Full text : Historische Blicke auf das Land an der Saar

hanns  Testament  von  1563,  das  Kaiser  Maximilian  11.  am  9.  Oktober  1570  bestätigt
hatte,  Saarbrücken  und  Ottweiler.  Nach  der  Homburger  Erbteilung  nahm  Albrecht
seinen  Sitz  in  Ottweiler  und  Philipp  III.  in  Saarbrücken.  Die  Einführung  des
Augsburger  Bekenntnisses  traf  die  Grafschaft  nicht  überraschend;  schon  lange
waren  evangelische  Geistliche  in  der  Region  tätig.
Graf  Albrecht  beauftragte  Superintendent  Stephani  mit  der  Visitation  in  Ottweiler,
  Magister  Gebhard  Beilstein  tat  gleiches  in  Saarbrücken.  Die  jungen  Grafen  förderten
  den  Übergang  zum  Luthertum,  indem  sie  1576  eine  Kirchenordnung  samt
Agende  vorlegten,  die  sich  stark  an  der  theologisch  von  Martin  Bucer  geprägten
hessischen  Ordnung  orientierte.  So  gab  es  in  Nassau-Saarbrücken  von  Anfang  an
eine  Konfirmation.  Graf  Albrecht  wies  seinem  Superintendenten  das  Benediktinerinnenkloster
  Neumünster  als  Wohnsitz  an.  Ihm  fielen  aber  auch  Aufgaben  in  den
rechtsrheinischen  Besitzungen  des  Grafen  zu.  So  hielt  er  jährlich  die  Synoden  in
Weilburg  ab.  Als  Hofprediger  taufte  er  1577  das  elfte  Kind  des  Grafen,  Johann
Kasimir,  traute  die  Gräfin  Anna  Amalia  1581,  hielt  im  gleichen  Jahr  die  Leichenfeier
  für  die  Gräfin  Juliane.
Die  Arbeit  des  Superintendenten  fand  bald  die  Anerkennung  seines  Herrn:  Graf
Albrecht  belehnte  Stephani  und  seine  Frau  am  23.  Juli  1593  mit  einem  Stadthaus  in
Ottweiler* 1  \  Im  selben  Jahr  starb  der  Graf  und  wurde  am  25.  November  1593  in  der
Abteikirche  Neumünster  beigesetzt;  Superintendent  Stephani  hielt  die  Traueransprache,
  die  in  Straßburg  in  Druck  gegeben  wurde16.  Der  Tod  des  Grafen  war  für
Stephani  ein  Einschnitt;  Trotz  der  Belehnung  in  Ottweiler,  die  die  jungen  Grafen
Ludwig,  Wilhelm  und  Johann  Kasimir  bestätigten,  zog  sich  Stephani  nach  Weilburg
  zurück.  Die  dortige  Pfarrerschaft  begrüßte  die  Rückkehr  des  Superintendenten.
Am  12.  März  1602  starb  in  Saarbrücken  Albrechts  Bruder  Graf  Philipp  III.  ohne
legitime  Nachkommen;  Albrechts  Sohn  Ludwig  erbte  nun  auch  die  Grafschaft
seines  Saarbrücker  Onkels  und  wurde  durch  Erbfolge  nach  und  nach  in  den  Besitz
sämtlicher  Länder  des  walram’schen  Stammes  des  Hauses  Nassau  versetzt.  Graf
Ludwig  griff  auf  den  bewährten  Laurentius  Stephani  zurück,  der  fortan  in  der
Funktion  eines  Generalsuperintendenten  dem  Kirchenwesen  Vorstand.  Nach  43
Jahren  visitierte  Stephani  erstmals  wieder  die  zu  Saarbrücken  gehörende  Grafschaft
  Saarwerden;  in  diesem  entlegenen  Teil  der  Herrschaft  gehörten  die  welschen
Dörfer  mit  Duldung  des  Grafen  dem  reformierten  Bekenntnis  an17.  1609  ließ  Graf
Ludwig  die  Nassau-Saarbrückische  Kirchenordnung  neu  drucken  und  empfahl
Stephani,  die  Kirchenordnung  regelmäßig  von  der  Kanzel  verkündigen  zu  lassen.
Laurentius  Stephani  war  alt  geworden;  sein  Sohn  Martin  assistierte  ihm  bei
vielen  Amtsgeschäften18.  Am  22.  Februar  1615  wandte  sich  der  Generalsuperintendent
  an  seinen  Grafen  mit  der  Bitte,  von  seinen  Pflichten  entbunden  zu  werden,

15  Bistumsarchiv  Trier.  Best.  71,  55  Nr.  10.  Abschrift  von  Johann  Anton  Hansen,  S.  189-191.

|fl  Hessisches  Hauptstaatsarchiv  Wiesbaden  Abt.  130  II  Herzoglich-Nassauisches  Hausarchiv
  Nr.  1891.
1  Johann  Gustav  Matthis,  Die  Leiden  der  Evangelischen  in  der  Grafschaft  Saarwerden,
Straßburg  1888,  S.  30-32.  Landesarchiv  Saarbrücken.  Best.  ArchSlgHV  B  Nr.  50
Abschrift  des  Visitationsprotokolls  von  1603.
IX  Hessisches  Hauptstaatsarchiv  Wiesbaden  Abt.  150  Nr.  3828.

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