departements in ihr Amt eingeführt, das bis 1814 Bestand hatte und zu dem der
größte Teil des heutigen Saarlandes zählte19. Obwohl die Saarregion seit 1794
überwiegend französisch kontrolliert war, trugen die Einwohner auch in Zeiten geringerer
militärischer Aktivität weiter die Lasten des Krieges. Saarwellingen lag
während der entscheidenden Kriegsjahre unmittelbar im Aufmarschgebiet der
Franzosen, die von Saarlouis aus operierten, ebenso bezogen sich Kriegshandlungen
der Alliierten auf die Festung.
(2) Die Gemeinderechnungen in Saarwellingen, erhalten für die Jahre 1794 bis
1798 mit einer Unterbrechung von Februar bis Juli 1795, wobei auch Belange von
1793 noch eine Rolle spielen, spiegeln die Kriegsbedingungen wider. Die Rechnungslegung
war, wie in den Zeiten des Alten Reiches, Aufgabe des Hameiers20.
Dieses Amt wurde jährlich durch Wahl der Gemeindemitglieder vergeben und von
der Herrschaft bestätigt. Ob dies zur Revolutionszeit geschah, lässt sich nicht feststellen,
Kontakte zur alten Herrschaft sind darin nicht nachweisbar. Zu den Amtsgeschäften
gehörte die Kontrolle der Banngrenzen, die Überwachung von Abgaben
und Zehntzahlungen; die Freigabe der Feldflur, die Besoldung der Gemeindehirten
und vor allem die jährlich offengelegte Gemeinderechnung mit Einnahmen und
Ausgaben.
Zwischen 1794 und 1798 wiesen die Gemeinderechnungen fünf unterschiedliche
Personen für das Amt des Hameiers aus: 5.3.1794-18.2.1795 Johannes Kessler,
24.6.1795-25.12.1795 Michael Müller, 25.12.1795-24.6.1796 Nikolaus Puhl, genannt
Kläß, 1797 der Schmied Peter Müller, 1798 Heinrich Schäfer. Die Rechnungen
wurden vom Meier der Gemeinde, den die Herrschaft eingesetzt hatte, und von
den Gemeindeschöffen gegengezeichnet, gelegentlich noch mit Handzeichen, in
der Regel aber mit eigenhändiger Unterschrift.
Die erhaltenen Rechnungen von 1794/95 bis 1798 liegen in der Schnittstelle
zum Übergang in die französische Herrschaft und Verwaltung, und sie sind von
den Kriegsbedingungen geprägt, umso mehr, als sie kein persönliches Zeugnis darstellen
und daher nicht von subjektiven Erlebnissen, Erinnerungen und Deutungen
beeinflusst sind, sondern nüchtern tabellarisch subsummieren. Sie erfassen nummeriert
fortlaufend, getrennt nach Einnahmen und Ausgaben, alle finanziellen Akte
der Gemeinde, ohne Datum und nicht in Sachgebiete unterteilt, allerdings wurde
1794/95 eine zusätzliche Rubrik Sonderkasse wegen der Besatzung geführt, welche
Einnahmen und Ausgaben wegen Asiege (Belagerung) auflistete.
Mit den in dieser Sonderkasse aufgeführten Posten wird die kriegsbedingte wirtschaftliche
Verklammerung mit der französischen Festung Saarlouis unmittelbar
deutlich. Insgesamt 1000 Livres Einnahmen für nach Saarlibre geliefertes Korn
werden aufgeführt, dazu 300 Livres für Fuhren nach Trier, die im Auftrag des
|y STEIN, Eingliederung (wie Anm. 3), S. 180f, 192-199 mit Abbildungen von Briefköpfen
der französischen Verwaltung.
211 Zum Folgenden vgl. Mayer, Gemeinderechnungen (wie Anm. 2), A 1 - A 5, Transkription,
Vorbemerkungen, S. 1. Oberlinxweiler folgte gleichfalls dieser Praxis bis 1793, siehe
Schwingel (wie Anm. 2), S. 162-178, 161 und 224 Abbildung des Originals. Erste
Posten der Rechnung, die auf den Krieg hinweisen, finden sich dort ab 1793 vereinzelt
für Armeefuhren, Abgaben an preußische und sächsische Kriegstruppen oder als Tagelohnauszahlungen
für Gemeindemitglieder für Dienste an Militärs, ebd. S. 178-181.
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