Full text : Historische Blicke auf das Land an der Saar

dieser  nachgeordneten  Herren,  während  der  Pfalz-Zweibrückische  Lehnsherr  eine
ablehnende  Haltung  gegenüber  den  Verfolgungen  einnahm140.
In  den  buchstäblichen  Brennpunkten  der  „saarländischen“  Hexenverfolgungen
spielten  demnach  die  lokalen  Hochgerichtsherren  eine  entscheidende  Rolle.  Dabei
traf  die  Hexenpolitik  der  „kleinen“  Herren  auf  ein  dezidiertes  Verfolgungsdrängen
auf  Seiten  der  Bevölkerung.  Ohne  Zweifel  gaben  Petitionen  und  Supplikationen
„pro  Hexenjagd“  einen  wichtigen  Impuls  zur  Aufnahme  von  Verfahren141.  Hexenausschüsse
  besorgten  darüber  hinaus  -  nicht  selten  in  Anmaßung  obrigkeitlicher
Prärogativen  -  einen  Großteil  der  Voruntersuchung  durch  das  Beibringen  von  Anklagen,
  (vermeintlichen)  Indizien,  Besagungen  und  Zeugenaussagen.  Ihre  Vorabsprachen
  gewährleisteten  eine  Finanzierung  der  Verfahren;  bei  der  Verhaftung
und  Bewachung  der  Verdächtigen  dienten  sie  als  Büttel,  deren  polizeiliche  Funktionen
  nicht  selten  vom  Zender  übertragen  worden  waren.  Jedoch  repräsentierten
Ausschüsse  und  Supplikationen  im  Namen  der  gesamten  Gemeinde  tatsächlich
immer  nur  bestimmte  Interessen-  und  Akteursgruppen.  Der  nach  außen  und  nach
oben  unisono  artikulierte  Aufruf  zur  Hexenverfolgung  wurde  trotz  gegenteiliger
Behauptungen  nie  von  der  „gesamten“  Bevölkerung  getragen,  sondern  nur  von
durchsetzungsfähigen  und  interessengeleiteten  Gruppierungen,  die  sich  das
Schweigen  und  das  Mitlaufen  der  Mehrheit  zunutze  machten.  Die  soziale  Verortung
  der  Ausschussmitglieder  und  ihre  konkreten  Aktionen  fassen  sich  jedoch  gerade
  für  den  „Saarraum“  nur  schwer  ausmachen,  da  die  erhaltenen  Prozessakten
dazu  nur  wenige  Informationen  bieten142.
Die  kommunale  Beteiligung  an  den  Hexenjagden  trat  in  vielfältigen  Erscheinungsformen
  auf.  Generell  funktionierte  das  Ausschusswesen  in  den  Herrschaften
und  Territorien  im  Maas-Rhein-Mosel-Saar-Raum  zwar  ähnlich,  aber  nicht  gleichförmig.
  Es  wäre  irreführend,  es  als  ein  festgefügtes,  stets  den  gleichen  Regeln  folgendes
  gemeindliches  Instrument  kommunalistischer  Prägung  anzusehen.
Die  zugeschriebenen  oder  usurpierten  Kompetenzen  der  Ausschussmitglieder
blieben  jedoch  stets  abhängig  von  zwei  Faktoren:  erstens  von  der  Akzeptanz  im  eigenen
  lokalen,  dörflichen  oder  städtischen,  sozialen  Milieu  sowie  von  der  Legitimation,
  welche  die  Ausschussmitglieder  aus  der  jeweiligen  politischen  Verfasstheit
ihrer  Gemeinden  zogen.  Dieses  konstitutive  Moment  der  Ausschussbildung  ist  insgesamt
  noch  zu  wenig  erforscht.  Neben  der  gewohnheitsrechtlich  und  meist  genossenschaftlich
  begründbaren  Basis  der  Ausschüsse  blieb  zweitens  der  politisch-gerichtsrechtliche
  Spielraum  entscheidend,  den  ihnen  die  Obrigkeit  einräumte.  Loi4il

  Hoppstädter,  Hexenverfolgungen  (wie  Anm.  33),  S.  24lf.;  Labouvie,  Zauberei  (wie
Anm,  22),  S.  276,  Anm.  134.
141  Vgl.  Rita  Voltmer  und  Shigeko  Kobayashi,  Supplikationen  und  Hexereiverfahren  im
Westen  des  Alten  Reichs  -  Stand  und  Perspektiven  der  Forschung,  in:  Kurtrierisches
^  Jahrbuch  51  (2011),  S.  247-269,  besonders  S.  253-256,  266f.
I4‘  Quint,  Hexenverfolgungen  (wie  Anm.  111),  S.  11.-  Während  in  Kurtrier  die  nur  fragmentarisch
  überlieferten  Quellen  ähnlich  schweigen  wie  für  den  „Saarraum“,  lassen  sich
für  die  Mitglieder  der  Hexenausschüsse  und  Monopole  in  den  kurtrierischen  Kondominien,
  in  St.  Maximin  oder  in  Luxemburg  aufgrund  der  sehr  guten  Überlieferungslage  detailliertere
  Angaben  machen;  vgl.  generell  Rummel,  Bauern  (wie  Anm.  82).  S.  276-294;
Voltmer,  Monopole  (wie  Anm.  51),  S.  38-55.

211
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.