Organisation: Von der Geschäftsordnung zur Satzung
Die Funktionsweise der neu gegründeten wissenschaftlichen Forschungseinrichtung
wurde in der Verordnung vom 7. Juni 1951 in elf Paragraphen geregelt, in der
linken Spalte in deutscher, in der rechten in französischer Sprache. Organe der
Kommission sollten ihre Mitglieder und ein Kuratorium sein. Die Mitglieder der
Kommission, nicht mehr als dreißig, sollten fürs erste von der Landesregierung
„aus dem Kreise der wissenschaftlichen Forscher auf dem Gebiete der saarländischen
Landesgeschichte und Volkskunde“ berufen, im Weiteren aber von der Versammlung
der Mitglieder selbst auf Vorschlag des Kuratoriums gewählt werden (§
1). Das erstmals von der Landesregierung zu bestellende Kuratorium, bestehend
aus dem Vorsitzenden, dessen Stellvertreter, dem Geschäftsführer und zwei Beisitzern,
von denen einer ein Vertreter der Landesregierung sein musste, hatte folgende
Obliegenheiten: a) die Vorbereitung der Mitgliederversammlung, b) die
Vorschläge für die Neuwahl von Mitgliedern, c) die Bestellung von wissenschaftlichen
Mitarbeitern, d) die Aufstellung des Arbeitsplanes und seine Bekanntgabe an
die Mitgliederversammlung, e) die Vergebung [!] von Forschungsaufträgen an die
Mitarbeiter, f) die Kontrolle der Arbeiten, g) die Aufstellung eines Haushaltsvoranschlages
spätestens bis zum 15. Juni. Die Einflussnahme der Regierung war
dadurch gesichert, dass das Ministerium für Kultus, Unterricht und Volksbildung,
dessen Geschäftsbereich die Kommission zugeordnet war, die gewählten Mitglieder
bestätigte (§ 1), das Kuratorium nach Anhörung der Mitgliederversammlung in
einem dreijährigen Turnus neu bestellte (§ 2) und den vom Kuratorium erstellten
Haushalt genehmigte (§ 3).
Diese Struktur ist auch in der heutigen Organisation noch erkennbar, obwohl
sich die Kommission Anfang der 60er Jahre als eingetragener Verein konstituierte.
Aus dem Kuratorium wurde ein Vorstand, der von der Mitgliederversammlung alle
drei Jahre gewählt wird. Die Mitglieder ergänzen sich selbst unter Berücksichtigung
der Vorschläge des Vorstands. Einige der genannten Aufgaben des Kuratoriums
sind auch die des heutigen Vorstands (a, b, d, g). Eine Einflussnahme der
Regierung auf die personelle Zusammensetzung der Kommission ist heute nicht
mehr vorgesehen. Da die Kommission einen Zuschuss der Regierung erhält, ist
dieser allerdings Rechenschaft über die Haushaltsführung abzulegen.
Die Umwandlung der Kommission in einen eingetragenen Verein wurde notwendig,
als 1959 das Institut für Landeskunde gegründet und beim Kultusministerium
angesiedelt wurde". Da in der Landesverwaltung nicht zwei Dienststellen mit
11 Die näheren Umstände der Gründung einer Einrichtung mit nahezu identischer Zielsetzung
wären eine eigene Untersuchung wert. Bereits bei Gründung der Kommission
gab es erhebliche Irritationen beim Historischen Verein für die Saargegend und die Befürchtung
von Mitgliederüberschneidungen, Doppelarbeit und Zersplitterung der staatlichen
Zuschüsse, dazu JÄSCHKE, Gründungszeit (wie Anm. 5), S. 33-42. 1959 äußerte
Eugen Meyer dann auch Bedenken hinsichtlich einer Überorganisation auf landesgeschichtlichem
Gebiet, vgl. Herrmann, Eugen Meyer (wie Anm. 5), S. 77. Aber 1959,
wie auch schon 1951, wusste man eine beide Seiten befriedigende Aufgabenteilung zu
finden: Das Institut klammerte bei seinen landeskundlichen Forschungen das Feld der
Historie im engeren Sinn aus und überließ es der Kommission. Zudem kam es zu personellen
Verschränkungen: Der Schweizer Hektor Ammann, von 1957/58 bis 1963 Professor
für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte an der Universität Saarbrücken und Direktor
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