Full text : Historische Blicke auf das Land an der Saar

ren  zwischen  allen  Ebenen  dienten  insbesonders  reisende  Juristen  (Kommissare),
Notare  und  Gerichtsschreiber163.
Die  konstatierte  „Hexenpolitik“  ist  mithin  ein  deutliches  Indiz  für  die  raumbildende
  Kraft  des  „menschlichen  Handelns“164 *  -  auch  im  „Saarraum“.  Hier  zeigten
sich  Adelsfamilien  wie  die  Zandt  von  Merl,  von  der  Leyen,  von  Eltz  oder  von  Sötern
  als  politisch  ausgesprochen  aktiv,  sowohl  als  „kleine“  Herren  wie  auch  als
Amtleute  im  Dienst  der  großen  und  mittleren  Landesherrschaften  -  und  dies  oft  in
Personalunion  zur  Quasi-Arrondierung  ihrer  Herrschaften.  Nicht  weniger  wendig
gaben  sich  dabei  geistliche  Institutionen  wie  die  Abtei  Fraulautern  oder  die
Deutschordenskommende  Beckingen.  Die  von  adeligen  Familien  vorangetriebene
Herrschaftskonsolidierung  und  mithin  der  Aufstieg  ihres  Familien-  und  Klientelverbandes
  bediente  sich  -  neben  anderen  Instrumenten  -  eben  auch  der  Hexereiverfahren
  mit  ihren  nach  innen  wie  nach  außen  gerichteten  Ritualen  der  Machtund
  Obrigkeitsdemonstration166.  Bislang  fehlen  jedoch  Untersuchungen,  welche
die  Netzwerke  dieser  Kleindynastien  und  ihr  regionenübergreifendes  Spiel  um  den
Ausbau  von  Macht,  um  Besitzgewinn  und  -erhalt  und  um  Herrschaftsmelioration
unter  Einschluss  der  jeweiligen  Hexenpolitik  in  den  Blick  nehmen166.  Dieser  Forschungsansatz
  führt  Überlegungen  von  Alfred  Heit  und  Franz  Irsigler16  fort,  nach
denen  historische  Räume  generell  durch  menschliches  Handeln,  durch  Kommunikation
  und  Interaktion,  insbesondere  durch  eine  bis  in  die  Frühe  Neuzeit  noch  als
personengebunden  determinierte  Herrschaftspraxis  etabliert  wurden.
Darüber  hinaus  müsste  die  gesamte  Strafgerichtspraxis  untersucht  werden168,
um  den  Stellenwert  der  Hexenprozesse,  die  Netzwerke  der  beteiligten  Amtleute,
Hochgerichtsherren  und  Notare  oder  Schreiber  zu  ermitteln  und  um  festzustellen,
ob  und  mit  welchen  anderen  herrschaftspolitischen  Methoden  die  „Hexenpolitik“
flankiert  wurde.

I6j  So  schon  Voltmer,  Konspiration  (wie  Anm.  113),  S.  232.
164  Irsigler,  Zentrum  (wie  Anm.  10),  S.  24.
1(0  Besonderen  Stellenwert  hatten  hier  demonstrative  Hinrichtungen,  damit  verbundene
Kämpfe  um  die  Errichtung,  Nutzung  und  Verwüstung  von  Galgenplätzen  sowie  die  Kartierung
  von  Hinrichtungsstätten;  vgl.  Voltmer,  Hochgerichte  (wie  Anm.  112),  S.  480-485,
  501-517.  Zur  Kartierung  als  Mittel  der  Raumerfassung  vgl.  auch  Voltmer,  Auflösung
  (wie  Anm.  157),  S.  52.
166  Erste  Ansätze  zu  einer  Adelsgeschichte  (allerdings  vornehmlich  im  18.  Jahrhundert)  des
„Saarraums“  liefert:  Adel  an  der  Grenze.  Höfische  Kultur  und  Lebenswelt  im  SaarLor-Lux-Raum
  (1697-1815),  hg.  von  Eva  Labouvje,  Saarbrücken  2009.  -  Vgl.  auch:  Adelige
Lebenswelten  im  Rheinland.  Kommentierte  Quellen  der  Frühen  Neuzeit,  hg.  von  Gudrun
Gersmann  und  Hans-Werner  Langbrandtner,  Köln  und  anderswo  2009.
16  Irsigler,  Zentrum  (wie  Anm.  10),  S.  24f.
lhS  Mittlerweile  sprechen  sich  viele  Vertreter  der  modernen  Hexenforschung  dafür  aus,  die
a-historische  Separierung  der  Hexen-  von  der  übrigen  Kriminaljustiz  zu  beenden.  Vorbildlich
  hier  schon  Elisabeth  Biesel,  Hexerei  und  andere  Verbrechen.  Gerichtspraxis  in
der  Stadt  Toul  um  1570-1630,  in:  Eiden/Voltmer,  Hexenprozesse  (wie  Anm.  51),  S.
123-169,  sowie  inzwischen  Robert  Zagolla,  Folter  und  Hexenprozess.  Die  strafrechtliche
  Spruchpraxis  der  Juristenfakultät  Rostock  im  17.  Jahrhundert,  Bielefeld  2007;  Marianne
  Sauter,  Hexenprozess  und  Folter.  Die  strafrechtliche  Spruchpraxis  der  Juristenfakultät
  Tübingen  im  17.  und  beginnenden  18.  Jahrhundert,  Bielefeld  2010.
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