Full text : Historische Blicke auf das Land an der Saar

geboten,  Stand  und  Perspektiven  der  einschlägigen  landesgeschichtlichen  Forschungen
  im  Raum  um  Mosel  und  Saar,  Prims,  Blies  und  Nahe  erneut  unter  die
Lupe  zu  nehmen21.
II. Stand  der  Hexenforschung  im  „Saarraum“
Seitdem  sich  Regionalstudien  -  ausgestattet  mit  einem  sozial-  und  landesgeschichtlichen
  Methodenarsenal  -  den  spätmittelalterlichen  und  frühneuzeitlichen
Hexenverfolgungen  widmen,  bleiben  die  besonderen  Schwierigkeiten  virulent,  einen
  adäquaten  Untersuchungsraum  zu  etablieren.  Gemäß  landesgeschichtlichmethodischen
  Prämissen  sollte  es  sich  um  eine  „überschaubare  Raumtype  mittlerer
Größe“  handeln,  die  einen  intra-  wie  interräumlichen  Vergleich  erlaubt-4.  Diese,  als
Land,  Kulturraum,  Region,  Geschichtslandschaft  oder  historische  Landschaft  zu
bezeichnende  Größe  bildet  gleichsam  die  Basisstruktur,  auf  welcher  die  anderen
Untersuchungsfelder  (Politik,  Recht,  Konfession,  Sprache,  Siedlung  etc.)  referentiell
  aufbauen.  Mithin  bestimmt  die  kluge  Wahl  und  Begrenzung  des  Untersuchungsraumes
  das  weitere  Vorgehen  und  letztendlich  auch  das  Ergebnis.  Gerade
bei  komplexen  herrschaftlichen  Gemengelagen  und  sich  ändernden  territorialen
Zugehörigkeiten  in  den  politisch  zersplitterten  Räumen  des  späten  Mittelalters  und
der  Frühen  Neuzeit  bleibt  es  naturgemäß  schwierig,  eine  sinnvolle  Abgrenzung  zu
wählen,  die  zudem  auch  noch  arbeitsökonomisch  zu  bewältigen  ist.
Da  sowohl  das  Vorbringen  von  Hexereibeschimpfungen  oder  -beschuldigungen
wie  auch  die  genuinen  Hexenprozesse  und  Verfahren  wegen  anderer  magischer
Delikte  in  ihrer  überwiegenden  Mehrheit  vor  weltlichen  Gerichten  geführt  wurden,
bedeutet  die  Festlegung  eines  Untersuchungsraumes  zunächst  die  Erfassung  der
herrschaftlich  definierten  Raumeinheiten-"  verbunden  mit  der  Frage  nach  Organisation
  und  Funktion  von  Ämtern,  Propsteien  und  Hochgerichten;  denn  an  den  auf
diesen  Ebenen  angesiedelten  Gerichten  reichten  Ausschüsse  und  Privatkläger  ihre
Beschuldigungen  gegen  vermeintliche  Hexen  ein,  hier  eröffneten  Amtleute  und
Schultheißen  vor  den  lokalen  Schöffengremien  ex  officio  die  Verfahren.  Eine  einschlägige
  regionalgeschichtliche  Untersuchung  sollte  demnach  nicht  nur  den  historischen
  Grenzziehungen  einzelner  Leit-Territorien  folgen,  sondern  muss  sich,  unterhalb
  der  Ebene  der  großen  Landesherrschaften,  auf  die  personell  und  gerichtsrechtlich
  verflochtenen  Ämter,  Propsteien  {prévôtés),  bailliages,  Unter-  und  Mikroherrschaften
  sowie  Kondominien  konzentrieren.  Eine  Orientierung  an  modernen
Grenzziehungen  oder  allein  an  in  staatlichen  Archiven  systematisch  zusammengedes

  volksmagischen  Denkens  und  Handelns  im  dörflichen  Milieu  bis  ins  19.  Jahrhundert
konzentriert.
2-'  Vgl.  auch  Rita  VOLTMER,  Saar  Region,  in:  Encyclopedia  of  witchcraft.  The  western  tradition,
  hg.  von  Richard  M.  Golden,  St.  Barbara  2006,  Bd.  4,  S.  985-987;  Rita  Voltmer,
Nassau-Saarbrücken,  County  of,  in:  ebd.,  Bd.  3,  S.  802-803;  Dies.,  Pfalz-Zweibrücken,
Duchy  of,  in:  ebd.,  Bd.  3,  S.  896-898.
24  Irsigler,  Landesgeschichte  (wie  Anm.  10),  S.  14.
25  Zur  Diskussion  von  Raumkonzepten  vgl.  besonders  ebd.,  S.  16f.  und  generell  Irsigler,
Zentrum  (wie  Anm.  10).  -  Zum  Konstruktcharakter  von  Untersuchungsräumen  vgl.  besonders
  ebd.,  S.  20f.
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