Eindeutiger als Hoppstädter konnte Labouvie die Gemeinden als „Initiatoren
und Betreiber der ländlichen Hexenverfolgungen“ benennen, wobei die spezifische
ländliche Hexenvorstellung ein Motor der Hexenjagden bis ins 17. Jahrhundert
blieb81. Die gleichzeitig erschienene Dissertation von Walter Rummel zu kurtrierischen
Kondominien und zur Hinteren Grafschaft Sponheim vermochte auf einer
weitaus günstigeren Quellenlage, das Bild der dörflichen Hexenjäger wesentlich zu
akzentuieren und die politische wie gesellschaftliche Brisanz der Ausschüsse herauszuarbeiten:
Die lediglich eine durchsetzungstähige Gruppe (oft von „Aufsteigern“)
innerhalb der Dorfgemeinschaft repräsentierenden Ausschussmitglieder
nutzten ihre Machtposition und ihre gewonnene lokale Autonomie zum Ausfechten
innerdörflicher Feindschaften und zur Befriedigung eigennütziger Interessen.
Rummel betonte außerdem, dass die Hexenausschüsse mit den lokalen Hochgerichtsherren
und Amtleuten oft ein fatales Bündnis eingingen82 83. Labouvie unterstrich
überdies das finanzielle Interesse der Hochgerichtsherren an möglichen Konfiskationen82.
Aus der Fülle ihrer Forschungen publizierte Eva Labouvie nachgehend eine hier
nicht zu referierende Vielzahl an Zeitschriften- und Buchbeiträgen, in denen vor
allen Dingen die „soziale Logik“ des dörflichen Hexenglaubens und die Multifunktionalität
der Hexereibeschimpfung beziehungsweise der Ausgrenzung und
Vernichtung bestimmter Dorfgenossen als „Hexen“ mitsamt den genderspezifischen
Konnotationen herausgestellt wurden. Vor dem Hintergrund der bekannten
Krisen des 16. und 17. Jahrhunderts erhielt der zunächst obrigkeitlich propagierte
neue Hexenglaube, rezipiert, eingepasst und modifiziert im Rahmen der ländlichen
Magievorstellungen, eine Anklagen und Prozesse auslösende Relevanz. Zugleich
räumten Labouvie wie Rummel und andere Vertreter der modernen Hexenforschung
dezidiert mit den alten Vorstellungen vom „Hexenwahn“ auf.
Damit schien die Erforschung der Hexenverfolgungen im „Saarraum“ abgeschlossen,
zumal neue, ungesichtete Quellen kaum zu erwarten blieben84. Aller¬81
Labouvie, Zauberei (wie Anm. 22), S. 260-265.
Seine bahnbrechenden Beobachtungen übertrug er auf das Kurfürstentum Trier, wo der
allgemeine Aktenverlust eine gründliche Analyse der Hexenverfolgung ungemein erschwert;
vgl. unter anderem Walter Rummel, Bauern, Herren und Hexen. Studien zur
Sozialgeschichte sponheimischer und kurtrierischer Hexenprozesse 1574-1664, Göttingen
1991; Ders., Phasen und Träger kurtrierischer und sponheimischer Hexenverfolgungen,
in: Hexenglaube und Hexenprozesse im Raum Rhein-Mosel-Saar, hg. von Günther
Franz und Franz Irsiüler, Trier 21996, S. 255-331; Walter Rummel, Das .ungestüme
Umherlaufen1 der Untertanen. Zum Verhältnis von religiöser Ideologie, sozialem
Interesse und Staatsräson in den Hexenverfolgungen im Rheinland, in: Rheinische Vierteljahrsblätter
67 (2003), S. 121-161, sowie Ders., So mögte auch eine darzu kommen, so
mich belädiget. Zur sozialen Motivation und Nutzung von Hexereianklagen, in: Hexenverfolgung
und Herrschaftspraxis, hg. von Rita Voltmer, Trier 2005, S. 205-227.
83 Labouvie, Zauberei (wie Anm. 22), S. 151-154.
84 Selbst die neuesten, in heimatkundlichen Zeitschriften erscheinenden Aufsätze beziehen
sich in der Regel nur auf das schon bereitgestellte Material; vgl. Joachim Conrad, Hexenverfolgung
an der Saar, in: Zur Geschichte des Warndts 2 (2010), S. 17-25; Ludwig
Hoffmann, Hexenprozesse im kurtrierischen Amt Blieskastel 1570 und 1593, in:
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