dings ging die Forschung in den benachbarten Räumen weiter, wobei es teilweise
zu Überschneidungen kam. So publizierte Johannes Dillinger 1999 seine im Jahr
zuvor abgeschlossene Dissertation zu den Hexenverfolgungen in Kurtrier und in
Schwäbisch-Österreich* 82 *. Zu den genuin kurtrierischen Ämtern im „Saarraum“
konnte er keine wesentlich neuen Ergebnisse vorweisen. Dies lag am Quellenschwund,
aber auch daran, dass Labouvies Qurisdiktionelle Definition der Untersuchungsgebiete“
abwich von jener, die Dillinger selbst getroffen hatte. So konnte
er ihre Angaben zu Prozessen in Blieskastel und St. Wendel „nicht näher spezifizieren“86.
Zu Blieskastel griff Dillinger auf das von Wolfgang Krämer publizierte
Prozessfragment zurück87. Schon Hoppstädter hatte die Überlieferungslücken
für das Amt Saarburg beklagt und nur auf eine Hinrichtung verweisen können88.
Dillinger machte deshalb hier nur wenige Ergänzungen89. Bezüglich des
Amtes Grimburg stützte er sich auf die statistischen Angaben von Dittmar Lauer90.
Robin Briggs, englischer Spezialist für die lothringischen Hexenverfolgungen,
führte die Ergebnisse von Hiegel und Labouvie für den östlichen, deutschsprachigen
Rand des Herzogtums (die bailliage d’Allemagne sowie das Kondominium
Merzig-Saargau) als Vergleichsmaterial an91. Da seine Forschungen kaum die
deutschsprachigen Gebiete Lothringens berührten, obwohl das office Vaudrevange
(Amt Wallerfangen) neben Blämont und St. Die zu den verfolgungsintensivsten
Ämtern gehörte, kam es zu keinen Überschneidungen92. Immerhin regte Briggs
Saarpfalz. Blätter für Geschichte und Volkskunde 94 (2007), S. 52-56. - Eine Ausnahme
ist der Beitrag von Elmar Schmitt, Ein Primsweiler Hexenprozess aus dem Jahre 1614,
in: Schmelzer Heimathefte 16 (2004), S. 39-71; hier wird ein bislang nur am Rande erwähntes
Verfahren zur Kenntnis gebracht. Schmitt (S. 48 und 51) hängt dem inzwischen
enttarnten Mythos um die angeblichen „Keltensteine“ auf dem Hoxberg an; vgl. grundsätzlich
Dillinger, Tradition (wie Anm. 37).
82 Johannes DILLINGER, „Böse Leute“. Hexenverfotgungen in Schwäbisch-Österreich und
Kurtrier im Vergleich, Trier 1999. - Die Arbeit wurde betreut von Helga Schnabel-Schüfe
und Franz Irsigler; Dillinger, dem das Archiv des Trierer Arbeitskreises mit den
bis dahin erstellten Transkriptionen der Trierer und Maximiner Hexenprozesse zur Verfügung
gestellt wurde, ist auch gleichzeitig Mitglied im AKIH.
88 Dillinger, Leute (wie Anm 85), S. 100, besonders Anm. 7,
87 Ebd., S. 111, Anm. 25. Es handelt sich dabei nicht um ein „fast vollständig überliefertes
Prozessprotokoll“, sondern lediglich um das protokollierte Verhör unter der Folter. Alle
anderen Teile fehlen, es liegt noch nicht einmal ein Urteil vor.
88 Hoppstädter, Hexenverfolgungen (wie Anm. 33), S. 237.
89 Zu Hexereiverfahren im Amt Saarburg vgl. auch Gerhard Martini, Etliche weiber von
Greimerath der zauberey berüchtiget, in: Hochwälder Geschichtsblätter 5 (1993), S. 43-45.
911 Dillinger, Leute (wie Anm. 85), S. 100, Anm. 7. - Während Labouvie für das Hochgericht
Dagstuhl/Wadem 48 und für Schwarzenburg (!) 47 Prozesse zählte, gab Lauer insgesamt
99 Prozesse für die Hochgerichte von Dagstuhl an, darunter 56 für Schwarzenberg-Weierweiler,
41 für Dagstuhl-Wadern und zwei im Hochgericht Lockweiler; Labouvie,
Rekonstruktion (wie Anm. 71), S. 56, Dittmar Lauer, Hexenprozesse im Hochwald,
in: Franz und andere, Hexenprozesse (wie Anm. 71), S. 59-68, hier S. 61.
91 Als einen gelungenen Überblick zum Stand der Hexenforschung in Lothringen vgl.
Briggs, Witches (wie Anm. 56), S. 1-5.
92 Vgl. die Karte zur relativen Verfolgungsdichte in Lothringen:
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