/42,  Nr.  37-40,  43,  45,  49,  50,  57.
53  Ebd.  A  2,  S.  15;  A  3,  S.  28;  A  4,  S.  37;  A  5,  S.  43.
54  Ebd,  A  1  -  A  5.  Hier  keine  Einzelnachweise.  Entsprechendes  gilt  für  die  Rechnungen  von
Oberlinxweiler;  siehe  SCHWiNGEL  (wie  Anm.  2);  Mayer,  Einwohner  (wie  Anm.  4).  Einen
  Schulmeister  bestallte  die  Gemeinde  bereits  seit  1638.  Zwischen  1779  und  1816  hatte
  der  aus  Roden  stammende  Peter  Weisgerber  die  Schulmeistersteile  inne,  S.  91.

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