Full text : Historische Blicke auf das Land an der Saar

für  grenzüberschreitende  Forschungen  in  der  Großregion  Lothringen-Luxemburg-Saarland
  plädiert.  Politisch-administrative  Homogenität  habe  dieses  Gebiet  bestenfalls
  im  lotharingischen  Zwischenreich  oder  auf  der  Ebene  der  Trierer  Kirchenprovinz
  mit  ihren  drei  Suffraganbistümern  gehabt.  Zur  Zeit  des  Ancien  Régime  jedoch
-  und  mithin  auch  für  die  uns  hier  interessierende  „Epoche“  der  Hexenverfolgungen
  im  16.  und  17.  Jahrhundert  -  wies  diese  „Geschichtslandschaft“  eine  Vielzahl
politisch-herrschaftlicher  Einheiten  unterschiedlichster  Größe  und  Konfession  auf,
die  quer  zur  romanisch-germanischen  Sprachgrenze  lagen30 31.  Darüber  hinaus  variierten
  Siedlungs-  und  Wirtschaftsformen  ebenso  wie  Gerichtspraxis  und  Rechtssetzung.
  Damit  treffen  auf  den  „Saarraum“  die  Charakteristika  zu,  die  allgemein  jene
breite  Zone  zwischen  dem  Alten  Reich  und  Frankreich,  vom  westlichen  Oberitalien
  nach  Nordfrankreich  reichend,  kennzeichnen.  Die  Dauphiné,  das  Aosta-Tal,
das  Herzogtum  Savoyen,  das  Waadtland,  das  Fürstbistum  Lausanne,  das  Wallis,
das  Val  Leventina,  das  Berner  Oberland,  die  Freigrafschaft  Burgund,  das  Eisass,
die  Herzogtümer  Lothringen,  Bar,  Luxemburg  und  Bouillon,  das  Fürstbistum  Lüttich
  und  die  anderen  herrschaftlich  stark  zersplitterten  Regionen  innerhalb  des  Heiligen
  Römischen  Reiches  deutscher  Nation  zeigten  sich  ebenso  wie  die  peripheren
Regionen  Frankreichs  ausgesprochen  anfällig  für  Hexenverfolgungen'1.
Über  eine  bewusste  und  begründete  Etablierung  eines  tragfähigen  Untersuchungsraumes
  machten  sich  die  ersten,  eher  sammelnd-beschreibenden  als  analysierenden
  Bestandsaufnahmen  der  Hexenverfolgungen  wenig  Gedanken;  sie  siedelten
  ihre  Suche  vielmehr  auf  der  Ebene  der  einzelnen  Territorien  beziehungsweise
  Herrschaftseinheiten  an.  So  hielt  1896  August  Hermann  Jungk'2,  der  „sich
wohl  als  erster  eingehender  mit  den  Hexenprozessen  in  der  Grafschaft  Saarbrücken
befaßt“"  hat,  einen  Vortrag  vor  dem  Historischen  Verein  für  die  Saargegend,  in
dem  er  über  zwei  Hexereiverfahren  berichtete,  deren  Akten  nicht  mehr  aufzufinden
waren  und  über  die  nur  sehr  diffuse  Nachrichten  Vorlagen'4.  Umfangreichere  Ak¬30

  Hans-Walter  Herrmann,  Kooperierende  landesgeschichtliche  Forschung  im  internationalen
  Schnittpunkt  Saarland-Lothringen-Luxemburg,  in:  Buchholz,  Landesgeschichte
(wie  Anm.  1),  S.  383-397,  hier  S.  383.
31  Vgl.  knapp  Rita  Voltmer,  Die  politischen  Funktionen  der  frühneuzeitlichen  Hexenverfolgungen.
  Machtdemonstration,  Kontrolle  und  Herrschaftsverdichtung  im  Rhein-Maas-Raum,
  in:  Chasses  aux  sorcières  et  démonologie.  Entre  discours  et  pratiques  (XIVe-XVIf
siècles).  Textes  réunis  par  Martine  Ostorero,  Georg  Modestin  et  Kathrin  Utz  Tremp,
Florenz  2010,  S.  89-115,  hier  S.  91  f.
"  Jungk  (1838-1918)  gab  zwischen  1914-1918  die  Regesten  der  Grafschaft  Saarbrücken
heraus  (Angaben  nach  http://www.saarland-biografien.de).
Vgl.  Kurt  Hoppstädter,  Die  Hexenverfolgungen  im  saarländischen  Raum,  in:  Zeitschrift
  für  die  Geschichte  der  Saargegend  9  (1959),  S.  210-267,  hier  S.  239.
,4  Jungk  bezog  sich  dabei  auf  die  Hinweise  von  Köllner  (  1865),  der  sich  wiederum  auf  eine
handschriftliche  Aufzeichnung  seines  Großvaters  (um  1800)  stützte;  Hoppstädter,  Hexenverfolgungen
  (wie  Anm.  33),  S.  238f.,  253.  -  Eine  ausführliche  Liste  der  bis  1961
vorliegenden  größeren  und  kleineren  Abhandlungen  zu  den  Hexenprozessen  im  „Saaraum“
  liefert  Henri  Hiegel,  Le  bailliage  d’Allemagne  de  1600  à  1632.  Tome  1:
L’Administration,  la  Justice,  les  Finances  et  l’Organisation  militaire,  Sarreguemines
1961,  S.  220-222.
192
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.