ren zwischen allen Ebenen dienten insbesonders reisende Juristen (Kommissare),
Notare und Gerichtsschreiber163.
Die konstatierte „Hexenpolitik“ ist mithin ein deutliches Indiz für die raumbildende
Kraft des „menschlichen Handelns“164 * - auch im „Saarraum“. Hier zeigten
sich Adelsfamilien wie die Zandt von Merl, von der Leyen, von Eltz oder von Sötern
als politisch ausgesprochen aktiv, sowohl als „kleine“ Herren wie auch als
Amtleute im Dienst der großen und mittleren Landesherrschaften - und dies oft in
Personalunion zur Quasi-Arrondierung ihrer Herrschaften. Nicht weniger wendig
gaben sich dabei geistliche Institutionen wie die Abtei Fraulautern oder die
Deutschordenskommende Beckingen. Die von adeligen Familien vorangetriebene
Herrschaftskonsolidierung und mithin der Aufstieg ihres Familien- und Klientelverbandes
bediente sich - neben anderen Instrumenten - eben auch der Hexereiverfahren
mit ihren nach innen wie nach außen gerichteten Ritualen der Machtund
Obrigkeitsdemonstration166. Bislang fehlen jedoch Untersuchungen, welche
die Netzwerke dieser Kleindynastien und ihr regionenübergreifendes Spiel um den
Ausbau von Macht, um Besitzgewinn und -erhalt und um Herrschaftsmelioration
unter Einschluss der jeweiligen Hexenpolitik in den Blick nehmen166. Dieser Forschungsansatz
führt Überlegungen von Alfred Heit und Franz Irsigler16 fort, nach
denen historische Räume generell durch menschliches Handeln, durch Kommunikation
und Interaktion, insbesondere durch eine bis in die Frühe Neuzeit noch als
personengebunden determinierte Herrschaftspraxis etabliert wurden.
Darüber hinaus müsste die gesamte Strafgerichtspraxis untersucht werden168,
um den Stellenwert der Hexenprozesse, die Netzwerke der beteiligten Amtleute,
Hochgerichtsherren und Notare oder Schreiber zu ermitteln und um festzustellen,
ob und mit welchen anderen herrschaftspolitischen Methoden die „Hexenpolitik“
flankiert wurde.
I6j So schon Voltmer, Konspiration (wie Anm. 113), S. 232.
164 Irsigler, Zentrum (wie Anm. 10), S. 24.
1(0 Besonderen Stellenwert hatten hier demonstrative Hinrichtungen, damit verbundene
Kämpfe um die Errichtung, Nutzung und Verwüstung von Galgenplätzen sowie die Kartierung
von Hinrichtungsstätten; vgl. Voltmer, Hochgerichte (wie Anm. 112), S. 480-485,
501-517. Zur Kartierung als Mittel der Raumerfassung vgl. auch Voltmer, Auflösung
(wie Anm. 157), S. 52.
166 Erste Ansätze zu einer Adelsgeschichte (allerdings vornehmlich im 18. Jahrhundert) des
„Saarraums“ liefert: Adel an der Grenze. Höfische Kultur und Lebenswelt im SaarLor-Lux-Raum
(1697-1815), hg. von Eva Labouvje, Saarbrücken 2009. - Vgl. auch: Adelige
Lebenswelten im Rheinland. Kommentierte Quellen der Frühen Neuzeit, hg. von Gudrun
Gersmann und Hans-Werner Langbrandtner, Köln und anderswo 2009.
16 Irsigler, Zentrum (wie Anm. 10), S. 24f.
lhS Mittlerweile sprechen sich viele Vertreter der modernen Hexenforschung dafür aus, die
a-historische Separierung der Hexen- von der übrigen Kriminaljustiz zu beenden. Vorbildlich
hier schon Elisabeth Biesel, Hexerei und andere Verbrechen. Gerichtspraxis in
der Stadt Toul um 1570-1630, in: Eiden/Voltmer, Hexenprozesse (wie Anm. 51), S.
123-169, sowie inzwischen Robert Zagolla, Folter und Hexenprozess. Die strafrechtliche
Spruchpraxis der Juristenfakultät Rostock im 17. Jahrhundert, Bielefeld 2007; Marianne
Sauter, Hexenprozess und Folter. Die strafrechtliche Spruchpraxis der Juristenfakultät
Tübingen im 17. und beginnenden 18. Jahrhundert, Bielefeld 2010.
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