Full text : Historische Blicke auf das Land an der Saar

Innozenz  III.  den  Spitalbrüdern  den  Schutz  des  Heiligen  Stuhls37.  Er  antwortete
damit  auf  eine  Bitte  der  Brüder  et  nobilis  comitis  meten(sis)  fundatoris  hospitalis.
Somit  wäre  der  „edele  Graf  von  Metz“  -  das  waren  die  Grafen  von  Dabo  (Dagsburg)
  -  der  ursprüngliche  Hospitalgründer  gewesen.  Am  14.8.1222  übertrugen  die
Bürger  hospitale  eiusdem  ville  quam  iamdudum  construximus  de  elemosinis  nostris
dem  Deutschherrenorden38 *.  Damit  erheben  die  Stadtbürger  als  dritte  Personengruppe
  den  Anspruch,  Hospitalgründer  gewesen  zu  sein.  Statt  wie  die  bisherige
Historiographie™  etwas  undifferenziert  von  einem  Zusammenwirken  der  Grafen
von  Dabo,  des  Bischofs  von  Metz  und  der  Bürger  von  Sarrebourg  bei  der  Gründung
  des  Hospitals  zu  reden,  ist  wohl  davon  auszugehen,  dass  die  Gründung  tatsächlich
  auf  Bischof  Friedrich  zurückging,  der  Metzer  Bischof  aber  zu  Beginn  des
13. Jahrhunderts  im  abgelegenen,  oberen  Saartal  seinen  Einfluss  zugunsten  seines
Vogts,  Graf  Albert  von  Dabo,  verlor40,  der  sich  prompt  beim  Papst  für  die  Saarburger
  Gründung  einsetzte,  um  sich  in  der  bischöflichen  Landstadt  beliebt  zu  machen.
Aus  demselben  Beweggrund  heraus  befreite  er  1211  die  Saarburger  Stadtgemeinde41.
  Doch  die  Bürger  hatten  verstanden,  dass  es  mit  diesem  Rechtsakt  nicht  getan
war  und  dass  sie,  um  ihrer  neuen  Freiheit  Inhalt  zu  geben,  auch  eigene  Initiativen
ergreifen  mussten:  Das  Hospital  war  eine  Institution,  die  sie  an  sich  ziehen  konnten,
  ohne  den  Stadtherrn  frontal  anzugreifen.  Das  aus  ihren  Stiftungen  herrührende
Kapital  -  Nachrichten  vom  wirtschaftlichen  Aufschwung  der  Stadt  stammen  aus
denselben  ersten  Jahrzehnten  des  13.  Jahrhunderts42  -  erlaubte  ihnen  bald,  von  „ihrem“
  Hospital  zu  reden.  Das  wurde  ihnen  nach  1225  dadurch  erleichtert,  dass  das
Haus  Dabo  ausstarb  und  der  Metzer  Bischof  wieder  Stadtherr  wurde.  Dieser  erneuerte
  das  Stadtprivileg  (1229),  förderte  tatkräftig  die  Ausstattung  des  Ortes  mit
kirchlichen  Zentralfunktionen  und  band  ihn  dank  Verstärkung  der  Stadtmauer  in
die  Landesverteidigung  ein43.  Es  dürfte  insofern  auch  kein  Zufall  sein,  dass  die  Urkunde
  von  1222,  mit  der  die  Bürger  über  ihr  Hospital  verfügten,  die  älteste  ist,  in
der  die  Stadtbewohner  als  burgenses  bezeichnet  werden,  die  von  nos  burgenses  de
sarburc  ausgestellt  wurde  und  an  die  sie  ihr  eigenes  Siegel  hingen.  Wenngleich  das
Hospital  1222  in  die  Hand  des  Deutschen  Ordens  kam,  so  ließ  die  Stadtgemeinde
den  Orden  doch  nicht  einfach  schalten  und  walten.  Als  die  Kommende  1294  wegen
häufiger  Hochwasserschäden  in  ein  neu  erworbenes  Haus  vor  dem  zum  Weiher
führenden  Osttor  verlegt  werden  musste44,  wurde  das  Hospital  am  alten  Ort,  ultra
Saram,  nach  gemeinsamer  Bestandsaufnahme  zwecks  Trennung  der  Spitalgüter

(Regest);  Jean  FRANCOis/Nicolas  Tabouillot,  Histoire  de  Metz,  7  Bde.,  Paris  1974  (ND
der  Ausgabe  Metz  1769-1781),  Bd.  II,  S.  295f.
37  AD  Moselle,  H  4687;  vgl.  HENNES,  UB  Dt.  Orden  II  (wie  Anm.  13),  Nr.  1.
38  AD  Moselle,  H  4688;  vgl.  Hennes,  UB  Dt.  Orden  II  (wie  Anm.  13),  Nr.  19.
Eugen  Ewig,  Die  Deutschordenskommende  Saarburg,  in:  Elsaß-Lothringisches  Jahrbuch
21  (1943),  S.  81-126,  hier  S.  82  und  91f.;  Herrmann,  Städte  im  Einzugsbereich  der  Saar
(wie  Anm.  3),  S.  302f,;  Fray,  Sarrebourg  (wie  Anm.  35),  S.  152f.
411  Fray,  Sarrebourg  (wie  Anm.  35),  S.  152.
4'  Herrmann,  Städte  im  Einzugsbereich  der  Saar  (wie  Anm.  3),  S.  300  (§  3.2).
4~  Fray,  Sarrebourg  (wie  Anm.  35),  S.  152f.
43  Ebd.  S.  153f.
44  AD  Moselle,  H  4689;  vgl.  Hennes,  UB  Dt.  Orden  II  (wie  Anm.  13),  Nr.  322.

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