Full text : Historische Blicke auf das Land an der Saar

Saarbrücker  Gymnasium.  Von  1808  bis  1834  hatte  Zimmermann  auch  die  Leitung
des  Gymnasiums  in  seinen  Händen.
Die  französischen  Revolutionstruppen  hatten  1793  nicht  nur  den  Fürsten
Ludwig  von  Nassau-Saarbrücken  vertrieben,  sondern  auch  die  alte  Nassau-Saarbrückische
  Landeskirche  zerschlagen.  Seit  1800  gab  es  das  Arrondissement  de
Sarrebruck  mit  den  Kantonen  Saarbrücken,  St.  Arnual,  Lebach,  Ottweiler,  St.  Wendel
  und  Waldmohr.  Die  evangelischen  Gemeinden  des  Departements  wurden  gemäß
  der  Organischen  Artikel  vom  8.  April  1802  verwaltungsmäßig  in  vier  Lokalkonsistorien
  zusammengefasst,  nämlich  in  drei  lutherische  (Saarbrücken,  St.
Johann  und  Ottweiler)  und  in  ein  reformiertes  (Saarbrücken).  Carl  Ludwig  Zimmermann
  übernahm  mit  dem  Titel  eines  Konsistorialpräsidenten  die  Leitung  des
reformierten  Konsistoriums.
Mit  dem  Wiener  Kongress  1815  fiel  das  Rheinland  an  das  Königreich  Preußen;
Saarbrücken  lag  im  Oberpräsidium  Koblenz  und  gehörte  zum  Regierungsbezirk
Trier.  Zimmermann  muss  soviel  Reputation  besessen  haben,  dass  ihm  der  außerordentliche
  Kommissar  des  Generalgouvemeurs  der  russischen  Besatzungsarmee,
Regierungsrat  Schnetzler,  mehr  zutraute  als  nur  die  kirchlichen  Amtsgeschäfte.
Am  23.  Juli  1815  erfolgte  seine  Ernennung  zum  Oberbürgermeister  von  Saarbrücken.
  Doch  war  die  Belastung  offenbar  zu  hoch,  denn  im  September  1816  verzichtete
  Zimmermann  mit  Billigung  der  Regierung  in  Trier  zugunsten  seines  Pfarrkollegen
  Johann  Friedrich  Köllners<’  aus  Malstatt,  der  bisher  das  Amt  des  Beigeordneten
  wahrgenommen  hatte.
Auf  Anordnung  des  Königlichen  Konsistoriums  in  Koblenz  vom  2.  Februar
1817  wurden  in  den  evangelischen  Gemeinden  an  der  Saar  Presbyterien  gebildet.
Die  lutherischen  Lokalkonsistorien  im  neuen  Landkreis  Saarbrücken  wurden  am
25.  Februar  zu  einer  Kreissynode  zusammengefasst,  während  die  beiden  reformierten
  Gemeinden  in  Saarbrücken  und  Ludweiler  mit  Stillschweigen  übergangen  wurden.
  Am  27.  August  1817  erging  in  Saarbrücken  der  Aufruf  zur  Saarbrücker  Union.
  Die  Formulierung  zur  Unionsurkunde  stammte  wohl  vom  dem  St.  Johanner
Konsistorialpräsidenten  Philipp  Friedrich  Gottlieb.  Sie  hielt  fest,  dass  die  ehemals
lutherischen  oder  reformierten  Gemeinden  solange  Bestand  haben  sollten,  solange
ihre  Pfarrstellen  besetzt  waren.  Bei  Vakanzen  aber  war  zu  prüfen,  welche  Pfarrei
womöglich  aufgehoben  werden  konnte.  Fortan  sollten  sich  die  ehemals  reformierten
  und  lutherischen  Pfarrer  bei  den  Abendmahlsfeiern  gegenseitig  assistieren  und
alles  thun,  was  sie  thun  können,  um  das  Band  der  Vereinigung  immer  fester  zu
knüpfen*1.
Im  Dezember  1817  wurden  die  bisherigen  Konsistorialpräsidenten  zu  Superintendenten
  ernannt;  sie  führten  das  Amt  alternierend  bis  zum  Ausscheiden  oder  bis
zum  Tod.  Durch  den  Tod  der  Kollegen  versah  der  vormals  reformierte  Superintendent
  Zimmermann  das  Amt  bis  zuletzt  und  berief  die  erste  Kreissynode  auf  der
Grundlage  der  neuen  Rheinisch-Westfälischen  Kirchenordnung  auf  den  13.  Mai
1835.  Diese  erste  Kreissynodaltagung  im  Gebäude  des  Gymnasiums  in  Saarbrü-Vgl.

  Joachim  Conrad,  Art.  Köllner,  Johann  Friedrich  (1764-1853),  in:  BBKL  23  (2004),
Sp.  829-837.
Vgl.  Ders.  (Hg.),  Die  Protokolle  der  alten  Kreissynode  Saarbrücken  1835-1897,  Bd.  1
(Schriftenreihe  des  Vereins  für  Rheinische  Kirchengeschichte  160,1),  Bonn  2002,  S.  198.

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