europäischen Verfolgungen überhaupt festzustellen1“0. Der kurtrierisehe Amtmann
auf der Grimburg, Johann Zandt von Merl, gleichzeitig auch Trierer Statthalter und
Amtmann in Pfalzel, muss ebenfalls als ein engagierter Hexenverfolger bezeichnet
werden1'1. Vertreter der Familie von Sötern finden sich immer wieder involviert in
die Hexenjagden im „Saarraum“, so beispielsweise als lokale Gerichtsherren am
Hochgericht Neunkirchen/Nahe oder als Amtleute in kurtrierischen und lothringischen
Diensten120 122. Im Hochgericht Mandern-Niederkell konnten die nachweisbaren
Hexenausschüsse demnach mit den offenen Ohren aller vier Herren (und ihrer Vertreter)
rechnen, wenn es galt, angeblich landschädliche Hexen zu verfolgen und
damit auch noch herrschaftliches Prestige zu gewinnen.
Ein ähnlicher Hintergrund ist im Amt Blieskastel anzunehmen, das von 1553 bis
1634 an Nassau-Saarbrücken verpfändet war. Innerhalb des Amtes besaßen auch
noch andere Herren Rechte, so beispielsweise am fünf Ortschaften umfassenden
Hof Wölferdingen die Junker von Heimstatt und die Grafen von der Leyen (Bannrechte)
sowie die Grafen von Eberstein (Vogteirechte)123. Die Überlieferung eines
Hexenprozesses gegen vier Frauen aus Wustweiler (Weiler) 1599 verdankt sich einem
hier angesiedelten herrschaftlichen Kompetenzstreit in Strafsachen, und es
liegt nahe, schon die Zulassung der Hexereiverfahren im herrschaftlich-politischen
Konfliktfeld zu sehen, wie im übrigen auch die Fragmente zu Hexereiverfahren aus
Blickweiler (1570), Reinheim (1593) und Glanmünchweiler (1594)124. Ob alle von
Labouvie angeführten 20 Verfahren12" im eigentlich nassau-saarbrückisch und
nicht kurtrierisch zu nennenden Amt Blieskastel einen solche Hintergrund haben,
müsste noch näher untersucht werden.
Gerade für das Kondominium Merzig-Saargau und das Nalbacher Tal zeichnet
sich ab, dass auch hier die Grenzlage beziehungsweise die herrschaftliche Gemengelage
einen möglichen Hintergrund der Verfolgungsverdichtung ausmachte. Vor
allem spielten Konflikte zwischen Lothringen und Kurtrier eine Rolle120. Ähnliches
ist für die Abteien Wadgassen und Fraulautern zu vermuten, wo es Streitigkeiten
zwischen den Saarbrücker Grafen und Lothringen um die Landeshoheit gab. 15S1
trat Graf Philipp III. von Nassau-Saarbrücken unter anderem die Hoheitsrechte an
120 Zu den Vorgängen in St. Maximin vgl. Voltmer, Einleitung (wie Anm. 119); Dies., St.
Maximin, Prince-abbey of, in: Golden, Encyclopedia (wie Anm. 23), Bd. 4, S. 1082-1083.
121 Zu Zandts Rolle in den Hexenjagden der Stadt Trier wie auch der Ämter Grimburg und
Pfalzel vgl. Voltmer, Herrschaftskrise (wie Anm. 113); Dies., Konspiration (wie Anm.
113), S. 236-238; Dillinger, Leute (wie Anm. 85), S. 319-322.
122 Vgl. Hiegel, Bailliage d’Allemagne (wie Anm. 34), S. 194; Hoppstädter, Hexenverfolgungen
(wie Anm. 33), S. 241; Labouvie, Zauberei (wie Anm. 22), S. 127f., 143.
123 Krämer, Hexenverbrennung (wie Anm. 40), S. 41.
124 Krämer, Hexenprozesse (wie Anm. 53), S. 79-103.
2" Labouvie, Rekonstruktion (wie Anm. 71), S. 56.
12(1 Vgl. Rita Voltmer, Die Hexenverfolgungen im Raum des Erzbistums (15.-17. Jahrhundert),
in: Geschichte des Bistums Trier Bd. 3: Kirchenreform und Konfessionsstaat 1500-1801,
hg. von Bernhard Schneider, Trier 2010, S. 709-749, hier S. 735-737.