Saarbrücker Gymnasium. Von 1808 bis 1834 hatte Zimmermann auch die Leitung
des Gymnasiums in seinen Händen.
Die französischen Revolutionstruppen hatten 1793 nicht nur den Fürsten
Ludwig von Nassau-Saarbrücken vertrieben, sondern auch die alte Nassau-Saarbrückische
Landeskirche zerschlagen. Seit 1800 gab es das Arrondissement de
Sarrebruck mit den Kantonen Saarbrücken, St. Arnual, Lebach, Ottweiler, St. Wendel
und Waldmohr. Die evangelischen Gemeinden des Departements wurden gemäß
der Organischen Artikel vom 8. April 1802 verwaltungsmäßig in vier Lokalkonsistorien
zusammengefasst, nämlich in drei lutherische (Saarbrücken, St.
Johann und Ottweiler) und in ein reformiertes (Saarbrücken). Carl Ludwig Zimmermann
übernahm mit dem Titel eines Konsistorialpräsidenten die Leitung des
reformierten Konsistoriums.
Mit dem Wiener Kongress 1815 fiel das Rheinland an das Königreich Preußen;
Saarbrücken lag im Oberpräsidium Koblenz und gehörte zum Regierungsbezirk
Trier. Zimmermann muss soviel Reputation besessen haben, dass ihm der außerordentliche
Kommissar des Generalgouvemeurs der russischen Besatzungsarmee,
Regierungsrat Schnetzler, mehr zutraute als nur die kirchlichen Amtsgeschäfte.
Am 23. Juli 1815 erfolgte seine Ernennung zum Oberbürgermeister von Saarbrücken.
Doch war die Belastung offenbar zu hoch, denn im September 1816 verzichtete
Zimmermann mit Billigung der Regierung in Trier zugunsten seines Pfarrkollegen
Johann Friedrich Köllners<’ aus Malstatt, der bisher das Amt des Beigeordneten
wahrgenommen hatte.
Auf Anordnung des Königlichen Konsistoriums in Koblenz vom 2. Februar
1817 wurden in den evangelischen Gemeinden an der Saar Presbyterien gebildet.
Die lutherischen Lokalkonsistorien im neuen Landkreis Saarbrücken wurden am
25. Februar zu einer Kreissynode zusammengefasst, während die beiden reformierten
Gemeinden in Saarbrücken und Ludweiler mit Stillschweigen übergangen wurden.
Am 27. August 1817 erging in Saarbrücken der Aufruf zur Saarbrücker Union.
Die Formulierung zur Unionsurkunde stammte wohl vom dem St. Johanner
Konsistorialpräsidenten Philipp Friedrich Gottlieb. Sie hielt fest, dass die ehemals
lutherischen oder reformierten Gemeinden solange Bestand haben sollten, solange
ihre Pfarrstellen besetzt waren. Bei Vakanzen aber war zu prüfen, welche Pfarrei
womöglich aufgehoben werden konnte. Fortan sollten sich die ehemals reformierten
und lutherischen Pfarrer bei den Abendmahlsfeiern gegenseitig assistieren und
alles thun, was sie thun können, um das Band der Vereinigung immer fester zu
knüpfen*1.
Im Dezember 1817 wurden die bisherigen Konsistorialpräsidenten zu Superintendenten
ernannt; sie führten das Amt alternierend bis zum Ausscheiden oder bis
zum Tod. Durch den Tod der Kollegen versah der vormals reformierte Superintendent
Zimmermann das Amt bis zuletzt und berief die erste Kreissynode auf der
Grundlage der neuen Rheinisch-Westfälischen Kirchenordnung auf den 13. Mai
1835. Diese erste Kreissynodaltagung im Gebäude des Gymnasiums in Saarbrü-Vgl.
Joachim Conrad, Art. Köllner, Johann Friedrich (1764-1853), in: BBKL 23 (2004),
Sp. 829-837.
Vgl. Ders. (Hg.), Die Protokolle der alten Kreissynode Saarbrücken 1835-1897, Bd. 1
(Schriftenreihe des Vereins für Rheinische Kirchengeschichte 160,1), Bonn 2002, S. 198.
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