niai verwalteten Hochgerichts Mandern-Niederkell00. Welche Grimburger Prozesse
in die Liste der kurtrierischen Verfahren bei Dillinger eingeflossen sind, lässt sich
nicht nachvollziehen, weil dort weder Hochgerichte noch Ämter oder Namen ge¬
nannt werden99 100. Höchst unsicher bleiben die statistischen Angaben allemal, da
auch aus dem Amt Grimburg kein einziges Hexenprozessprotokoll überliefert ist
und die bekannten Verfahren nur aus den Akten verschiedener Hoheitsstreitigkei¬
ten erschlossen werden konnten101. Ähnlich unübersichtlich gestaltet sich die Klä¬
rung der „nackten“ Verfolgungsdaten für die spätere Reichsherrschaft Dagstuhl102.
Auch für das Herzogtum Lothringen mit der bailliage d’Allemagne und den be¬
anspruchten Gebieten im „Saarraum“ fehlt es trotz zahlreicher verdienstvoller Ar¬
beiten an einer neueren Darstellung103, deren klare Zuordnung der Verfahren nach
Datum, Namen, Hochgerichten, Ämtern und Archivnachweisen eine Grundlage für
weitere, vergleichende Forschungen bieten könnte104. Als Beispiel sei hier nur auf
das verfolgungsintensive office Vaudrevange hingewiesen. Hoppstädter zählte für
dieses Hochgericht zwischen 1581 und 1632 mindestens 42 Hinrichtungen, zuzüg¬
lich sieben weitere unsichere Verfahren105. Hiegel sprach hingegen von 55 Hinrich¬
tungen bei insgesamt 74 angeklagten Personen106. Labouvie konnte für das gesamte
Amt Wallerfangen 100 Verfahren (gegen 70 Frauen, 14 Männer und 16 nicht spe¬
zifizierte Personen) ermitteln; davon entfielen auf Einwohner aus Wallerfangen
selbst 36 Hexenprozesse, von denen allein 25 zwischen 1587 und 1605 geführt
wurden107. Eine detaillierte vergleichende Zusammenführung und Abwägung die¬
ser Ergebnisse bleibt allerdings unmöglich: Hoppstädter führt zwar die von ihm ge¬
fundenen Wallerfanger Verfahren mit Wohnort, Name und Archivsignatur an,
Hiegel liefert auch eine (vollständige?) Aufzählung der Namen, gefunden in der
Sekundärliteratur und in den Archives départementales de Meurthe-et-Moselle, al¬
99 Lauer, Hexenprozesse (wie Anm. 90), S. 61.
100 Dillinger, Leute (wie Anm. 85), S. 97-99.
11,1 Lauer, Hexenprozesse {wie Anm. 90), S. 63.
102 Vgl. hier Anm. 90.
I(b Als Zusammenfassungen des bisherigen Kenntnisstandes vgl. Elisabeth Biesel, Lothrin¬
gen - Hexenverfolgungen. Aus: Lexikon zur Geschichte der Hexenverfolgung, hg. von
Gudrun Gersmann, Katrin Moeller und Jürgen Michael Schmidt, in: historicum.net,
URL: http://www.historicum.net/no_cache/persistent/artikel/1623/ <17. 03. 2012>;
William Monter, Lorraine, duchy of, in: Golden, Encyclopedia (wie Anm. 23), Bd. 3,
S. 667-669.
104 Jacques Rœhrig stellt zwar in seiner knappen Gesamtdarstellung eine Übersichtskarte mit
den Verfolgungsverdichtungen sowie ein alphabetisch aufgebautes „mémorial des sorci¬
ères4 de Lorraine“ zur Verfügung, in dem Name, Herkunftsort, Alter, Prozessjahr und
Verhandlungsort genannt werden, gleichwohl mangelt es leider neben den exakten Ar¬
chivnachweisen an einem erschließenden Register; Jacques Rœhrig, À mort, la sorcière!
Sorcellerie et répression en Lorraine, XVf-XVIf siècles, Strasbourg 2007. Das mémori¬
al wird als breite Fusszeile über die gesamten Seiten des Textes geführt.
105 Hoppstädter, Hexenverfolgungen (wie Anm. 33), S. 257-264. - Einige Aktenstücke zu
den Hexenprozessen in Wallerfangen liefert auch Theodor Liebertz, Wallerfängen und
seine Geschichte, Wallerfängen 1953, S. 134-141.
106 HlEGEL, Bailliage d’Allemagne (wie Anm. 34), S. 218.
107 Labouvie, Rekonstruktion (wie Anm. 71), S. 50, 56.
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