Full text : Historische Blicke auf das Land an der Saar

Gründe.  Auszuschließen  ist  ein  Auseinanderleben  des  Paares  ja  nicht.  Möglich
wäre  aber  auch  der  Gedanke,  dass  nach  dem  Tode  Jakobs  Bärbel  nicht  als  hinterlassene
  Geliebte  dastehen  sollte  oder  wollte,  der  man  alle  Verschreibungen  ohne
den  Schutz  ihres  Gönners  würde  streitig  machen  können.  Dafür  spräche  die  baldige
Eheschließung  Bärbels  mit  einem  in  Hagenau  ansässigen  Juristen  namens  Eucharius*1
  .  Diese  Vereinigung  war  für  beide  Parteien  interessant.  Bärbel  konnte  so  auf
rechtlichen  Beistand  in  allen  ihren  Besitzangelegenheiten  zählen,  und  der  Ehemann
heiratete  eine  der  wohlhabensten  Frauen  der  Stadt.  Ein  anderes  Motiv  könnte  laut
Lempfrid  eine  mögliche  Schwangerschaft  Bärbels  gewesen  sein.  Er  schließt  das
aus  dem  Bärbels  Schwestern  nach  ihrem  Tod  anheimfallenden  Kinderspielzeug6*.
Sollte  das  Kind  von  Jakob  gezeugt  worden  sein,  wie  Lempfrid  annimmt* 69 *,  kann
man  davon  ausgehen,  dass  der  Graf  sich  wegen  eines  Bastardkindes  nicht  auf
Streitigkeiten  mit  den  Erben  seines  Bruders  Ludwig  einlassen  wollte.  Durch  die
Verheiratung  Bärbels  mit  Eucharius  festigte  er  die  Position  der  Frau  und  sorgte
dafür,  dass  das  Kind  ehelich  zur  Welt  kam.
1480  starb  Graf  Jakob  von  Lichtenberg  und  nur  vier  Jahre  später  Bärbel  von
Ottenheim.  Für  die  Jahre  nach  ihrer  Trennung  von  Jakob  im  Bart  verschwand  dessen
  ehemalige  Geliebte  weitgehend  aus  den  Quellen.  Da  aber  die  Bärbel  von  dem
Lichtenberger  überschriebenen  Güter  nach  ihrem  Tod  wieder  an  die  Herrschaft
zurückfallen  sollten,  sind  wir  über  die  Umstände  ihres  Todes  gut  unterrichtet.
Aus  den  erhaltenen  Briefen  zwischen  Rat  und  Meister  der  Stadt  Hagenau  und
den  Grafen  Simon  Wecker  von  Zweibrücken-Bitsch  und  Philipp  von  Hanau  als  den
lichtenbergischen  Erben  geht  hervor,  dass  Bärbel  Ende  April  beziehungsweise
Anfang  Juni  1484  in  gefengnis  [...]  genommen  worden  war  0.  Welcher  Vergehen
Bärbel  sich  schuldig  gemacht  hatte,  lässt  sich  aus  den  Quellen  nicht  erschließen.
Dort  erfahren  wir  nur,  dass  sie  als  ein  ubeltetige  frowe  und  etlicher  Ursachen  halb
eingesperrt  wurde’1.  Lempfrid  zitiert  in  seiner  Arbeit  einen  Gerichtsschluss  vom
12. Juli  1484  in  dem  etwas  lymots  halb,  also  üble  Nachrede,  als  Grund  angegeben
wurden  2.  Es  ist  wahrscheinlich  nicht  von  der  Hand  zu  weisen,  dass  Bärbel  ob  ihrer
Vergangenheit,  ihres  Reichtums  und  ihrer  Beziehung  zum  verstorbenen  Grafen  von
Lichtenberg,  dem  man  alchimistische  Experimente  und  Studien  nachsagte,  ins  Gerede
  gekommen  war.  Auf  jeden  Fall  wurde  Anklage  gegen  sie  erhoben,  und  der
Ausgang  des  Prozesses  war  ungewiss.  Weil  nicht  klar  war,  ob  Bärbel  nicht  villicht
vom  Leben  zum  Tode  bracht  werden  möchte,  baten  die  lichtenbergischen  Erben  den
Rat  der  Stadt  Hagenau  darum,  achtzugeben,  dass  nichts  von  Bärbels  Habe  in  falsche
  Hände  geriete  3.  Zu  einem  Urteilsspruch  kam  es  allerdings  im  Falle  der  Bärbel
von  Ottenheim  gar  nicht  mehr,  da  die  Angeklagte,  wie  der  Rat  den  Lichtenbergern
im  Juli  1484  mitteilte,  sich  selbs  vom  Leben  zum  Tode  umgebracht  hatte74.  Man

Ebd.  S.  64.
Ebd.  S.  61  und  75f.
Ebd.
Lempfrid,  Bärbel  (wie  Anm.  3),  S.  90;  Battenberg/  Metz,  Lichtenberger  Urkunden
(wie  Anm  7),  Nr.  4921.
Ebd.  S.  89  und  Nr.  4920.
Lempfrid,  Bärbel  (wie  Anm.  3),  S.  65f.
Battenberg/Metz,  Lichtenberger  Urkunden  (wie  Anm.  7),  Nr.  4920.
Ebd.  Nr.  4935.

159
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.