Innozenz III. den Spitalbrüdern den Schutz des Heiligen Stuhls37. Er antwortete
damit auf eine Bitte der Brüder et nobilis comitis meten(sis) fundatoris hospitalis.
Somit wäre der „edele Graf von Metz“ - das waren die Grafen von Dabo (Dagsburg)
- der ursprüngliche Hospitalgründer gewesen. Am 14.8.1222 übertrugen die
Bürger hospitale eiusdem ville quam iamdudum construximus de elemosinis nostris
dem Deutschherrenorden38 *. Damit erheben die Stadtbürger als dritte Personengruppe
den Anspruch, Hospitalgründer gewesen zu sein. Statt wie die bisherige
Historiographie™ etwas undifferenziert von einem Zusammenwirken der Grafen
von Dabo, des Bischofs von Metz und der Bürger von Sarrebourg bei der Gründung
des Hospitals zu reden, ist wohl davon auszugehen, dass die Gründung tatsächlich
auf Bischof Friedrich zurückging, der Metzer Bischof aber zu Beginn des
13. Jahrhunderts im abgelegenen, oberen Saartal seinen Einfluss zugunsten seines
Vogts, Graf Albert von Dabo, verlor40, der sich prompt beim Papst für die Saarburger
Gründung einsetzte, um sich in der bischöflichen Landstadt beliebt zu machen.
Aus demselben Beweggrund heraus befreite er 1211 die Saarburger Stadtgemeinde41.
Doch die Bürger hatten verstanden, dass es mit diesem Rechtsakt nicht getan
war und dass sie, um ihrer neuen Freiheit Inhalt zu geben, auch eigene Initiativen
ergreifen mussten: Das Hospital war eine Institution, die sie an sich ziehen konnten,
ohne den Stadtherrn frontal anzugreifen. Das aus ihren Stiftungen herrührende
Kapital - Nachrichten vom wirtschaftlichen Aufschwung der Stadt stammen aus
denselben ersten Jahrzehnten des 13. Jahrhunderts42 - erlaubte ihnen bald, von „ihrem“
Hospital zu reden. Das wurde ihnen nach 1225 dadurch erleichtert, dass das
Haus Dabo ausstarb und der Metzer Bischof wieder Stadtherr wurde. Dieser erneuerte
das Stadtprivileg (1229), förderte tatkräftig die Ausstattung des Ortes mit
kirchlichen Zentralfunktionen und band ihn dank Verstärkung der Stadtmauer in
die Landesverteidigung ein43. Es dürfte insofern auch kein Zufall sein, dass die Urkunde
von 1222, mit der die Bürger über ihr Hospital verfügten, die älteste ist, in
der die Stadtbewohner als burgenses bezeichnet werden, die von nos burgenses de
sarburc ausgestellt wurde und an die sie ihr eigenes Siegel hingen. Wenngleich das
Hospital 1222 in die Hand des Deutschen Ordens kam, so ließ die Stadtgemeinde
den Orden doch nicht einfach schalten und walten. Als die Kommende 1294 wegen
häufiger Hochwasserschäden in ein neu erworbenes Haus vor dem zum Weiher
führenden Osttor verlegt werden musste44, wurde das Hospital am alten Ort, ultra
Saram, nach gemeinsamer Bestandsaufnahme zwecks Trennung der Spitalgüter
(Regest); Jean FRANCOis/Nicolas Tabouillot, Histoire de Metz, 7 Bde., Paris 1974 (ND
der Ausgabe Metz 1769-1781), Bd. II, S. 295f.
37 AD Moselle, H 4687; vgl. HENNES, UB Dt. Orden II (wie Anm. 13), Nr. 1.
38 AD Moselle, H 4688; vgl. Hennes, UB Dt. Orden II (wie Anm. 13), Nr. 19.
Eugen Ewig, Die Deutschordenskommende Saarburg, in: Elsaß-Lothringisches Jahrbuch
21 (1943), S. 81-126, hier S. 82 und 91f.; Herrmann, Städte im Einzugsbereich der Saar
(wie Anm. 3), S. 302f,; Fray, Sarrebourg (wie Anm. 35), S. 152f.
411 Fray, Sarrebourg (wie Anm. 35), S. 152.
4' Herrmann, Städte im Einzugsbereich der Saar (wie Anm. 3), S. 300 (§ 3.2).
4~ Fray, Sarrebourg (wie Anm. 35), S. 152f.
43 Ebd. S. 153f.
44 AD Moselle, H 4689; vgl. Hennes, UB Dt. Orden II (wie Anm. 13), Nr. 322.
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