Full text : Historische Blicke auf das Land an der Saar

Hiegel  den  Change  de  Nancy,  den  Generalprokurator  Nicolas  Rémy,  verschiedene
besonders  motivierte  capitaines  (Amtleute)  sowie  einzelne  Pfarrer59 *.
Sieht  man  von  einigen  rechtshistorischen,  den  „Saarraum“  nicht  betreffenden
Dissertationen  ab''9,  so  wurde  das  Thema  „Hexenverfolgungen“  bis  in  die  1970er
Jahre  vorzugsweise  von  Archivaren  und  Mitgliedern  der  verschiedenen  Vereine  für
Landesgeschichte,  Heimat-  und  Volkskunde  aufgegriffen.  Erst  nach  1980  fand  es
größere  Beachtung  in  der  deutschen  universitären  Forschungslandschaft.  Gerhard
Schormann,  der  1981  die  erste  Gesamtschau  der  Verfolgungen  in  „Deutschland“
versuchte  und  dafür  schon  „die  Hauptmasse  der  Literatur  [...]  auf  landesgeschichtlicher
  Ebene“61  fand,  machte  darauf  aufmerksam,  dass  sich  „zwischen  Kurtrier,  den
naussauischen  Grafschaften  und  der  französischen  Grenze“  ein  Gebiet  erstreckte,
„das  innerhalb  der  Hexenprozeßforschung  den  größten  zusammenhängenden  weißen
  Fleck  auf  der  Landkarte  bildet  -  von  einer  Untersuchung  über  die  Saarbrücker
Gegend  abgesehen,  gibt  es  nur  wenige  lokalgeschichtliche  Beiträge“62.  Eindeutig
verwies  er  dabei  auf  die  Kärrner-Arbeit  von  Hoppstädter,  dessen  Ergebnisse  er  allerdings
  viel  zu  eng  nur  auf  den  Saarbrücker  Raum  bezog.  Die  Untersuchungen
von  Hiegel  zur  Bailliage  d'Allemagne  kannte  Schormann  nicht,  sondern  beließ  es
bei  einem  allgemeinen  Verweis  auf  Delcambre63.
Schormanns  Appell  inspirierte  möglicherweise  Achim  R.  Baumgarten,  der  1986
an  der  Universität  Mainz,  bei  Konrad  Fuchs64,  über  die  Hexenverfolgungen  im  Na¬Ebd.,S.

  220.
611  Vgl.  zum  Beispiel  Johann  Arnold  Clemens  JOERRES,  Die  Verordnung  Margarethas,  gefürsteter
  Gräfin  zu  Arenberg,  über  die  Verfolgung  und  Bestrafung  von  Zauberei,  Hexen,
Teufelsfängem,  Wahrsagern  und  Wiederherstellung  eines  religiösen  Lebens  in  der  Grafschaft
  Arenberg  vom  30.  November  1593,  Diss.  jur.  Bonn  1950;  Heribert  Breiden,  Die
Hexenprozesse  der  Grafschaft  Blankenheim  von  1589-1643,  Diss.  jur.  Bonn  1954;  Friedrich
  Wilhelm  SiEBEL,  Die  Hexenverfolgung  in  Köln,  Diss.  jur.  Bonn  1959;  Heinz  Peter
Geilen,  Die  Auswirkungen  der  Cautio  Criminalis  von  Friedrich  von  Spee  auf  den  Hexenprozess
  in  Deutschland,  Diss.  jur.  Bonn  1963;  Heinz  Jürgen  Stebel,  Die  Osnabrücker
Hexenprozesse,  Diss.  jur.  Bonn  1968.
61  Schormann,  Hexenprozesse  (wie  Anm.  44),  S.  127.
62  Ebd.,  S.  69.
63  Ebd.,  S.  66.
64  Konrad  Fuchs  hatte  bis  1993  den  Lehrstuhl  für  Neuere  Geschichte,  Geschichtliche  Landeskunde
  und  Sozial-  und  Wirtschaftsgeschichte  an  der  Universität  Mainz  inne.  -  Im
Fachbereich  Katholische  Theologie  der  Universität  Osnabrück  (bei  Friedhelm  Jürgensmeier)
  entstand  1987/1988  die  Dissertation  von  Herbert  Pohl  zu  den  Hexenverfolgungen
in  Kurmainz.  Der  offensichtlich  landesgeschichtlich  geprägte  Zugang  ließ  Alois  Gerlich
die  Arbeit  in  die  Reihe  „Geschichtliche  Landeskunde“  als  Band  Nr.  32  aufnehmen;  vgl.
Herbert  Pohl,  Hexenglaube  und  Hexenverfolgung  im  Kurfürstentum  Mainz.  Ein  Beitrag
zur  Hexenfrage  im  16.  und  beginnenden  17.  Jahrhundert,  Stuttgart  1988.  -  Die  überarbeitete
  und  erweiterte  zweite  Auflage  wurde  dann  (ebenfalls  beim  Steiner  Verlag)  in  der
neuen,  von  Sönke  Lorenz  und  anderen  herausgegebenen  Reihe  „Hexenforschung“  als
Band  Nr.  3  publiziert;  vgl.  Herbert  Pohl,  Zauberglaube  und  Hexenangst  im  Kurfürstentum
  Mainz.  Ein  Beitrag  zur  Hexenfrage  im  16.  und  beginnenden  17.  Jahrhundert,  Stuttgart
  1998.

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