hanns Testament von 1563, das Kaiser Maximilian 11. am 9. Oktober 1570 bestätigt
hatte, Saarbrücken und Ottweiler. Nach der Homburger Erbteilung nahm Albrecht
seinen Sitz in Ottweiler und Philipp III. in Saarbrücken. Die Einführung des
Augsburger Bekenntnisses traf die Grafschaft nicht überraschend; schon lange
waren evangelische Geistliche in der Region tätig.
Graf Albrecht beauftragte Superintendent Stephani mit der Visitation in Ottweiler,
Magister Gebhard Beilstein tat gleiches in Saarbrücken. Die jungen Grafen förderten
den Übergang zum Luthertum, indem sie 1576 eine Kirchenordnung samt
Agende vorlegten, die sich stark an der theologisch von Martin Bucer geprägten
hessischen Ordnung orientierte. So gab es in Nassau-Saarbrücken von Anfang an
eine Konfirmation. Graf Albrecht wies seinem Superintendenten das Benediktinerinnenkloster
Neumünster als Wohnsitz an. Ihm fielen aber auch Aufgaben in den
rechtsrheinischen Besitzungen des Grafen zu. So hielt er jährlich die Synoden in
Weilburg ab. Als Hofprediger taufte er 1577 das elfte Kind des Grafen, Johann
Kasimir, traute die Gräfin Anna Amalia 1581, hielt im gleichen Jahr die Leichenfeier
für die Gräfin Juliane.
Die Arbeit des Superintendenten fand bald die Anerkennung seines Herrn: Graf
Albrecht belehnte Stephani und seine Frau am 23. Juli 1593 mit einem Stadthaus in
Ottweiler* 1 \ Im selben Jahr starb der Graf und wurde am 25. November 1593 in der
Abteikirche Neumünster beigesetzt; Superintendent Stephani hielt die Traueransprache,
die in Straßburg in Druck gegeben wurde16. Der Tod des Grafen war für
Stephani ein Einschnitt; Trotz der Belehnung in Ottweiler, die die jungen Grafen
Ludwig, Wilhelm und Johann Kasimir bestätigten, zog sich Stephani nach Weilburg
zurück. Die dortige Pfarrerschaft begrüßte die Rückkehr des Superintendenten.
Am 12. März 1602 starb in Saarbrücken Albrechts Bruder Graf Philipp III. ohne
legitime Nachkommen; Albrechts Sohn Ludwig erbte nun auch die Grafschaft
seines Saarbrücker Onkels und wurde durch Erbfolge nach und nach in den Besitz
sämtlicher Länder des walram’schen Stammes des Hauses Nassau versetzt. Graf
Ludwig griff auf den bewährten Laurentius Stephani zurück, der fortan in der
Funktion eines Generalsuperintendenten dem Kirchenwesen Vorstand. Nach 43
Jahren visitierte Stephani erstmals wieder die zu Saarbrücken gehörende Grafschaft
Saarwerden; in diesem entlegenen Teil der Herrschaft gehörten die welschen
Dörfer mit Duldung des Grafen dem reformierten Bekenntnis an17. 1609 ließ Graf
Ludwig die Nassau-Saarbrückische Kirchenordnung neu drucken und empfahl
Stephani, die Kirchenordnung regelmäßig von der Kanzel verkündigen zu lassen.
Laurentius Stephani war alt geworden; sein Sohn Martin assistierte ihm bei
vielen Amtsgeschäften18. Am 22. Februar 1615 wandte sich der Generalsuperintendent
an seinen Grafen mit der Bitte, von seinen Pflichten entbunden zu werden,
15 Bistumsarchiv Trier. Best. 71, 55 Nr. 10. Abschrift von Johann Anton Hansen, S. 189-191.
|fl Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden Abt. 130 II Herzoglich-Nassauisches Hausarchiv
Nr. 1891.
1 Johann Gustav Matthis, Die Leiden der Evangelischen in der Grafschaft Saarwerden,
Straßburg 1888, S. 30-32. Landesarchiv Saarbrücken. Best. ArchSlgHV B Nr. 50
Abschrift des Visitationsprotokolls von 1603.
IX Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden Abt. 150 Nr. 3828.
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