Full text : Historische Blicke auf das Land an der Saar

niai  verwalteten  Hochgerichts  Mandern-Niederkell00.  Welche  Grimburger  Prozesse
in  die  Liste  der  kurtrierischen  Verfahren  bei  Dillinger  eingeflossen  sind,  lässt  sich
nicht  nachvollziehen,  weil  dort  weder  Hochgerichte  noch  Ämter  oder  Namen  genannt
  werden99 100.  Höchst  unsicher  bleiben  die  statistischen  Angaben  allemal,  da
auch  aus  dem  Amt  Grimburg  kein  einziges  Hexenprozessprotokoll  überliefert  ist
und  die  bekannten  Verfahren  nur  aus  den  Akten  verschiedener  Hoheitsstreitigkeiten
  erschlossen  werden  konnten101.  Ähnlich  unübersichtlich  gestaltet  sich  die  Klärung
  der  „nackten“  Verfolgungsdaten  für  die  spätere  Reichsherrschaft  Dagstuhl102.
Auch  für  das  Herzogtum  Lothringen  mit  der  bailliage  d’Allemagne  und  den  beanspruchten
  Gebieten  im  „Saarraum“  fehlt  es  trotz  zahlreicher  verdienstvoller  Arbeiten
  an  einer  neueren  Darstellung103,  deren  klare  Zuordnung  der  Verfahren  nach
Datum,  Namen,  Hochgerichten,  Ämtern  und  Archivnachweisen  eine  Grundlage  für
weitere,  vergleichende  Forschungen  bieten  könnte104.  Als  Beispiel  sei  hier  nur  auf
das  verfolgungsintensive  office  Vaudrevange  hingewiesen.  Hoppstädter  zählte  für
dieses  Hochgericht  zwischen  1581  und  1632  mindestens  42  Hinrichtungen,  zuzüglich
  sieben  weitere  unsichere  Verfahren105.  Hiegel  sprach  hingegen  von  55  Hinrichtungen
  bei  insgesamt  74  angeklagten  Personen106.  Labouvie  konnte  für  das  gesamte
Amt  Wallerfangen  100  Verfahren  (gegen  70  Frauen,  14  Männer  und  16  nicht  spezifizierte
  Personen)  ermitteln;  davon  entfielen  auf  Einwohner  aus  Wallerfangen
selbst  36  Hexenprozesse,  von  denen  allein  25  zwischen  1587  und  1605  geführt
wurden107.  Eine  detaillierte  vergleichende  Zusammenführung  und  Abwägung  dieser
  Ergebnisse  bleibt  allerdings  unmöglich:  Hoppstädter  führt  zwar  die  von  ihm  gefundenen
  Wallerfanger  Verfahren  mit  Wohnort,  Name  und  Archivsignatur  an,
Hiegel  liefert  auch  eine  (vollständige?)  Aufzählung  der  Namen,  gefunden  in  der
Sekundärliteratur  und  in  den  Archives  départementales  de  Meurthe-et-Moselle,  al¬99

  Lauer,  Hexenprozesse  (wie  Anm.  90),  S.  61.
100  Dillinger,  Leute  (wie  Anm.  85),  S.  97-99.
11,1  Lauer,  Hexenprozesse  {wie  Anm.  90),  S.  63.
102  Vgl.  hier  Anm.  90.
I(b  Als  Zusammenfassungen  des  bisherigen  Kenntnisstandes  vgl.  Elisabeth  Biesel,  Lothringen
  -  Hexenverfolgungen.  Aus:  Lexikon  zur  Geschichte  der  Hexenverfolgung,  hg.  von
Gudrun  Gersmann,  Katrin  Moeller  und  Jürgen  Michael  Schmidt,  in:  historicum.net,
URL:  http://www.historicum.net/no_cache/persistent/artikel/1623/  <17.  03.  2012>;
William  Monter,  Lorraine,  duchy  of,  in:  Golden,  Encyclopedia  (wie  Anm.  23),  Bd.  3,
S.  667-669.
104  Jacques  Rœhrig  stellt  zwar  in  seiner  knappen  Gesamtdarstellung  eine  Übersichtskarte  mit
den  Verfolgungsverdichtungen  sowie  ein  alphabetisch  aufgebautes  „mémorial  des  sorcières4
  de  Lorraine“  zur  Verfügung,  in  dem  Name,  Herkunftsort,  Alter,  Prozessjahr  und
Verhandlungsort  genannt  werden,  gleichwohl  mangelt  es  leider  neben  den  exakten  Archivnachweisen
  an  einem  erschließenden  Register;  Jacques  Rœhrig,  À  mort,  la  sorcière!
Sorcellerie  et  répression  en  Lorraine,  XVf-XVIf  siècles,  Strasbourg  2007.  Das  mémorial
  wird  als  breite  Fusszeile  über  die  gesamten  Seiten  des  Textes  geführt.
105  Hoppstädter,  Hexenverfolgungen  (wie  Anm.  33),  S.  257-264.  -  Einige  Aktenstücke  zu
den  Hexenprozessen  in  Wallerfangen  liefert  auch  Theodor  Liebertz,  Wallerfängen  und
seine  Geschichte,  Wallerfängen  1953,  S.  134-141.
106  HlEGEL,  Bailliage  d’Allemagne  (wie  Anm.  34),  S.  218.
107  Labouvie,  Rekonstruktion  (wie  Anm.  71),  S.  50,  56.
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