Full text : Historische Blicke auf das Land an der Saar

ginnend  mit  dem  „lothringischen  Raum  im  Saarland“,  gefolgt  von  den  in  den
„Saarraum“  reichenden  Ämtern  Kurtriers,  dem  Kondominium  Merzig-Saargau,  der
Grafschaft  Saarbrücken,  dem  Herzogtum  Pfalz-Zweibrücken,  der  Herrschaft  Blieskastel,
  der  Criechingischen  Besitzungen  und  sonstigen  Hochgerichten  (Schwarzenholz,
  Merchingen,  Haustadt,  Düppenweiler,  Honzrath,  Neunkirchen/Nahe,  Uchtelfangen,
  Dagstuhl,  Schwarzenburg  und  Weierweiler)48 50.  Ergänzt  wurde  diese  raumbezogene
  Darstellung  von  mehreren  Listen  zu  1.  den  Hingerichteten  in  saarländischen
  Hexenprozessen,  2.  ungeständigen  Hexen  und  Zauberern,  3.  im  Gefängnis
verstorbenen  Personen,  4.  nicht  zum  Tode  verurteilten  Geständigen,  5.  unsicheren
Hexereiprozessen,  6.  Prozessen  mit  unbekanntem  Ausgang  und  7.  zu  lediglich  Verdächtigten40.
  Bis  auf  Liste  Nr.  7  gab  Hoppstädter  in  den  chronologisch  geführten
Verzeichnissen  überdies  neben  dem  Namen  (sofern  bekannt)  auch  den  Wohnort,
den  Hochgerichtsort  und  die  Fundstelle  im  Archiv  an.  Wenngleich  immer  noch  im
„Hexenwahn“-Stereotyp  verfangen,  hatte  er  damit  eine  erste  wichtige  Arbeitsgrundlage
  geschaffen,  auf  der  nachfolgende  Forschungen  fußen  konnten.  Zwischen
1540  und  1679  zählte  er  501  Personen,  die  in  den  unterschiedlichen  Territorien  in
Prozesse  verwickelt  worden  waren'0.  Darüber  hinaus  verwies  Hoppstädter  auf  das
Wirken  so  genannter  Hexenausschüsse,  die  im  Auftrag  ihrer  Dorfgemeinden  verdächtige
  Personen  vor  die  herrschaftlichen  Gerichte  brachten.  Die  Brisanz  dieses
Fundes  blieb  Hoppstädter  -  wie  im  übrigen  allen  Vertretern  der  älteren  Hexenforschung
  -  allerdings  verborgen'1.  Zwar  verzichtete  Hoppstädter  1960  auf  die
Wiedergabe  der  erstellten  Listen,  setzte  sie  aber  in  eine  lediglich  das  Flußsystem
Mosel-Saar-Prims-Blies  wiedergebende  Karte  zu  den  Herkunftsorten  der  in  Hexenprozesse
  verwickelten  Personen  und  in  ein  Diagramm  zur  zeitlichen  Verteilung
um'2.  Ebenfalls  im  Jahr  1959  befasste  Wolfgang  Krämer  sich  erneut  mit  dem  Thema
  der  Hexenverfolgung  und  publizierte  -  gemeinsam  mit  weiteren  Stücken  aus
kurtrierisehen  Ämtern  -  die  bereits  1928  wiedergegebenen  Aktenfragmente  gemeinsam
  mit  zwei  weiteren  Quellen  zu  den  einschlägigen  Vorgängen  im  Amt
Blieskastel.  Unverändert  bewertete  Krämer  die  Vorgänge  als  „ungeheuerliche
Geisteskrankheit“53.  Georg  Colesie,  der  sich  besonders  um  die  Erforschung  der  Geschichte
  des  Nalbacher  Tales  verdient  gemacht  hat,  sollte  sich  auch  mit  den  dorti¬Hoppstädter,

  Hexenverfolgungen  (wie  Anm.  33),  S.  232-248.
49  Ebd.,  256-267.
50  Hoppstädter,  Hexenwahn  (wie  Anm.  46),  S.  228.
51  Vgl,  zusammenfassend  Rita  Voltmer,  Monopole,  Ausschüsse,  Formalparteien:  Vorbereitung,
  Finanzierung  und  Manipulation  von  Hexenprozessen  durch  private  Klagekonsortien,
  in:  Hexenprozesse  und  Gerichtspraxis,  hg.  von  Herbert  Eiden  und  Rita  Voltmer,
  Trier  2002,  S.  5-67,  hier  S.  9-13;  Rita  Voltmer,  „Furchtbare  Justizmorde“?  -  Zur
Historiographie  der  Hexenverfolgungen  im  Herzogtum  Luxemburg,  in:  Hémecht.  Revue
d’Histoire  Luxembourgeoise.  Zeitschrift  für  Luxemburger  Geschichte  3/4  (2008),  S.  329-342,
  hier  S.  332-336.
52  Hoppstädter,  Hexenwahn  (wie  Anm.  46),  S.  226f.
53  Wolfgang  Krämer,  Kurtrierische  Hexenprozesse  im  16.  und  17.  Jahrhundert,  vornehmlich
  an  der  unteren  Mosel.  Ein  Beitrag  zur  Kulturgeschichte,  München  1959,  Zitat  S.  104.
195
            
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