Hiegel den Change de Nancy, den Generalprokurator Nicolas Rémy, verschiedene
besonders motivierte capitaines (Amtleute) sowie einzelne Pfarrer59 *.
Sieht man von einigen rechtshistorischen, den „Saarraum“ nicht betreffenden
Dissertationen ab''9, so wurde das Thema „Hexenverfolgungen“ bis in die 1970er
Jahre vorzugsweise von Archivaren und Mitgliedern der verschiedenen Vereine für
Landesgeschichte, Heimat- und Volkskunde aufgegriffen. Erst nach 1980 fand es
größere Beachtung in der deutschen universitären Forschungslandschaft. Gerhard
Schormann, der 1981 die erste Gesamtschau der Verfolgungen in „Deutschland“
versuchte und dafür schon „die Hauptmasse der Literatur [...] auf landesgeschicht¬
licher Ebene“61 fand, machte darauf aufmerksam, dass sich „zwischen Kurtrier, den
naussauischen Grafschaften und der französischen Grenze“ ein Gebiet erstreckte,
„das innerhalb der Hexenprozeßforschung den größten zusammenhängenden wei¬
ßen Fleck auf der Landkarte bildet - von einer Untersuchung über die Saarbrücker
Gegend abgesehen, gibt es nur wenige lokalgeschichtliche Beiträge“62. Eindeutig
verwies er dabei auf die Kärrner-Arbeit von Hoppstädter, dessen Ergebnisse er al¬
lerdings viel zu eng nur auf den Saarbrücker Raum bezog. Die Untersuchungen
von Hiegel zur Bailliage d'Allemagne kannte Schormann nicht, sondern beließ es
bei einem allgemeinen Verweis auf Delcambre63.
Schormanns Appell inspirierte möglicherweise Achim R. Baumgarten, der 1986
an der Universität Mainz, bei Konrad Fuchs64, über die Hexenverfolgungen im Na¬
Ebd.,S. 220.
611 Vgl. zum Beispiel Johann Arnold Clemens JOERRES, Die Verordnung Margarethas, ge¬
fürsteter Gräfin zu Arenberg, über die Verfolgung und Bestrafung von Zauberei, Hexen,
Teufelsfängem, Wahrsagern und Wiederherstellung eines religiösen Lebens in der Graf¬
schaft Arenberg vom 30. November 1593, Diss. jur. Bonn 1950; Heribert Breiden, Die
Hexenprozesse der Grafschaft Blankenheim von 1589-1643, Diss. jur. Bonn 1954; Fried¬
rich Wilhelm SiEBEL, Die Hexenverfolgung in Köln, Diss. jur. Bonn 1959; Heinz Peter
Geilen, Die Auswirkungen der Cautio Criminalis von Friedrich von Spee auf den He¬
xenprozess in Deutschland, Diss. jur. Bonn 1963; Heinz Jürgen Stebel, Die Osnabrücker
Hexenprozesse, Diss. jur. Bonn 1968.
61 Schormann, Hexenprozesse (wie Anm. 44), S. 127.
62 Ebd., S. 69.
63 Ebd., S. 66.
64 Konrad Fuchs hatte bis 1993 den Lehrstuhl für Neuere Geschichte, Geschichtliche Lan¬
deskunde und Sozial- und Wirtschaftsgeschichte an der Universität Mainz inne. - Im
Fachbereich Katholische Theologie der Universität Osnabrück (bei Friedhelm Jürgens¬
meier) entstand 1987/1988 die Dissertation von Herbert Pohl zu den Hexenverfolgungen
in Kurmainz. Der offensichtlich landesgeschichtlich geprägte Zugang ließ Alois Gerlich
die Arbeit in die Reihe „Geschichtliche Landeskunde“ als Band Nr. 32 aufnehmen; vgl.
Herbert Pohl, Hexenglaube und Hexenverfolgung im Kurfürstentum Mainz. Ein Beitrag
zur Hexenfrage im 16. und beginnenden 17. Jahrhundert, Stuttgart 1988. - Die überar¬
beitete und erweiterte zweite Auflage wurde dann (ebenfalls beim Steiner Verlag) in der
neuen, von Sönke Lorenz und anderen herausgegebenen Reihe „Hexenforschung“ als
Band Nr. 3 publiziert; vgl. Herbert Pohl, Zauberglaube und Hexenangst im Kurfürsten¬
tum Mainz. Ein Beitrag zur Hexenfrage im 16. und beginnenden 17. Jahrhundert, Stutt¬
gart 1998.
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