Full text: Historische Blicke auf das Land an der Saar

zum überregionalen, inter-räumlichen Vergleich eröffnete Allerdings fehlte eine 
kartographische Darstellung des Untersuchungsraumes wie auch eine entspre¬ 
chende zeichnerische Umsetzung der Ergebnisse, obwohl Hiegel die detaillierte 
Karte „Le bailliage d’Allemagne en 1630“ vorgelegt hatte und der zweite Band der 
„Geschichtlichen Landeskunde des Saarlandes“ eine Übersichtskarte zur territori¬ 
alen Gliederung der Saargegend im Jahr 1789 bereithält. Zwar zeigt diese Karte 
nur unzureichend die herrschaftliche Gemengelage des 16. Jahrhunderts, dank 
Wilhelm Fabricius bleibt sie allerdings bis heute die einzige zuverlässige kartogra¬ 
phische Grundlage. 
Auch verzichtete Labouvie auf eine detaillierte Auflistung wenigstens der Hin¬ 
gerichteten nach dem Vorbild Hoppstädters und Hiegels, wohl im Vertrauen auf 
diese älteren Zusammenstellungen und weil der Publikationsort des ersten Teils ih¬ 
rer Dissertation - ein Taschenbuch des Fischer-Verlags - weder dafür noch für ge- 
legntlichen Feinnachweis der archivalischen Fundstellen Raum geboten hat'7. Im¬ 
merhin lieferte sie 1997 einen quantitativen Überblick zur Verteilung der Hexen- 
78 
prozesse . 
Die Recherchen von Labouvie in über 20 Archiven 1 haben den Befund von 
Hoppstädter korrigiert. Sie konnte mindestens 591 Prozesse wegen vermeintlicher 
Hexerei nachweisen (darin 467 sichere Hinrichtungen), wobei sie die Verfolgun¬ 
gen in sechs Phasen gliederte (1500-1569, 1569-1586, 1587-1605, 1609-1623, 
1626-1634 und 1646-1700). Das relativ frühe Einsetzen der Verfolgungen in den 
1520er und 1530er Jahren korrespondierte mit ähnlich frühen Hexenjagden im be¬ 
nachbarten Lothringen, Luxemburg und Kurtrier, wobei die Hauptphase zwischen 
1587 und 1634 lag. Es zeigte sich, dass in katholischen Gebieten der Verfolgungs¬ 
eifer größer ausfiel: In den unter lothringischer Landeshoheit stehenden Ämtern 
und Hochgerichten (Siersberg, Schaumburg, Wallerfangen, Criechingen-Püttlin- 
gen, Criechingen-Saarwellingen, Beckingen) kam es zu insgesamt 222 Verfahren 
(mit 192 sicheren Hinrichtungen), in den unter kurtrierischer Landeshoheit stehen¬ 
den Ämtern und Hochgerichten (St. Wendel, Blieskastel, Dagstuhl/Wadern, 
Schwarzenburg, Perl, Mandern, Liebenburg, Thalfang) zu insgesamt 165 Verfah¬ 
ren. Dagegen verzeichneten die Gebiete des Herzogtums Pfalz-Zweibrücken im 
Saar-Raum lediglich 54, die Gebiete der Grafschaft Nassau-Saarbrücken nur 52 
Verfahren. Im Kondominium Merzig-Saargau konnten 44 Prozesse, im Nalbacher 
Tal 29 Verurteilungen gezählt werden. Diese Ergebnisse müssen freilich immer 
vor dem Hintergrund eines flächendeckenden Aktenschwundes gesehen werden, 
der insbesondere die kurtrierischen Ämter betrifft*0. 
76 Labouvie, Zauberei (wie Anm. 22), S. 12-14; Dies., Gott zu Ehr (wie Anm. 45), S. 389- 
391. 
' „Aus Platzgründen wird auf Einzelbelege der Quellen verzichtet.“; Labouvie, Zauberei 
(wie Anm. 22), S. 275, Anm. 129. - Zum Publikationsort der Dissertation vgl. auch 
Eichhorn, Geschichtswissenschaft (wie Anm. 4), S, 302. 
78 Labouvie, Rekonstruktion (wie Anm. 71 ), S. 56f. 
g Die beeindruckenden Listen der konsultierten Archivbestände vgl. bei Labouvie, Zaube¬ 
rei (wie Anm. 22), S. 291-294, Dies., Künste (wie Anm. 22), S. 392-402. 
80 Labouvie, Zauberei (wie Anm. 22), S. 68f.; Dies., Rekonstruktion (wie Anm. 71), S. 43- 
52, 56f. (Tabellen); Dies., Gott zu Ehr (wie Anm. 45), S. 394. 
200
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.