Full text : Historische Blicke auf das Land an der Saar

zum  überregionalen,  inter-räumlichen  Vergleich  eröffnete  Allerdings  fehlte  eine
kartographische  Darstellung  des  Untersuchungsraumes  wie  auch  eine  entsprechende
  zeichnerische  Umsetzung  der  Ergebnisse,  obwohl  Hiegel  die  detaillierte
Karte  „Le  bailliage  d’Allemagne  en  1630“  vorgelegt  hatte  und  der  zweite  Band  der
„Geschichtlichen  Landeskunde  des  Saarlandes“  eine  Übersichtskarte  zur  territorialen
  Gliederung  der  Saargegend  im  Jahr  1789  bereithält.  Zwar  zeigt  diese  Karte
nur  unzureichend  die  herrschaftliche  Gemengelage  des  16.  Jahrhunderts,  dank
Wilhelm  Fabricius  bleibt  sie  allerdings  bis  heute  die  einzige  zuverlässige  kartographische
  Grundlage.
Auch  verzichtete  Labouvie  auf  eine  detaillierte  Auflistung  wenigstens  der  Hingerichteten
  nach  dem  Vorbild  Hoppstädters  und  Hiegels,  wohl  im  Vertrauen  auf
diese  älteren  Zusammenstellungen  und  weil  der  Publikationsort  des  ersten  Teils  ihrer
  Dissertation  -  ein  Taschenbuch  des  Fischer-Verlags  -  weder  dafür  noch  für  gelegntlichen
  Feinnachweis  der  archivalischen  Fundstellen  Raum  geboten  hat'7.  Immerhin
  lieferte  sie  1997  einen  quantitativen  Überblick  zur  Verteilung  der  Hexen-78

prozesse  .
Die  Recherchen  von  Labouvie  in  über  20  Archiven  1  haben  den  Befund  von
Hoppstädter  korrigiert.  Sie  konnte  mindestens  591  Prozesse  wegen  vermeintlicher
Hexerei  nachweisen  (darin  467  sichere  Hinrichtungen),  wobei  sie  die  Verfolgungen
  in  sechs  Phasen  gliederte  (1500-1569,  1569-1586,  1587-1605,  1609-1623,
1626-1634  und  1646-1700).  Das  relativ  frühe  Einsetzen  der  Verfolgungen  in  den
1520er  und  1530er  Jahren  korrespondierte  mit  ähnlich  frühen  Hexenjagden  im  benachbarten
  Lothringen,  Luxemburg  und  Kurtrier,  wobei  die  Hauptphase  zwischen
1587  und  1634  lag.  Es  zeigte  sich,  dass  in  katholischen  Gebieten  der  Verfolgungseifer
  größer  ausfiel:  In  den  unter  lothringischer  Landeshoheit  stehenden  Ämtern
und  Hochgerichten  (Siersberg,  Schaumburg,  Wallerfangen,  Criechingen-Püttlingen,
  Criechingen-Saarwellingen,  Beckingen)  kam  es  zu  insgesamt  222  Verfahren
(mit  192  sicheren  Hinrichtungen),  in  den  unter  kurtrierischer  Landeshoheit  stehenden
  Ämtern  und  Hochgerichten  (St.  Wendel,  Blieskastel,  Dagstuhl/Wadern,
Schwarzenburg,  Perl,  Mandern,  Liebenburg,  Thalfang)  zu  insgesamt  165  Verfahren.
  Dagegen  verzeichneten  die  Gebiete  des  Herzogtums  Pfalz-Zweibrücken  im
Saar-Raum  lediglich  54,  die  Gebiete  der  Grafschaft  Nassau-Saarbrücken  nur  52
Verfahren.  Im  Kondominium  Merzig-Saargau  konnten  44  Prozesse,  im  Nalbacher
Tal  29  Verurteilungen  gezählt  werden.  Diese  Ergebnisse  müssen  freilich  immer
vor  dem  Hintergrund  eines  flächendeckenden  Aktenschwundes  gesehen  werden,
der  insbesondere  die  kurtrierischen  Ämter  betrifft*0.

76  Labouvie,  Zauberei  (wie  Anm.  22),  S.  12-14;  Dies.,  Gott  zu  Ehr  (wie  Anm.  45),  S.  389-391.

'  „Aus  Platzgründen  wird  auf  Einzelbelege  der  Quellen  verzichtet.“;  Labouvie,  Zauberei
(wie  Anm.  22),  S.  275,  Anm.  129.  -  Zum  Publikationsort  der  Dissertation  vgl.  auch
Eichhorn,  Geschichtswissenschaft  (wie  Anm.  4),  S,  302.
78  Labouvie,  Rekonstruktion  (wie  Anm.  71  ),  S.  56f.
g  Die  beeindruckenden  Listen  der  konsultierten  Archivbestände  vgl.  bei  Labouvie,  Zauberei
  (wie  Anm.  22),  S.  291-294,  Dies.,  Künste  (wie  Anm.  22),  S.  392-402.
80 Labouvie,  Zauberei  (wie  Anm.  22),  S.  68f.;  Dies.,  Rekonstruktion  (wie  Anm.  71),  S.  43-52,
  56f.  (Tabellen);  Dies.,  Gott  zu  Ehr  (wie  Anm.  45),  S.  394.
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