Full text : Historische Blicke auf das Land an der Saar

Durchsetzung  ihrer  Gerichtsmaximen  auch  im  Hexenprozess  eine  gewisse  Strenge
zeigten155.  Noch  dezidierter  drang  der  Herzog  von  Pfalz-Zweibrücken  auf  die
Durchsetzung  der  Carolina.  Zwar  gab  es  im  Herzogtum  keine  spezifischen  Hexenprozessordnungen
  oder  Mandate  mit  Anweisungen,  wie  Hexenprozesse  zu  führen
seien,  jedoch  war  für  alle  Strafverfahren  ein  fester  Instanzenzug  vorgeschrieben.
Die  herzogliche  Kanzlei  erließ  Rechtsgutachten  zu  Verhaftung,  Verhör  und  Folter,
zum  Teil  mit  ausführlich  vorgegebenen  Fragekatalogen.  Insgesamt  verhielten  sich
die  Juristen  der  Kanzlei  abwartend  gegenüber  Hexereibezichtigungen  und  forderten
die  lokalen  Amtleute  zur  Mäßigung  auf.  Die  Durchsetzung  des  Reichsrechts  stieß  jedoch
  besonders  bei  kleinen  Hochgerichtsträgem  auf  größten  Widerstand156 159.  Ähnlich
gelagerte  Konflikte  zwischen  Unterherrschaften  und  Provinzialregierung  lassen  sich
während  der  Hexenverfolgungen  in  Luxemburg  und  Kurtrier  nachweisen'Ä
Offensichtlich  wurde  im  „Saarraum“  mit  Hexereiverfahren  kalkulierte  Politik
betrieben.  Gleichwohl  bedurfte  es  einer  weiteren,  gewissermaßen  zwischen  den
landesherrlichen,  hochgerichtlichen  und  lokalen  Ebenen  vermittelnden  „Akteursgruppe“:
  der  Notare  und  Gerichtsschreiber.  In  den  einzelnen  lokalen  Verfolgungsmilieus
  kam  diesen  juristischen  Spezialisten  eine  Schlüsselrolle  zu.  Ihr  formaljuristisches
  Know-How  wurde  von  den  Ausschüssen  und  Monopolen  benötigt,  um
die  gerichtsrelevanten  Klageschriften  aufsetzen  zu  können.  Darüber  hinaus  haben
sich  manche  Juristen  und  Schreiber  den  interessierten  Ausschüssen  angedient  und
ihnen  die  benötigten  relevanten  Informationen  zu  Aufbau  und  Inhalt  einschlägiger
Hexereianklagen  bereitgestellt1  ^  Notare  begründeten  darüber  hinaus  Haft-  und
Folterbefehle,  führten  Zeugenverhöre  durch,  berieten  lokale  Schöffenkollegien,  leiteten
  auch  die  Verhöre  der  Angeklagten,  mussten  zudem  das  gesamte  Verfahren
protokollieren  und  beglaubigen.  Als  Hüter  der  Prozessakten  waren  sie  stets  die  erste
  Stelle,  an  die  sich  private  Kläger  und  Klagekonsortien  wandten,  wenn  Extrakte
aus  Geständnissen  und  Besagungen  benötigt  wurden.  Die  Namen  der  in  den  Verfolgungen
  aktiven  Notare  und  Schreiber,  ihre  „Dienstorte“  und  ihren  Aktionsradius
zu  ermitteln,  dürfte  Erklärungen  dafür  bieten,  warum  und  wie  einschlägige  Hexerei-Imaginationen
  gewandert  sind.  Ihren  „gestalterischen“  Kräften  sollte  darüber
hinaus  noch  mehr  Aufmerksamkeit  geschenkt  werden.  Längst  wird  generell  Gerichtsakten
  mehr  quellenkritische  Vorsicht  entgegengebracht.  Ob  sie  sich  weiterhin
als  tragfähige  Quellen  für  die  Erforschung  von  „Volksglauben“  erweisen,  steht  im
Mittelpunkt  aktueller  interdisziplinärer  Diskussionen179.

155  Labouvie,  Zauberei  (wie  Anm.  22),  S.  47-49,  142f.,  153f.
156  Ebd.,  S.  46f.
157  Voltmer,  Bürgerkrieg  (wie  Anm.  113),  S.  75-91,  Dies.,  Kurtrier  zwischen  Konsolidierung
  und  Auflösung  (16.-18.  Jahrhundert),  in:  Schneider,  Geschichte  (wie  Anm.
126),  S.  38-54,  hier  S.  48.
158  Zusammenfassend  Rummel/Voltmer,  Hexen  (wie  Anm.  6),  S.  110-113.  -  Labouvie,
Zauberei  (wie  Anm.  22),  S.  97,  115-117,  verweist  ebenfalls  auf  die  Rolle  der  Notare,  besonders
  bei  der  Vermittlung  gelehrter  dämonologischer  Konzepte.
159  Vgl.  Norbert  Schindler,  Widerspenstige  Leute.  Studien  zur  Volkskultur  in  der  frühen
Neuzeit,  Frankfurt  am  Main  1992,  S.  260-262;  Rummel/Voltmer,  Hexen  (wie  Anm.  6),
S.  14-17;  Voltmer,  Netzwerk  (wie  Anm.  6),  S.  502-504;  Dies.,  Behind  the  „Veil  of  me¬214

            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.