Full text : Historische Blicke auf das Land an der Saar

ab  1973  kein  Verfahren  dafür  vorgesehen  war,  erst  recht  nicht  für  den  Fall,  dass  einer
  der  beiden  während  einer  Wahlperiode  ausscheidet.  Wohl  aufgrund  der  langen
Amtsperioden  der  Vorsitzenden  Emst  Klein  (1970-1984),  Ordinarius  für  Wirtschafts-
  und  Sozialgeschichte  an  der  Universität  des  Saarlandes,  und  Reinhard
Schneider  (1984-1999),  Professor  für  Geschichte  des  Mittelalters  an  der  Universität
  des  Saarlandes,  und  des  Geschäftsführers  Hans-Walter  Herrmann  (1960-1999),
der  übrigens  bereits  bei  der  2.  Ordentlichen  Mitgliederversammlung  der  Kommission
  am  13.  November  1953  als  Gast  anwesend  war,  damals  noch  als  „Cand.  phil.“,
fiel  dieser  Mangel  nicht  auf.  Erst  die  Satzung  von  2003  trifft  für  diese  Fälle  Vorkehrung,
  indem  sie  einen  Geschäftsführenden  Vorstand  einsetzt,  der  aus  Vorsitzendem,
  Stellvertretendem  Vorsitzenden  und  Geschäftsführer  besteht,  die  sich
untereinander  vertreten  können  (§  16  Abs.  3),  so  dass  die  Kommission  auch  im
Verhinderungsfall  eines  Funktionsträgers  handlungsfähig  bleibt.  Im  Falle  des  Ausscheidens
  des  Vorsitzenden  oder  des  Geschäftsführers  ist  der  übrige  Vorstand  berechtigt,
  einen  Nachfolger  zu  bestimmen,  der  bis  zur  Wahl  eines  neuen  Vorsitzenden
  beziehungsweise  Geschäftsführers  durch  die  Mitglieder  auf  ihrer  nächsten  Jahresversammlung
  im  Amt  bleibt.  Der  dann  Gewählte  amtiert  bis  zur  tumusgemäßen
Wahl  eines  neuen  Vorstands  (§  13  Abs.  4).
Mitglieder  gestern  und  heute
Mit  der  Regierungsverordnung  vom  7.  Juni  1951  existierte  die  Kommission  für
Saarländische  Landesgeschichte  erst  einmal  auf  dem  Papier.  Die  Institution  musste
mit  Leben  gefüllt  werden,  und  dabei  kam  es  wesentlich  auf  Persönlichkeiten  an,
die  willens  waren,  ihre  Fähigkeiten,  ihre  Ideen  und  ihre  Zeit  einzubringen  und  die
nicht  zuletzt  auch  der  Regierung  genehm  sein  mussten.  In  etlichen  Besprechungen
und  Zusammenkünften,  die  zum  Teil  auch  schon  als  Mitgliederversammlungen  bezeichnet
  wurden,  vollzog  sich  im  zweiten  Halbjahr  des  Jahres  1951  und  im  Laufe
des  folgenden  Jahres  die  Herausbildung  der  Kommission  mit  Kuratorium  und  Mitgliederbestand,
  wie  es  die  der  Verordnung  vom  7.  Juni  beigegebene  Geschäftsordnung
  vorsah.  Jäschke,  der  diese  Gründungsphase  detailliert  schildert,  spricht  von
einem  Gründungsvorgang  als  gestrecktem  Prozess13.
In  der  Kabinettsitzung  der  Regierung  am  7.  März  1952  erfolgte  die  Bestellung
eines  Kuratoriums  aufgrund  einer  vom  Ministerium  für  Kultus,  Unterricht  und
Volksbildung  eingebrachten  Vorlage14.  Diesem  Kuratorium  gehörten  an:  der  Gründungsinitiator
  Prof.  Dr.  Eugen  Meyer,  der  als  einziger  bereits  im  Herbst  1951  in
die  Kommission  berufen  worden  war,  als  Vorsitzender,  der  Gesandte  außer  Dienst
Gustaf  Braun  von  Stumm,  der  heraldische  und  numismatische  Studien  betrieb,  als
Stellvertretender  Vorsitzender,  der  Klassische  Archäologe  und  Landeskonservator
Dr.  Josef  Keller  als  Geschäftsführer,  Oberregierungsrat  Dr.  Hans  Groh,  damals

13  JÄSCHKE,  Gründungszeit  (wie  Anm.  5),  S.  49.
14  Schreiben  des  Direktors  der  Präsidialkanzlei,  Dr.  Franz  Schlehofer,  unter  dem  Datum  des
9.  März  1952  an  das  Justiz-  und  das  Kultusministerium,  abschriftlich  in  den  Akten  der
Kommission.  Möglicherweise  aufgrund  des  Datums  dieses  Schreibens  wird  die  Berufung
des  Kuratoriums  auf  den  9.  März  datiert,  so  im  Geschäftsbericht  des  ersten  Geschäftsführers
  der  Kommission  Dr.  Keller  im  Protokoll  über  die  1.  Ordentliche  Mitgliederversammlung
  am  6.  November  1952,  S.  [2]  und  von  Herrmann,  25  Jahre  Kommission  (wie
Anm.  12),  S.  8.
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