für grenzüberschreitende Forschungen in der Großregion Lothringen-Luxemburg-Saarland
plädiert. Politisch-administrative Homogenität habe dieses Gebiet bestenfalls
im lotharingischen Zwischenreich oder auf der Ebene der Trierer Kirchenprovinz
mit ihren drei Suffraganbistümern gehabt. Zur Zeit des Ancien Régime jedoch
- und mithin auch für die uns hier interessierende „Epoche“ der Hexenverfolgungen
im 16. und 17. Jahrhundert - wies diese „Geschichtslandschaft“ eine Vielzahl
politisch-herrschaftlicher Einheiten unterschiedlichster Größe und Konfession auf,
die quer zur romanisch-germanischen Sprachgrenze lagen30 31. Darüber hinaus variierten
Siedlungs- und Wirtschaftsformen ebenso wie Gerichtspraxis und Rechtssetzung.
Damit treffen auf den „Saarraum“ die Charakteristika zu, die allgemein jene
breite Zone zwischen dem Alten Reich und Frankreich, vom westlichen Oberitalien
nach Nordfrankreich reichend, kennzeichnen. Die Dauphiné, das Aosta-Tal,
das Herzogtum Savoyen, das Waadtland, das Fürstbistum Lausanne, das Wallis,
das Val Leventina, das Berner Oberland, die Freigrafschaft Burgund, das Eisass,
die Herzogtümer Lothringen, Bar, Luxemburg und Bouillon, das Fürstbistum Lüttich
und die anderen herrschaftlich stark zersplitterten Regionen innerhalb des Heiligen
Römischen Reiches deutscher Nation zeigten sich ebenso wie die peripheren
Regionen Frankreichs ausgesprochen anfällig für Hexenverfolgungen'1.
Über eine bewusste und begründete Etablierung eines tragfähigen Untersuchungsraumes
machten sich die ersten, eher sammelnd-beschreibenden als analysierenden
Bestandsaufnahmen der Hexenverfolgungen wenig Gedanken; sie siedelten
ihre Suche vielmehr auf der Ebene der einzelnen Territorien beziehungsweise
Herrschaftseinheiten an. So hielt 1896 August Hermann Jungk'2, der „sich
wohl als erster eingehender mit den Hexenprozessen in der Grafschaft Saarbrücken
befaßt“" hat, einen Vortrag vor dem Historischen Verein für die Saargegend, in
dem er über zwei Hexereiverfahren berichtete, deren Akten nicht mehr aufzufinden
waren und über die nur sehr diffuse Nachrichten Vorlagen'4. Umfangreichere Ak¬30
Hans-Walter Herrmann, Kooperierende landesgeschichtliche Forschung im internationalen
Schnittpunkt Saarland-Lothringen-Luxemburg, in: Buchholz, Landesgeschichte
(wie Anm. 1), S. 383-397, hier S. 383.
31 Vgl. knapp Rita Voltmer, Die politischen Funktionen der frühneuzeitlichen Hexenverfolgungen.
Machtdemonstration, Kontrolle und Herrschaftsverdichtung im Rhein-Maas-Raum,
in: Chasses aux sorcières et démonologie. Entre discours et pratiques (XIVe-XVIf
siècles). Textes réunis par Martine Ostorero, Georg Modestin et Kathrin Utz Tremp,
Florenz 2010, S. 89-115, hier S. 91 f.
" Jungk (1838-1918) gab zwischen 1914-1918 die Regesten der Grafschaft Saarbrücken
heraus (Angaben nach http://www.saarland-biografien.de).
Vgl. Kurt Hoppstädter, Die Hexenverfolgungen im saarländischen Raum, in: Zeitschrift
für die Geschichte der Saargegend 9 (1959), S. 210-267, hier S. 239.
,4 Jungk bezog sich dabei auf die Hinweise von Köllner ( 1865), der sich wiederum auf eine
handschriftliche Aufzeichnung seines Großvaters (um 1800) stützte; Hoppstädter, Hexenverfolgungen
(wie Anm. 33), S. 238f., 253. - Eine ausführliche Liste der bis 1961
vorliegenden größeren und kleineren Abhandlungen zu den Hexenprozessen im „Saaraum“
liefert Henri Hiegel, Le bailliage d’Allemagne de 1600 à 1632. Tome 1:
L’Administration, la Justice, les Finances et l’Organisation militaire, Sarreguemines
1961, S. 220-222.
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